…ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a Abs…
…Jahr 2004 eine Gewinnausschüttung in unmittelbarer Anwendung von Artikel 10 kapitalertragsteuerfrei ausbezahlt hat, dann steht das DBA zwar einer Haftungsinanspruchnahme für die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden…
Wird im Zuge eines im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfungsverfahrens die Haftung für einen in den Jahren 1989 bis 1993 unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine…
…entscheiden, ob die Haftung gegenüber der Vortragenden überhaupt geltend gemacht werden soll. Das DBA-Frankreich steht einer solchen Haftungsinanspruchnahme nicht entgegen. Bei der Ermessensentscheidung über die Haftungsinanspruchnahme wird aber zu berücksichtigen sein, ob Österreich trotz Anwendbarkeit des DBA-Frankreich sein innerstaatliches Besteuerungsrecht überhaupt ausüben kann…
…inländischen Sportveranstaltung Honorare an eine Assistenz leistende niederländische Gesellschaft gezahlt hat (EAS 657); einer solchen Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Unternehmens steht auch Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht entgegen. Für die Abfuhr des von einem ausländischen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der über keine inländische Betriebstätte verfügt…
…da die deutsche Steuerpflichtige - wenn sie zivilrechtlich einen Regress der KEG hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme erfolgreich abwehren kann - kein Interesse an einem Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens in Deutschland haben wird. Der umsatzsteuerliche Leistungsort liegt sowohl im Fall einer unterrichtenden Tätigkeit wie auch im Fall einer…
…000 gegeben ist, wodurch die Künstlergagen der österreichischen Besteuerung unterliegen. Allerdings könnte dies in einem solchen Fall nicht zum Gegenstand einer Haftungsinanspruchnahme des Veranstalters führen, weil dieser nicht der Arbeitgeber der beim amerikanischen Orchesterträgerverein angestellten Musiker ist (siehe auch Z 40 AÖF Nr. 127/2006…
…Kapitalgesellschaft zeichnungsberechtigt sind, für sich allein betrachtet nicht geeignet, für die Bank das Risiko einer nachträglichen Haftungsinanspruchnahme entstehen zu lassen. Sollte allerdings aus den Begleitumständen der Kontoeröffnung oder der Art und Weise der Verfügung über die Bankeinlagen Verdacht (Ziffer 5) aufkommen müssen, dass die Einlagen…
…indirekter Steuerabzug" steht mit den dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen im Widerspruch. Die vorstehende Beurteilung entstammt einer unter EAS 441 erteilten Auskunft und betrifft die Frage der Haftungsinanspruchnahme des österreichischen Veranstalters. Eine andere Frage ist aber, ob ein ausländisches Unternehmen…
…nach der Veranstaltung dem Künstler selbst ausgezahlt, dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen kein ausreichender Nachweis über den Bestand der Abkommensvoraussetzungen vor, sodass das Risiko einer Haftungsinanspruchnahme anlässlich einer in späteren Jahren stattfindenden Lohnsteuerprüfung gegeben ist. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…8020). Sollte auf Seiten des Konzerns die Auffassung bestehen, dass die Zurechnung der Lizenzgebühren an die bisherigen niederländischen Lizenzgeber eine Verletzung des DBA-Niederlande darstellt, steht es ihm im Fall der Haftungsinanspruchnahme frei, gemäß Art. 26 DBA-Niederlande in den Niederlanden die Einleitung eines Verständigungsverfahrens…
…sondern es werden die in Drittstaaten ansässigen Künstler besteuert; gegen die Haftungsinanspruchnahme des Vereins bietet das Doppelbesteuerungsabkommen keinen Schutz. Die in Drittstaaten ansässigen Künstler können sich ihrerseits ebenfalls nicht auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen berufen, weil die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen hiefür (nämlich unbeschränkte Steuerpflicht in zumindest…
Übernimmt eine österreichische Bank die Haftung für einen Kredit, den eine italienische Bank an eine italienische Kapitalgesellschaft vergibt, wobei die kreditnehmende italienische Gesellschaft neben den Zins- und Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen diese…
Ob die Voraussetzungen des Abschnittes 4 Abs. 3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee…
Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…