…in Ungarn aus, so erscheint eine pragmatische Lösung, derzufolge seine Bezüge in diesem Verhältnis zwischen der Slowakei und Österreich aufgeteilt werden, rechtlich dann vertretbar, wenn die von ihm erzielten Einkünfte im Schätzungsweg mit zwei Fünftel auf die slowakische Betriebstätte (in den Räumen der Pressburger GmbH)…
…Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung unterzogen, ist aus…
Fließt einem nach Österreich zugezogenen Geschäftsführer einer deutschen GmbH aus Anlass der Lösung des Dienstverhältnisses eine Abfindung seiner Pensionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu, dann unterliegt diese gemäß Art. 18 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Denn Ruhegehälter werden von Artikel 18 nicht nur dann erfasst, wenn…
…mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist - aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Geschehnisablauf in unbedenklicher Weise übereinstimmen, wird weiters zu untersuchen sein, ob jener Dienstnehmer der zypriotischen Gesellschaft, der die Geschäftsleitung der österreichischen GmbH wahrnimmt, über einen Arbeitsraum in der österreichischen Gesellschaft verfügt…
…Beteiligung in eine von ihr neugegründete deutsche GmbH einbringt (Einbringung II) und wobei die Steuerneutralität der Einbringung II auf deutscher Seite davon abhängt, dass die in der einbringungsgeborenen GmbH-Beteiligung anwachsenden stillen Reserven in Deutschland steuerhängig bleiben, dann ist diese Bedingung aus dem Blickwinkel des…
…Höhe von 50% an einer italienischen S.R.L (società a responsibilità limitata) beteiligt ist und die nach italienischem Recht von der Möglichkeit der Option auf Transparenzbesteuerung Gebrauch macht, ist für die Lösung der Frage der inländischen Besteuerung der aus Italien erzielten Einkünfte zunächst zu…
…Mit der Lösung solcher Zurechnungskonflikte hat sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass die deutsche KESt-Vorbelastung im Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A…
… es hat allein der bisherige Arbeitgeber über eine Beendigung des mit seinem Arbeitnehmer bestehenden Dienstverhältnisses zu entscheiden, wenn nach Ablauf der Zweijahresentsendung kein Arbeitgeberwechsel vorgenommen wird; während der Zweijahresentsendung kann aus in der Person oder in dem Verhalten des Mitarbeiters liegenden Gründen das Beschäftigungsverhältnis nur…
…in eine deutsche GmbH & Co KG eingebracht, um solcherart die steuerliche "Verstrickung" dieser Beteiligungen in Deutschland aufrechtzuerhalten, so ist nach österreichischem innerstaatlichen Recht durch die Beteiligung der Familienmitglieder an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG keine deutsche Betriebstätte gegeben, sodass die Einkünfte aus der deutschen AG-Beteiligung…
EAS 2900 befasste sich mit einem Fall, in dem Abgabepflichtige aus Deutschland nach Österreich zuzogen und Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften zur Aufrechterhaltung der steuerlichen "Verstrickung" in Deutschland in eine deutsche GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht…
…von einer der AG vergleichbaren NV in eine der GmbH vergleichbare BV umgewandelt wird) auch kein Neubeginn der zweijährigen Behaltefrist nach § 10 Abs. 2 KStG 1988 verursacht werden. Vorsorglich ist aber anzumerken, dass ungeachtet der Lösung dieser Rechtsfragen bei dem anfragegegenständlichen komplexen Besteuerungsfall, bei dem…
…die SFB gelten für die GmbH die international üblichen Gewinnaufteilungsgrundsätze des Artikels 7 Abs. 2 DBA-Schweiz. Ergibt sich hierbei im Rahmen einer Funktionsanalyse, dass die ertragbringenden Finanzierungstransaktionen dem Funktionsbereich der schweizerischen Betriebstätte zuzurechnen sind, dann werden folglich auch die aus diesen Transaktionen erzielten Zinsenerträgnisse…
Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
…und an der eine konzernzugehörige österreichische Management-AG als Arbeitsgesellschafter (Komplementär) beteiligt ist. Eine Doppelverwertung von Verlusten der inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte aber dadurch zustande kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine steuerwirksame Beteiligungsabwertung in…
…der sich aus der systematischen Stellung des Artikels 13 im Doppelbesteuerungsabkommen ergibt. Artikel 13 legt im Grundsatz fest, welcher Staat das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven erlangen soll, die sich in Immobilien, Betriebsvermögen und Beteiligungen angesammelt haben; im Liquidationsfall einer Kapitalgesellschaft geht es genau um…
…steht unter dem Vorbehalt, dass er keine internationalen Doppelverlustverwertungen bewirkt. Soweit daher die deutsche M-GmbH die in Österreich erlittenen Verluste durch Abwertungen ihrer Beteiligung an der österreichischen T-GmbH zur Minderung ihrer deutschen Steuerlast verwerten konnte, steht eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in Österreich…
…der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt. Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können, ist einerseits erforderlich, dass die liechtensteinische Anstalt einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar…
…Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben…
…Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat daher auch nicht den für die Wegzugsbesteuerung maßgebenden Tatbestand erfüllt. Wird in der Folge eine Umwandlung der operativ tätigen GmbH…