… und zwar unabhängig davon, ob die inländische Personengesellschaft operativ oder bloß vermögensverwaltend tätig ist (siehe auch EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine inländische Schenkungssteuerpflicht ergeben, wenn anstelle der schenkungsweisen Übertragung eines Anteils an der deutschen…
…seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme in Österreich keine zusätzliche Steuerleistung in Österreich anfallen. Tritt hingegen unbeschränkte österreichische Erbschaftssteuerpflicht wegen der steuerlichen Inländereigenschaft des Verstorbenen ein, wäre der UNIDO-Beamte sonach auch dann steuerpflichtig, wenn er nicht seinen Wohnsitz…
…spricht daher die Vermutung dafür, dass er nicht als Träger einer Erwerbstätigkeit in Betracht kommen kann. Müssen die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen…
Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens…
Ist eine deutsche Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn…
…GesmbH eine Betriebstätte im Ausland und werden in diese von der ausländischen Muttergesellschaft der österreichischen GesmbH Wertpapiere eingebracht, so ist die Rechtsauffassung vertretbar, dass ein Wertpapieranschaffungsgeschäft ohne Beteiligung von Inländern vorliegt, und dass daher keine österreichische Börsenumsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Rechtsauffassung wird aber nur beigepflichtet…
Werden inländische Betriebstätten im Wege ausländischer Personengesellschaften gehalten, dann wird nach der bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gehandhabten österreichischen Verwaltungspraxis nicht der Sichtweise der im Bereich der Einkommensbesteuerung maßgebenden Bilanzbündeltheorie gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist…
…der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese Begünstigung für "Inländer" nicht gilt, ist nach ho. Auslegung als "Ortskräftevorbehalt" zu verstehen. Diese Auslegung stützt sich vor allem auf den…
…der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese Begünstigung für "Inländer" nicht gilt, ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen als "Ortskräftevorbehalt" zu verstehen. Diese Auslegung stützt sich vor allem auf den englischen Wortlaut…
…1982, 150, wonach die BFH-Rechtsprechung über den missbräuchlichen Einsatz von Basisgesellschaften nur Anwendung findet, wenn an der Basisgesellschaft ein unbeschränkt steuerpflichtiger Inländer beteiligt ist) dafür sprechen, dass ein Empfängerbenennungsauftrag nicht nötig ist. Ist in einem solchen Fall daher anzunehmen, dass die Geldgeber Steuerausländer sind…
…des § 10 Abs. 4 KStG grundsätzlich unverändert aufrechterhalten worden und ist lediglich in ihrer Anwendung von den inländerbeherrschten Gesellschaften auf die ausländerbeherrschten Gesellschaften ausgeweitet worden. Damit ist aber auch die Aussage der Rz 590 der KÖSt-RL nunmehr für ausländerbeherrschte österreichische Holdinggesellschaften maßgebend geworden, dass…
…fehlender steuerlicher Vorbelastung der Gewinnausschüttung im Ausland und bei Zutreffen der übrigen Tatbestände der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (schädliche Passiveinkünfte der Tochtergesellschaft, Inländerbeteiligung an der Muttergesellschaft) diese Steuerbefreiung verloren gehen kann. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: