Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Betriebstätte, über die Versicherungsverträge für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft vermittelt werden, und anerkennt das österreichische Finanzamt nicht eine Betriebstättenergebnisermittlung, bei der zunächst Verluste und später nur geringe Gewinne anfallen werden, dann kann dieser finanzamtlichen Beurteilung im Rahmen des…
…überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der…
…Einkaufs- und Verkaufspreise der Vertriebstochtergesellschaft im Wege eines verpflichtend abzuschließenden Rahmenvertrages von der Muttergesellschaft "diktiert" werden, so ist dies allein noch kein Grund für eine steuerliche Nichtanerkennung. Denn wenn eine Tochtergesellschaft keinen eigenen Einfluss auf die Festsetzung der Verrechnungspreise genommen und sich insoweit dem Diktat…
…Bestimmung wird ein Rückgriff auf nationales Sonderrecht untersagt, das eine Umqualifizierung von Zinsenzahlungen in Gewinnausschüttungen zum Inhalt hat. Es soll sonach hiedurch einer unilateralen Nichtanerkennung von Zinsenzahlungen mit dem Effekt eines grenzüberschreitenden Besteuerungskonfliktes vorgebeugt werden; nur dann, wenn eine Kapitalzuführung von einer österreichischen Muttergesellschaft an…
…abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann ist mit derartigen Gestaltungen stets das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden; dann nämlich, wenn nicht erkennbar wird, dass…
…die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung gewählter zivilrechtlicher Gestaltungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 21.1.1983, Zl. 81/17/0102, ÖStZB 1983…
…ausschließlich zu dem liechtensteinischen Unternehmen eingegangen sind, auf der Grundlage von § 21 BAO eine Nichtanerkennung dieser vertraglichen Beziehungen für steuerliche Zwecke nur dann möglich ist, wenn unter Berücksichtigung aller im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Umstände die wahre Arbeitgeberfunktion nicht vom Gesteller, sondern vom Gestellungsnehmer wahrgenommen wird…
…nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung gewählter zivilrechtlicher Gestaltungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 4.3.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Entsendet eine österreichische Gesellschaft…
…im Ausland kann eine nachträgliche Steuerentlastung in Österreich erwirkt werden, wenn in dem ausländischen Prüfungsverfahren die landesinterne Rechtsgrundlage für die Nichtanerkennung des mit dem österreichischen Arbeitgeber abgeschlossenen Dienstvertrages bekanntgegeben und deren unionsrechtlich diskriminierungsfreie Anwendung bestätigt wird. Bei Bedarf kann diese Frage sodann auch im Wege…
…in denen eine Nichtanerkennung der Einkünftezurechnung an funktionslose Zwischengesellschaften gerechtfertigt erschien. Ist daher im Fall einer Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft keine "sinnvolle Funktion" dieser Holding-GmbH feststellbar und erklärt sich damit ihre Zwischenschaltung mit dem Zweck einer Vermeidung der sonst die österreichische Gewinnausschüttung treffenden…
…zu beschleunigen. Denn es gilt diesfalls vor allem, die Grundfrage zu klären, ob Italien zu einer abweichenden Sachverhaltsbeurteilung (abweichende Funktionsbewertung der Betriebstättenaktivitäten) gelangt oder ob ein Abkommensverstoß durch eine abweichende Rechtsbeurteilung (Nichtanerkennung einer funktionsgerechten Gewinnaufteilung nach OECD-Grundsätzen) vorliegt. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…der Liquidation erst als Folge der Abgabe der Vertriebsrechte begonnen wurde, dann würde - wie in EAS 1229 für den Fall einer Nichtanerkennung einer fremdüblichen Abgeltungsverpflichtung seitens der deutschen Schwestergesellschaft vorgesehen - eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen sein, die nach Artikel IX des Abkommens eine bloß 10%ige…
…wirtschaftliche Negativauswirkung für das betroffene Unternehmen wie eine Besteuerung ein und derselben Betriebseinnahme in zwei Staaten. Eine derartige doppelte Nichtanerkennung von Pensionsaufwand im Fall einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung könnte eine SE davon abhalten, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen und erscheint daher gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Das…