Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…
…Erhält eine österreichische Firma von einer protokollierten deutschen Firma den Auftrag, bestimmte Arbeiten bei Messen in Deutschland auszuführen (Standauf- und Abbauten, Dekoration der Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von nicht…
…Grundvermögens zur Summe der Teilwerte des Aktivvermögens ankommen. Der Anteil des unbeweglichen Vermögens der Gesellschaft ist daher nicht an dem um die Schulden verringerten Reinvermögen zu messen. Veräußert eine kanadische Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen Holding-AG, die zu 100% die Kommanditanteile an einer…
…der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als die maßgebende Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird (zB anlässlich der Berichterstattung in der österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht…
…Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland beigemessen werden kann. Die weitere Frage, ob eventuell ein deutsches Besteuerungsrecht an den durch die Messeveranstaltung erzielten Gewinnen auf der Grundlage von Artikel 3 geltend gemacht werden könnte, kann ebenfalls nicht im EAS-Verfahren entschieden werden…
…ob die der inländischen Betriebstätte zuzuordnenden Funktionen nur von untergeordneter Bedeutung sind, an den Gesamtfunktionen der niederländischen Gesellschaft zu messen sein. Fungiert diese niederländische Gesellschaft als bloße Holdinggesellschaft, handelt es sich hiebei möglicherweise gar um eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder um eine ähnliche funktionslose oder funktionsarme…
…Taxation" vom 12. Oktober 2011; http://www.oecd.org/dataoecd/23/7/48836726.pdf) würde die Anmietung eines Verkaufsstandes bei einer Messeveranstaltung für die Dauer von 15 Jahren zu einer Betriebstätte auch dann führen, wenn die jährliche Nutzung lediglich 5 Wochen beträgt. Es lässt sich…
…wird die Abkommensbestimmung - auf österreichischer Seite - so auszulegen sein, dass alle legalen Geschäftsvorgänge in der genehmigten Sphäre ablaufen. Hierbei ist die "Legalität" aber nicht nur am österreichischen Steuerrecht, sondern an der gesamten in Österreich in Geltung stehenden Rechtslage zu messen. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Werke, Freibäder, Gärten, Gärtnereien, Gaststättenbetriebe, Gaswerke, gewerbliche Produktionsbetriebe, Hafenbetriebe, Hallenbäder, Internate, Jugendheime, Kantinen, Kiesgruben, Kindergärten, Kinos, Krankenanstalten, Krankenbeförderungsdienste (siehe hierzu aber auch EAS 2494), Kurbetriebe, Messen, Müllbeseitigungsanstalten, Museen, Musikschulen, Nutzwasserversorgung, Obdachlosenasyle, Orchester, Parkgaragen, Pfandleihanstalten, Pflegeheime, Reisebüros, Rettungsdienste, Rollfähren, Sandgruben, Schottergruben, Schulen (ohne Öffentlichkeitsrecht), Schülerheime, Seilbahnen…
…Schätzungsweg aufgeteilt werden kann, wobei nach der "Nettomargenmethode" der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze hilfsweise auch eine Gewinnaufteilung des Reingewinnes möglich wäre. Aufteilungsmaßstab wird der an den tatsächlichen Funktionen zu messende Beitrag der beiden Gesellschaften zu den erzielten Betriebsergebnissen sein. Es ist wohl richtig, dass nach den OECD…