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EAS 2175Kopien von US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/2-IV/4/0229.11.2002

…werten ist: zB wenn Amerikaner in Österreich kaufmännische und technische Beratungsleistungen erbringen und ein US-Steuerberater das Original der Ansässigkeitsbescheinigung benötigt, weil er dieses beständig als Kopiervorlage für alle Auslandsaktivitäten seines Klienten benötigt. Name und Anschrift des US-Steuerberaters müssten aber in Evidenz gehalten werden…

EAS 3152Engagement eines US-Vortragenden im Wege einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1331-IV/4/201026.05.2010

…wenn Vergütungen aus einer Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 nicht an den Erbringer der dort genannten Tätigkeiten, sondern an Dritte gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der…

EAS 3183Gastspiel eines amerikanischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/201021.10.2010

…des Orchesters) gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit (der Orchesterkünstler) und keine "Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen" vorliegen. Diese Regelung gilt nicht nur für Tätigkeiten freiberuflicher Künstler, sondern für jegliche "Tätigkeit im Sinne des…

EAS 2788Abstandnahme von der Abzugsbesteuerung bei gewinnlosen Orchestervereinen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0599-IV/4/200620.11.2006

…kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich (die Höhe der aus der/den obgenannten Veranstaltung/en erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller Orchestermitglieder sowie ihre Reisepassnummern sind in BEILAGE 1 erfasst. Bei der Beurteilung…

EAS 1501Abzugssteuerfreiheit für ausländische Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 650/1-IV/4/9926.07.1999

…Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller Orchestermitglieder sowie ihre Reisepaßnummern sind in BEILAGE 1 erfaßt. Kommt es zu teilweisen Barauszahlungen an Orchestermitglieder, wobei behauptet wird, daß diese Beträge im Namen der Trägerkörperschaft des…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…einerseits bestimmte für Besteuerungszwecke in den USA erfasste Daten wie Name, Anschrift und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer sowie Anhaltspunkte, die Aufschluss über die Höhe der je ADR-Inhaber bezogenen Dividendeneinkünfte bieten (zB Anzahl von ADR-Einheiten je ADR-Inhaber und Angabe des aliquoten Dividendenanteils je ADR-Einheit)…

EAS 537Liegenschafts- und Bargeldschenkung aus Schweden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2170/5/1-IV/4/9414.12.1994

…auf die österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuer anzurechnen. Eine abschließende Aussage über die zu treffende Steuerentlastungsmaßnahme kann erst nach Mitbefassung des zuständigen österreichischen Finanzamtes gemacht werden. Dieses Amt kann aber erst nach Bekanntgabe von Namen und Anschrift des österreichischen Geschenknehmers in das Verfahren eingeschaltet werden. 14…

EAS 2697Engagement von US-Künstlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0028-IV/4/200623.01.2006

…über Namen und Anschrift des Künstlers sowie über die Höhe des an ihn weiterfließenden Betrages vorliegt (§ 5 Abs. 1 Z 3 DBA-EVO). Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Agentur als bloßer Vermittler für den Künstler auftritt oder dass sie im eigenen Namen…

EAS 12DBA-Spanien/steuerfreie spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/97/1-IV/4/9114.06.1991

…für die Steuerentlastung nachgewiesen werden kann. Dies setzt zumindest die Erfassung von Namen und Anschrift des Zinsenempfängers sowie geeignete Unterlagen voraus, aus denen der Charakter einer Staatsanleihe einwandfrei hervorgeht. Bei beschränkter Steuerpflicht tritt keine Abzugspflicht ein, wenn der beschränkt Steuerpflichtige die Kapitalerträge im Rahmen des …

EAS 3305Arbeitskräftegestellung unter 183 Tagen durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0694-IV/4/201223.11.2012

…IM WEGE DES IN BEIBLATT C GENANNTEN ARBEITGEBERS" (Schuldners der Einkünfte) gestellt wird. Weiters wird es ausreichen, wenn die Vordrucke nur in jenen Belangen ausgefüllt werden, die für Zwecke des Sammelrückerstattungsantrages von Relevanz sind. Das betrifft in erster Linie Namen und Anschrift des Arbeitnehmers sowie…

EAS 894Gewerbliche Tanzmusikkapelle mit Auftritten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 18/2-IV/4/9612.06.1996

…wird diesfalls ersucht bekannt zu geben: Namen, Anschrift und Steuernummer der betroffenen österreichischen Musikgruppe (falls keine Mitunternehmerschaft vorliegt : der jeweiligen Steuerpflichtigen); Erklärung, dass die betreffenden deutschen Einkünfte in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage der einzelnen Musiker einbezogen werden; Namen und Anschrift der den Steuerabzug verlangenden deutschen Veranstalter…

EAS 3405Begründung einer Betriebsstätte für Generalunternehmer durch Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/8/201822.05.2018

…Baustelle anwesend und wirkt dort - wenn auch in geringfügigem Ausmaß - an der Bauausführung mit. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Generalunternehmer die Gesamtverantwortung für das an der Baustelle stattfindende Baugeschehen hat, denn in der Regel ist der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn und trägt die…

EAS 2374EDV-Dienstleistungen eines deutschen Subauftragnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 891/1-IV/4/0321.11.2003

…7 bzw. 14 des DBA-Deutschland einer inländischen Besteuerung entgegen. Wird eine Betriebstätte begründet, dann sind die Einkünfte des EDV-Experten zwar in Österreich steuerpflichtig, doch darf seine Besteuerung gemäß dem Diskriminierungsverbot des Artikels 23 DBA-Deutschland im Vergleich zur Besteuerung eines inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen…

EAS 350Deutsche EDV-Beratung für österreichisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/3/1-IV/4/9303.12.1993

…der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte, wenn ihm zur Erbringung der vereinbarten Leistungen keine Räume dauerhaft…

EAS 1716Natursteinverlegung in Österreich nach Gründung einer griechischen Einzelfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 598/1-IV/4/0028.08.2000

…im Sinn des österreichisch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommen (wegen der inländischen Ansässigkeit des Unternehmers) nicht ein griechisches, sondern ein österreichisches Unternehmen darstellt (Art. 3 Abs. 1 lit. d). Der Umstand, dass dieses Unternehmen in Griechenland über ein Büro verfügt, begründet in Griechenland eine Betriebstätte. Ob und gegebenenfalls…