Wird in Österreich eine GesmbH errichtet, die 50% der Anteile an einer russischen Ölfördergesellschaft halten soll, tritt für diese österreichische GesmbH auch dann unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich ein, wenn diese österreichische Gesellschaft keine Dienstnehmer beschäftigt und lediglich ihren Sitz in Österreich unterhält. Diese Sitz…
Das DBA-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der…
Werden von einer in der Schweiz ansässigen Person Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft veräußert, dann darf der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nicht besteuert werden. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung…
Werden von einer Person, die in Österreich weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der…
Werden von einer Person, die in Österreich weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der…
Eine in Liechtenstein ansässige Anstalt, die nicht als steuerfreie Domizilgesellschaft nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein aus dem Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossen ist, und die Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des…
Werden von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von…
Haben zwei Ingenieure (Ing. D, wohnhaft in Deutschland und Ing. Ö wohnhaft in Österreich) ihre im Privatvermögen an einer deutschen GmbH gehaltenen Beteiligungen (Ing. D zu 51%, Ing. Ö zu 49%) in eine ihnen im selben Beteiligungsverhältnis gehörende österreichische GmbH mit Einbringungsvertrag vom Juli 1996…
Veräußert eine französische Kapitalgesellschaft ihren ca. 2-prozentigen Anteil an einer ein Hotel betreibenden österreichischen Aktiengesellschaft an eine verbundene französische Kapitalgesellschaft, die bereits 98% der Anteile hält, unterliegt dieser Veräußerungsvorgang gemäß § 98 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Besteuerung. Gemäß Artikel 13 DBA…
Hält ein österreichisches Bankinstitut Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften im Wege einer zypriotischen Tochter-Holdinggesellschaft und besteht die Absicht, dass die zypriotische Tochtergesellschaft die polnischen Beteiligungen (mindestens 10-prozentige Beteiligungen) 2004 gewinnbringend veräußert, um in der weiteren Folge den solcherart lukrierten Gewinn an die…
Ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft Hauptgesellschafterin einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft und gehört zum österreichischen Betriebstättenvermögen dieser Personengesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ist der in der Kapitalbeteiligung aufgebaute Wertzuwachs in Österreich steuerverfangen. Diese Steuerhängigkeit besteht unabhängig davon, ob das DBA-Liechtenstein auf diese liechtensteinische…
…aus Österreich in die Schweiz verlegen. Das Abkommen verursacht daher in solchen Fällen keinen Verlust des Besteuerungsrechtes an Kapitalbeteiligungen und löst folglich keine Wegzugsbesteuerung mehr aus. Ein Wegzug in die Schweiz kann allerdings nicht in allen Fällen die Wegzugsbesteuerung vermeiden. Die Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz…
…zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht durch die Beteiligung an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG für die Abgabepflichtigen keine deutsche Betriebstätte gegeben ist. Folglich sind die Einkünfte aus der deutschen Kapitalbeteiligung gemäß Art. 10 DBA-Deutschland steuerlich den in Österreich ansässig gewordenen Abgabepflichtigen zuzurechnen. Wenn…
Erwirbt eine österreichische GmbH eine konzernfremde finnische Kapitalgesellschaft und ist diese Kapitalbeteiligung in Anwendung der Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 190) dem Betriebsvermögen einer finnischen Betriebstätte der österreichischen GmbH zuzurechnen, dann hat Finnland gemäß Art. 7 DBA-Finnland das Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
Das DBA-Australien weicht in mehreren Belangen vom OECD-Musterabkommen ab. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ist zu beachten, dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte…
…234/2012, unter Bezugnahme auf EAS 2133 und EAS 3033 vertretenen Auffassung fest, dass ein Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft mittelbar über seine Kapitalbeteiligung im Besitz des in Österreich gelegenen unbeweglichen Vermögens steht, sodass in wirtschaftlicher Betrachtung durch die Inlandsgrundstücke eine Darlehensbesicherung gegeben ist. Ein Widerspruch mit…
…Tatbestand erfüllt. Wird in der Folge eine Umwandlung der operativ tätigen GmbH in eine Kommanditgesellschaft vorgenommen, so geht damit die Kapitalbeteiligung unter und wird im Ergebnis gegen die Mitunternehmerbeteiligung eingetauscht. Allerdings ist angesichts des für Mitunternehmerschaften geltenden Transparenzprinzips das "Eintauschobjekt" nicht das immaterielle Wirtschaftsgut "KG…
…Denn erst mit dem Eintritt der Bedingung geht das Besteuerungsrecht verloren. Verlegt daher ein österreichischer Steuerpflichtiger, der eine qualifizierte inländische Kapitalbeteiligung seinerzeit um 1.000 erworben hat, seinen Wohnsitz im Jahr 1 nach Großbritannien (Wert der Beteiligung zu diesem Zeitpunkt 1.800) und wird er…
…92/2005, eingehalten werden muss). Steht außer Streit, dass auf österreichischer Seite die Vermögenswerte (Bargeld und eine österreichische Kapitalbeteiligung) und deren Erträgnisse der Stiftung zuzurechnen sind, wird demgegenüber aber auf schweizerischer Seite die österreichische Privatstiftung als transparent behandelt, so erblickt die Schweiz in der Vermögensübertragung…