…Reklamationsentgegennahme, kurzfristige Vercharterungen von Fluggerät, Ersatzteilverkauf), dann wird Österreich als Ansässigkeitsstaat des Unternehmens dieser Beurteilung nicht entgegentreten können. Der bloße Umstand, dass der Leiter des Repräsentanzbüros über keine Verkaufsabschlussvollmacht verfügt, ist bei Bestand einer räumlichen Geschäftseinrichtung nicht ausreichend, deren Betriebstätteneigenschaft auszuschließen; nur im Fall eines…
…Personen nicht erfasst sind (vgl. EAS 802). In diesem Sinne lässt sich im Falle des künstlerischen Leiters der "Musiktage" die Besteuerung am Tätigkeitsort - hier in Deutschland - nicht auf Art. 17 DBA Deutschland stützen. Für die Einordnung als Künstler iSd Art. 17 OECD-MA sind die…
…Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen Finanzamtes festzustellen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten so gestaltet worden sind, dass der von Parteienseite gewählten Gestaltungsform auch im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gefolgt werden kann. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann in dieser Hinsicht keine Sachverhaltsbeurteilung abgegeben…
Wird ein Dienstnehmer einer deutschen Kapitalgesellschaft unter Aufrechterhaltung seiner Ansässigkeit in Deutschland zum interimistischen Leiter der österreichischen Zweigniederlassung bestellt, wobei die mit seiner neuen Aufgabe verbundene Arbeit an etwa 3-4 Tagen pro Woche in Österreich und an 1-2 Tagen in Deutschland ausgeübt…
…eine Vergütung für die auf Werkvertragsbasis übernommene Geschäftsführung der Kulturorganisation; 2. eine Abgeltung der künstlerischen Leitung des inländischen Festivals; 3. eine Vergütung für die Übernahme der künstlerischen Regie des Festivals; dann besteht in Bezug auf die unter Pkt. 2 und 3 genannten Vergütungen Steuerabzugspflicht gemäß …
Wird der Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen AG auch in den Vorstand der deutschen AG berufen, dann steht das Besteuerungsrecht an jenen Bezügen, die für die Vorstandstätigkeit gezahlt werden, Deutschland zu, und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet…
…ansässiger Area Manager eines österreichischen Unternehmens, der als Leiter der tschechoslowakischen Repräsentanz ("Betriebstätte") dieses österreichischen Unternehmen tätig ist und sich etwa 10 Tage monatlich in Ausübung dieser Funktion in der CSFR aufhält, ist mit jenen Bezugsteilen des österreichischen Arbeitgebers, die auf die Tätigkeit in der…
…Österreich einer österreichischen Betriebstätte bedient. Ob der Leiter dieses österreichischen Büros Verkaufsvollmacht besitzt und ob er von den belieferten Großhändlern formelle Bestellungen entgegennimmt, ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1. Jänner 2003) muss…
…Rahmen des außerordentlichen Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz zukommt. Nehmen an den Seminarveranstaltungen vorsteuerabzugsberechtigte österreichische Psychotherapeuten teil, so können insoweit die Umsatzsteuerfreistellungen gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 in Anspruch genommen werden. Ist der Leiter der…
…Der Umstand, dass der als Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt, ändert nichts daran, dass den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese Einrichtung könnte…
…das Vorliegen abkommensgemäßer Freistellungsverpflichtungen verfügt. Der Umstand, dass eine Engagementvereinbarung bezüglich einer US-Tanzgruppe formell mit einer US-Agentur abgeschlossen wurde, die Auftrittsgage aber direkt dem Leiter der Tanzgruppe bar ausbezahlt wird, ist jedenfalls kein Nachweis, dass dieser Einkünftefluss steuerlich der US-Gesellschaft zuzurechnen ist…
…des liechtensteinischen Unternehmens darstellen, derart in ihre Funktionen zerlegt werden, dass sämtliche Einzelelemente für sich betrachtet keine Betriebstätte begründen, dann muss damit gerechnet werden, dass sich die Finanzbehörde in ihrer Sachverhaltsbeurteilung nicht von dem bloß äußeren Erscheinungsbild, sondern vom wahren wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtgestaltung leiten…
…X) für etwa ein Jahr zum Vorstand einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns bestellt und bestand seine Aufgabe darin, die Veräußerung der inländischen Konzerngesellschaft in die Wege zu leiten und zu unterstützen, dann unterliegen die für diese Funktionen von ihm erzielten Einkünfte der inländischen Besteuerung…