…werden, sodaß die über sie erzielten Zinsen der vollen österreichischen Einkommensteuerpflicht unterliegen. Auf Grund der von Österreich mit Argentinien und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen kann im Rahmen des Einkommensteuerveranlagungsverfahrens für die aus den Staatsanleihen dieser Länder stammenden Zinseneinkünfte - unter Progressionsvorbehalt - Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden. Einzelheiten…
Gemäß § 95 Abs. 3 EStG trifft die Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die kuponauszahlende Stelle, wenn sich diese im Inland befindet. Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
…Entstehen einer diesbezüglichen Steuerschuld unterbindet. Hat sich für die bulgarische Steuerverwaltung erst im Gefolge eines Amtshilfeverfahrens mit Österreich die Abkommensberechtigung ergeben, dann ist die Abkommensberechtigung nicht erst im Zuge des Amtshilfeverfahrens eingetreten, sondern es hat sich dann darin lediglich ergeben, dass diese Abkommensberechtigung bereits im…
…aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht Umstände bekannt sind, die eine steuerliche Zurechnung an die deutschen Anleger in Frage stellt (z.B…
…Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer Erfassung solcher nach Begründung des österreichischen Hauptwohnsitzes zufließenden Zinsenerträgnisse durch eine deutsche Steuerveranlagung entgegen; und zwar auch dann, wenn in Deutschland ein Zweitwohnsitz beibehalten wird…
…zu ändern, dass nach der Veräußerung ein steuerlicher Wohnsitz und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich begründet wird. Selbst wenn nach einer solchen Wohnsitzbegründung Teile des Veräußerungspreises zufließen, kann hiedurch nicht eine Steuerpflicht für einen vor der Wohnsitznahme gesetzten steuerlichen Tatbestand herbeigeführt werden (EAS 13);…
…8, AI, S 120). Die vorstehenden Auffassungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer international abgestimmten Lösung zugeführt werden. 2…
…wird dann ausschließlich nach Art. XV beseitigt: Jeder der beiden Staaten rechnet die auf Einkünfte aus Quellen des jeweils anderen Staates entfallende Einkommensteuer auf die eigene Einkommensteuer an. In Fällen dieser Art wird für Einkünfte aus Drittstaaten die Doppelbesteuerung nicht beseitigt; werden daher Gelder zB…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
…diese sodann auf Grund der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Gesellschaftsbeschlüsse als Gewinnausschüttung an ihren israelischen Gesellschafter weiter und wird nun von Parteienseite Funktionslosigkeit dieser inländischen Kapitalgesellschaft geltend gemacht, so kann dies allein nicht als Grundlage für die Unterlassung des Kapitalertragsteuerabzuges dienen. Denn sollte es tatsächlich so sein…
…der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen sammelt, wobei die gesamten SICAV-Erträge nicht überwiegend aus Immobilienerträgen stammen, dann unterliegen auch die über den genannten Teilfonds ausgegebenen Anteile nach Maßgabe der Bestimmungen des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz der inländischen Wertzuwachsbesteuerung. Unter den gegebenen Umständen ist daher…
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur…
…EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden DBA-Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn sich nach inländischem Recht (§ 98 Z 8 EStG 1988) hierdurch - wegen Übersteigens des Buchwertes der Beteiligung - eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gemäß Art. 7 bzw. Art…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer vermögensverwaltenden ungarischen Kommanditgesellschaft ("betéti társaság" B.T.) beteiligt, sind die von der B.T. erwirtschafteten Einkünfte dem österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T…
Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der…
Der Veräußerungsgewinn, den eine unter Gerichtsaufsicht stehende koreanische Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34…
…doppelte Besteuerung des Vermögenswertes eine Ausgleichsmaßnahme nach § 48 BAO, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Vermögensteuer, sondern bloß der Grundsteuer ähnlich ist (VwGH 28.10.1987, 85/13/0016). Umso weniger kann eine Ausgleichsfähigkeit zwischen einer Besteuerung des Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits…
…am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit dem Wirksamwerden des österreichisch-albanischen Doppelbesteuerungsabkommens am 1. Jänner 2009 "Umstände" eingetreten, die gemäß Art. 13 Abs. 4 des Abkommens zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu Albanien geführt und damit gemäß …
…noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht mehr der Fall. Denn die Sondergewinnsteuer soll im wirtschaftlichen Ergebnis die Fiktivverzinsung des Eigenmittelgebers und nicht beispielsweise rumänische Lizenzgebühren treffen, die in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend…