RIS AI
9 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
EAS 122Russisches Orchestergastspiel in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1130/2/1-IV/4/9205.05.1992

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des am 10. April 1981 mit der UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten (ausgenommen…

EAS 2808Anleiheemission einer österreichischen Holdinggesellschaft an argentinische Anleihezeichner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0036-IV/4/200717.01.2007

…mit den aus Österreich (in fremdüblicher Höhe) bezogenen Zinsen in Argentinien steuerfrei zu stellen sind. Seinerzeitige österreichische Bemühungen, diese Steuerbefreiungsbestimmung im Wege einer Abkommensrevision aus dem DBA zu beseitigen, sind vor über 10 Jahren an der Haltung Argentiniens gescheitert. Bundesministerium für Finanzen, 17. Jänner 2007

EAS 119Investitionen in den UdSSR-Nachfolgestaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/7-IV/4/9228.04.1992

…mit der Sowjetunion abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geschützt bleiben, wird derzeit mit dem österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten geprüft. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des Abkommens…

EAS 86Verlustvortragsbeschränkung für Steuerausländer EG-konform
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/3/1-IV/4/9204.02.1992

… entscheidend ist einzig und allein, ob das ausländische Unternehmen über ausreichende Einkünfte verfügt, in denen die österreichischen Verluste Deckung finden. Diese österreichische Haltung steht im Einklang mit dem EG-Richtlinienvorschlag vom 6. Dez. 1990 über die Verwertung von Auslandsverlusten (Amtblatt C 53 der Europäischen Gemeinschaften…

EAS 828Besteuerung ausländischer Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/9605.03.1996

…ausländische Orchester engagieren, im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von DBAs gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Diese Unzumutbarkeit gründet sich ua. auf bestehende Rechtsunsicherheiten über die rechtliche Tragweite von Bestimmungen österreichischer Doppelbesteuerungsabkommen, die der…

EAS 884Gastspiel eines israelischen Theaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/3-IV/4/9823.05.1996

…Abs. 1 OECD-MA nur 50% der Orchestervergütungen in Österreich besteuert werden dürfen. Diese Rechtsunsicherheit auf österreichischer Seite wird noch durch die Ungewissheit über die Haltung der ausländischen DBA-Partnerstaaten verschärft. Die genannten Rechtsunsicherheiten werden zudem durch Z. 11 des OECD-Kommentars zu Art. 17…

EAS 2428Änderung des OECD-Kommentars in Bezug auf Bauplanungs-Ingenieure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0408.03.2004

…Portugal stattfindet. Denn diese würde den Gleichklang der DBA-Auslegung zwischen den beiden Staaten dokumentieren (siehe im Übrigen die in reziproken Fällen im Verhältnis zu Deutschland in EAS.2274 eingenommene Haltung). 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1987Argentinisches Non-Profit-Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0228.01.2002

…Es muss daher dem argentinischen Theater anheimgestellt bleiben, ob es eine derartige Initiative - unter Hinweis auf die positive österreichische Haltung in dieser Frage - auf argentinischer Seite in die Wege leiten möchte. Es wird um Verständnis ersucht, dass Österreich im Fall solcher nicht gewinnorientierter ausländischer Theater…

EAS 3391Gewährleistungsarbeiten eines deutschen Lieferunternehmens in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0862-VI/8/201605.09.2017

…Update 2017 des OECD-MA übernommen werden sollen, stellt sich die Frage, ob die vom BMF bisher vertretene Haltung insbesondere auch gegenüber Deutschland weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Diesbezüglich bedürfte es einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Weiters wäre auch die endgültige Entscheidung der Mitgliedstaaten…