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8 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
EAS 1568Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/19-IV/4/9929.11.1999

…Tochtergesellschaft eintritt. Denn eine solche Situation lässt jedenfalls nicht vermuten, dass eine missbräuchliche Ausnutzung der Vorteile der EG-Mutter-Tochterrichtlinie angestrebt wird. Zur Erlangung ausreichender Rechtssicherheit erscheint allerdings doch eine Mitbefassung des zuständigen Finanzamtes auf der Grundlage der vorliegenden EAS-Auskunft geboten. 29. November 1999…

EAS 1509Methodenwechsel gem. § 10 Abs. 3 KStG im Verhältnis zu einer maltesischen Finanzierungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/3-IV/4/9912.08.1999

…Nr. 57/1995 der inländischen Besteuerung. Das DBA-Malta steht aus den vorangeführten Gründen der Anwendung dieser österreichischen Mißbrauchsabwehrgesetzgebung nicht entgegen (EAS 1410). Ob die schädlichen Passiveinkünfte der maltesischen Finanzierungsgesellschaft aus inländischen oder ausländischen Zinsen stammen, m.a.W, ob der beim Zinsenzahler anfallende Zinsenaufwand…

EAS 1485Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/2-IV/4/9905.07.1999

…dann ist weiters zu prüfen, ob für Gewinnausschüttungen der maltesischen Gesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft die mißbrauchsabwehrenden Beschränkungen des internationalen Schachtelprivilegs eingreifen (bis einschließlich 1994 die Restriktion bei einem Unternehmensgegenstand, der zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren bestand und ab 1995 die…

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

Das BMF hält an seiner Auffassung fest, dass Doppelbesteuerungsabkommen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980) unterliegen und demzufolge im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden müssen. Als Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens…

EAS 1550Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit irischer operativ tätiger Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/25-IV/4/9927.10.1999

§ 94a EStG will sicherstellen, dass die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die…

EAS 1740Buchwerteinbringung durch einen in der Schweiz ansässigen Personengesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/0017.10.2000

Steht der in der Schweiz ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht…

EAS 1756Gewinnausschüttung an eine niederländische Organträgergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/0020.11.2000

…sie keine Bedenken bestehen. Denn ob entlastungsberechtigte operative EU-Gesellschaften unmittelbar oder unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft eine Österreich-Beteiligung halten, ist für den Grad des potenziellen Mißbrauchs der EU-Mutter-Tochterrichtlinie unerheblich. Und es wurde bereits in EAS 996 ausgesprochen, dass bei EU-richtlinienkonformer…

EAS 1464Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit Beteiligung an operativer niederländischer Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/26-IV/4/9907.06.1999

§ 94a EStG will sicherstellen, daß die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die…