…sind die US-Steuern nach Maßgabe des österreichisch-amerikanischen DBA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein "deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht gegenüber österreichischen Unternehmen benachteiligt werden darf. …
…und daher gesonderte Untersuchungen darüber zu unterlassen, ob in diese 5%ige Risikoprämie auch ein Teil der tschechischen Gewinnausschüttung einfließt und welche Auswirkungen diesfalls die Nichtdiskriminierungsklausel des DBA-Liechtenstein hierauf hat. Die vorstehenden Überlegungen gehen von der Annahme aus, dass in Österreich ansässige Personen weder…
…14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn…
…D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hierbei…
…EAS 2539, EAS 3025). Die Kommunalsteuer fällt zwar nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, doch ist im Schlussprotokoll zu Artikel 24 des Abkommens insoweit eine Nichtdiskriminierung mit Deutschland vereinbart, als diese Abgabe von in Deutschland ansässigen Unternehmen, sonach auch von der in Rede…
…steuerfrei gestellt werden, da die in die Betriebstätten der österreichischen Gesellschafterin fließenden Erträge aus der Auslandsbeteiligung keiner Steuerfreiheit zugänglich sind. Denn die inländische Gesellschafterin erfüllt nicht die Voraussetzung einer unmittelbaren Beteiligung an der Auslandsgesellschaft. Die aus Nichtdiskriminierungsgründen geschaffene Regelung des § 21 Abs. 1 Z 2…
…beteiligt und fließen der österreichischen Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen zu, so sind diese Dividenden gemäß Artikel 10 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Denn die in der genannten Abkommensbestimmung vorgesehene Nichtdiskriminierungsklausel bewirkt, dass die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG auch für die aus der…
…D3.A.53/L-Klb/taq, auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommt, wie wenn es sich hiebei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen Unternehmens handelte…
…dass Artikel 7 des neuen österreichisch-russischen DBA der Erhebung einer branch profits tax nicht entgegensteht, wird ein solches Verbot jedenfalls dem Betriebstätten-Nichtdiskriminierungsverbot des Artikels 24 zuzuschreiben sein; dieses Verbot ist seinerzeit auch von den USA gegenüber Österreich beachtet worden und es bedurfte zu…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…