…unerheblich. Denn für die Zuordnung der Pension zu Artikel 19 ist nur entscheidend, ob die Pension für eine einem Vertragstaat gegenüber erbrachte Dienstleistung gezahlt wird; nicht erheblich ist, wer der Pensionsbezugsberechtigte ist. 16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn die Heiratsgutbestellung auf österreichischer Seite ebenfalls keiner Besteuerung unterliegt. 21. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Arbeitet die Ehegattin eines nach Österreich entsandten Diplomaten mit Staatsbürgerschaft des Entsendestaats als IT-Expertin für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice in Österreich, so stellt sich die Frage, ob ihre Gehaltszahlungen in Österreich der Besteuerung unterliegen. Gemäß Art. 34 Wiener Diplomatenkonvention ist ein Diplomat von…
Hat ein US-Staatsbürger gemeinsam mit seiner Gattin in Österreich einen Wohnsitz begründet und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb…
…Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten…
…1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der UNIDO erhalten. Gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. f des UNIDO-Amtssitzabkommens besteht darüber hinaus…
…worden sind, so wird durch Artikel 21 des DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an dieser Rente ab Wohnsitzverlegung Österreich zugewiesen; Österreich kann die diese international übertragene Steuerberechtigung aber nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten (§ 29 Z 1 EStG) ab Überschreiten des kapitalisierten Wertes (Faktor 9, wenn…
…Rentenbezüge, die beim Bezugsberechtigten die Eigenschaft von steuerfrei zu stellenden Sozialversicherungspensionen besitzen, nach seinem Ableben seiner Ehefrau als Rechtsnachfolger zu, so verlieren sie diese Eigenschaft hierdurch nicht (siehe auch EAS 438). 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem Umstand…
…genutzt wird, wird unter den gegebenen Umständen an der Ansässigkeit in der Schweiz nichts ändern. Vorsorglich sollte aber dem österreichischen Finanzamt eine schweizerische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 übermittelt werden. 22. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…weiters Auslandseinkünfte für Zwecke der österreichischen Besteuerung stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, kann in diesem Fall der in der US-Steuergesetzgebung vorgesehenen Steuerbefreiung für die "Death-Pension" in Österreich keine Rechtswirkung zugemessen werden. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…b DBA-USA festgelegt worden ist, dass sich der Ausdruck "andere öffentliche Ruhegehälter" auf Pensionsleistungen für Eisenbahnbedienstete bezieht. Da diese Frage, ob die erwähnte Bestimmung des Verständigungsprotokolls einschränkend zu verstehen ist und folglich andere öffentliche Pensionen (wie zB die gegenständliche US-Pension an Sur-Place…
…Abs. 2) bzw. "Betriebstätte" (Art. 4) des Beiratsmitgliedes zuzurechnen ist; dies wäre zB der Fall, wenn dem Beiratsmitglied in den Räumen der KG ein Arbeitszimmer dauerhaft zur ausschließlichen Verfügung überlassen ist. 21. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Eheschließung. Sollte es durch den Wiedereintritt in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, dann könnte auf der Grundlage von § 48 BAO um eine steuerliche Entlastung angesucht werden. 9. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an…
…prüfen, ob die Witwerpension einer steuerlichen Privilegierung unterliegt. Abschn. 26 UN-Amtssitzabkommen kann per se nicht zu einer Steuerbefreiung führen (EAS 3453). Die Rechtsgrundlage für (ehemaligen) IWF-Angestellten zustehende steuerliche Privilegierungen ist das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds (IWF-Abkommen; StF: BGBl. Nr. 105/1949)…
…zur Gewährung korrespondierender Steuerfreistellung vor. Diese Regelung gilt hingegen nicht für die nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis gezahlten Pensionen; auch eine Witwenpension ist demzufolge in Österreich nicht von der Einkommensbesteuerung befreit. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine britische Heerespension, die nach Artikel 19 des DBA-Großbritannien in Österreich steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie an die Witwe des ehemaligen Heeresangehörigen weitergezahlt wird. Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion…
…erlittener Nachteile gewährt werden. Diese Bestimmung gilt daher nach Auffassung des BM für Finanzen auch für Unterhaltszahlungen, die ein in den USA lebender Österreicher an seine in Österreich lebende geschiedene Gattin zahlt. 3. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Honorare, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Kroatien ansässigen Dienstnehmer ihrer kroatischen Tochtergesellschaft dafür zahlt, dass er von Kroatien aus eine Beratungstätigkeit für die österreichische Gesellschaft erbringt, sind gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 14 des DBA-Kroatien in Österreich von der Besteuerung freizustellen und…