…Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach § 56 BAO, wobei für den Fall, dass die vorwiegende Ausübung oder Verwertung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland maßgeblich sein sollte, vermutlich jenes Finanzamt örtlich zuständig sein wird, in dessen Amtsbereich die Gastspieltätigkeit am längsten ausgeübt wurde. Wird…
…nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht erfasst werden können, auf inländischen Baustellen eingesetzt, dann sind die darauf entfallenden Einkünfte in Österreich der Besteuerung zu unterziehen, wobei ebenfalls - bei Fehlen einer inländischen "Lohnsteuerbetriebstätte" des liechtensteinischen Arbeitgebers - eine Besteuerung im Wege der Veranlagung vorgenommen werden muss…
…herbeigeführt werden, wenn dem Arbeitgeber ausreichende Nachweise über diese Voraussetzungen der Steuerfreiheit in Österreich vorliegen (Ziffer 3 des Protokolls über den Salzburger Steuerdialog, Erlass des BMF vom 22.11.2007, BMF-010221/1897-IV/4/2007). Der Mitarbeiter wäre vorsorglich darüber zu informieren, dass das…
…vor allem, dass sich der Arbeitnehmer des ausländischen Arbeitskräftegestellers in Österreich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr (in jüngeren Abkommen: "innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten") aufhält. Die OECD hat diese Bestimmung so ausgelegt, dass es hierbei nicht nur auf die beruflichen Aufenthalte, sondern…
…Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhält (insb. anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens seines österreichischen Arbeitgebers usw.). Die…
…anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens des österreichischen Arbeitgebers usw.). Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist. Es muss in Fällen dieser Art für Nachweise gesorgt werden…
…die damit im Zusammenhang stehende berufliche Arbeit auch tatsächlich in Ägypten und nicht etwa in Drittstaaten ausgeübt), dann sind die auf diese Auslandstätigkeit entfallenden Bezugsteile gemäß Art. XIV Abs. 2 i.V. mit Art. XXI Abs. 1 DBA-VAR in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem…
…der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der…
…Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten. Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es sich hierbei aber um Sachverhaltsbeurteilungen handelt, können diese nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren geklärt, sondern müssten bei Bedarf vom zuständigen Finanzamt entschieden werden. 05. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus…
…eines österreichischen Unternehmens beruflich 214 Tage in Tschechien, 128 Tage in Österreich und 23 Tage auf Dienstreisen in Berlin, Paris und Warschau auf, so müssen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR jene Bezugsteile, die auf Tätigkeiten außerhalb Österreichs entfallen, von der österreichischen Besteuerung freigestellt…
…570). Mit Erk. VwGH 25.2.1987, 84/13/0053 hat der VwGH im Fall einer beratenden Tätigkeit entschieden, dass - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt ist, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen…
…anlässlich der Auslandsentsendung eine polizeiliche Abmeldung erfolgte, könnte zwar ein Indiz für eine Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat darstellen, ist aber für sich allein nicht ausreichend den inländischen Lebensmittelpunkt in Abrede zu stellen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138 BAO in Verbindung mit § 140 BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
…bzw. gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland (2000) in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, nicht zum Anlass genommen werden, für die nach Deutschland zu zahlenden Pflichtbeiträge die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe abzuerkennen. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
…Auffassung noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte bzw. festen Einrichtung. Sollte auf Seiten der Schweiz in dieser Hinsicht eine abweichende Auffassung vertreten werden, müsste die Frage in einem internationalen Verständigungsverfahren geklärt werden. 1. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: