…Gewinne bzw. Verluste entsprechend zu adaptieren. Dementsprechend müssen auch die im österreichischen Recht verankerten Liebhabereigrundsätze auf Auslandsaktivitäten angewendet werden. Eine Berücksichtigung der Sonderausgabe des Verlustvortrages für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wird nur im Billigkeitsweg in Einzelfällen zur Beseitigung von Härtesituationen, nicht…
…unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen; Erträgnisse aus den deutschen Mobilienfonds unterliegen nach Maßgabe der Artikel 10 und 11 DBA-Deutschland als Sondereinkunft der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, hat ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Hierbei sind auch die durch Doppelbesteuerungsabkommen der…
…Gütertransport von und zur Hütte dient) und wird aus dem einheitlichen Betrieb insgesamt ein Gewinn erzielt, kommt ein Herausschälen des verlustbringenden Hüttentransportdienstes unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei nicht in Betracht: Kleinste Beurteilungseinheit für die Liebhabereibetrachtung ist der Teilbetrieb (vgl. Punkt 2.2.2 der LRL…
…muss nach österreichischem Recht ermittelt werden. Verlustanteile, die zB nach österreichischem Recht als Ergebnis einer "Liebhaberei" einzustufen sind, können daher keine steuerliche Wirkung in Österreich entfalten. Zinsen aus der Beteiligungsfinanzierung sind nach Maßgabe des österreichischen Rechtes als "Sonderbetriebsausgaben" zu berücksichtigen. Die Ermittlung der anzusetzenden US…
…Heimflüge zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…ob hierbei die deutschen Verluste ausgeglichen werden können, hängt von dem Nachweis ab, dass es sich hierbei nicht um nach österreichischem Recht (z.B. gemäß der Liebhabereiverordnung oder gemäß § 2 Abs. 2a EStG) von der Verlustverwertung ausgeschlossene Verluste handelt; das solcherart ermittelte Jahreseinkommen bildet die…
…gesetzlich nicht vorgesehen. Hat daher ein in Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten, die nach österreichischem Recht nicht von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind (keine Liebhabereiverluste), dann kann die steuerwirksame Berücksichtigung dieser Verluste nicht mit der Begründung verweigert werden, dass sich…
…möglich; doch auch in diesem Fall ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die deutschen Verluste nach österreichischem Steuerrecht (insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der Liebhabereiverordnung, AÖF Nr. 185/1990, und des Liebhabereierlasses, AÖF Nr. 187/1990) ermittelt werden. Ein darüber hinausgehender Verlustausgleich ausländischer…
…Unternehmen unterliegt mit den aus der Wohnungsvermietung erzielten Einkünften der inländischen beschränkten Steuerpflicht, es sei denn, dass angesichts des niedrigen Mietzinses in einem überschaubaren Zeitraum (12 Jahre) kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten im Sinn der Liebhabereiverordnung (BGBl. Nr. 33/1993) zu erwarten ist…
…20 Abs. 2 EStG nicht abzugsfähig. Vorsorglich wird weiters darauf hingewiesen, dass dann, wenn Verluste aus der Beteiligung an der US-Gesellschaft entstehen sollten, das Vorliegen einer steuerlichen "Liebhaberei" zu untersuchen sein wird (BGBl. Nr. 33/1993). 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…insb. AÖF Nr. 187/1990 und 178/1993) müsste im Übrigen auch beurteilt werden ob möglicherweise ein Fall von "Liebhaberei" vorliegt der ebenfalls zur Nichtverwertbarkeit der Verluste führen würde. Ganz allgemein ist beizufügen, dass die österreichische Finanzverwaltung dann, wenn durch internationale Kapitalanlagen österreichischer Steuerpflichtiger eine…
…steuerlichen Berücksichtigung - in Österreich bei den Gesellschaftern steuerlich ausgleichsfähig; da allerdings sowohl positive wie auch negative Auslandseinkünfte stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, darf kein Fall von ausgleichsschädlicher "Liebhaberei" vorliegen. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…des Progressionsvorbehaltes ausländische (positive und negative) Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind, bedarf es noch der Überprüfung, ob die Spanien-Verluste die Kriterien von Liebhabereiverlusten aufweisen; diesfalls würde eine Verlustverwertung auch im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes unzulässig sein. Vorsorglich wird beigefügt, dass dann…