…wird daher auch innerhalb eines Konzerns eine inländische Vertriebstochtergesellschaft von Konzernprodukten nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Die reine Handelstätigkeit stellt jedenfalls keine lizenzpflichtige Nutzung des Warenzeichens dar (BFH 27.07.1988, BStBl II 1989, 101). Ein Handelsbetrieb erhält nicht das Recht auf Markennutzung…
Hat sich die deutsche Vertriebstochtergesellschaft gegenüber ihrer niederländischen Muttergesellschaft verpflichtet, eine umsatzabhängige Markenlizenzgebühr zu zahlen und ist folglich in die Lizenzgebührenberechnungsgrundlage auch der in der österreichischen Vertriebsniederlassung der deutschen Gesellschaft erzielte Umsatz miteinzubeziehen, so ist es sachgerecht, dass der Lizenzgebührenaufwand in diesem Ausmaß der österreichischen…
…wird aber auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Produktionsgesellschaft von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Diese Auffassung schlägt sich nicht mit dem BFH-Urteil vom 9.8.2000, I R 12/99 (Lizenzzahlung für Überlassung des Konzernnamens, der als Markenzeichen geschützt ist)…
…Konzerngeflecht angehören und damit verbundene Gesellschaften im Sinn von Artikel 9 DBA-Irland sein, wird insbesondere VPR 2010 Rz 105 zu beachten sein, da die irische Gesellschaft offensichtlich Nutzungsrechte an von ihr gehaltenen Markenrechten im Retailbereich gegen Lizenzgebühren vergibt. Bundesministerium für Finanzen, 4. Juli 2014
…es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in der Schweiz errichtete Tochtergesellschaft verkauft worden sind, dann besteht für das abgabepflichtige Unternehmen ein Erklärungsbedarf. Kapitel V der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze…
Betreibt eine österreichische Hotel-AG eine Golfanlage und bietet sie in diesem Zusammenhang Unterrichtsmöglichkeiten in einer Golfakademie unter Verwendung des Namens, der Unterrichtsmethode und der Markensymbole eines weltweit anerkannten Golflehrers an, dann sind die an die britischen Kapitalgesellschaft des ausländischen Golflehrers fließenden Lizenzgebühren sowie die…
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft elektronische Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und…
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft elektronische Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und…
…Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken bezahlt werden; gleiches gilt für die Überlassung von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren sowie für diverse Mietgebühren. Werden die gegenständlichen Entgelte für die Überlassung des Rechtes gezahlt, Fotos des spanischen Sportlers…