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EAS 1166Inländische GMBH mit atypisch still beteiligter deutscher KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 287/1-IV/4/9716.12.1997

…GmbH mit einem Geldgeber zu einer GmbH & Atypisch Still betreffende Beispiel IV/10-1 und das abstrakte, einen grenzüberschreitenden Zusammenschluss betreffende Beispiel IV/17 in der 2. Auflage des Umgründungssteuer-Leitfadens Schwarzinger/Wiesner). Anmerkung: Es wird die Auffassung vertreten, dass für die deutschen KG-Gesellschafter…

EAS 927Deutsche Doppelbeteiligung an inländischer GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4182/41-IV/4/9620.08.1996

…die GMBH-Beteiligung weder zum notwendigen Betriebsvermögen der atypischen stillen Beteiligung noch mangels ausreichender Willensausübung und -dokumentation zu deren gewillkürten Betriebsvermögen, dann wird die Beteiligung aus österreichischer Sicht dem Betriebsvermögen der deutschen Hauptniederlassung zuzuordnen sein, mit der Folge dass Österreich die den einzelnen deutschen Gesellschaftern…

EAS 2062Beteiligung an einer deutschen vermögensverwaltenden atypischen GmbH+Still
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/8-IV/4/0222.05.2002

Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…

EAS 2726Schenkung einer deutschen atypischen stillen Beteiligung mit österreichischer Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-IV/4/200627.04.2006

…ansässigen Sohn sein Unternehmen, das er durch zwei 100-prozentige Beteiligungen hält (einerseits durch eine 100-prozentige Beteiligung an einer deutschen GmbH und andererseits durch seine Beteiligung an dieser GmbH als atypisch stiller Gesellschafter) und das in Österreich über eine Betriebstätte verfügt, dann wird bei…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, dann wird hiedurch nach österreichischer Rechtsauffassung keine unechte stille Gesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft begründet (BMF-Einzelerledigung SWK 18/1991…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

EAS 2157In Deutschland ansässige und atypisch still an einer österreichischen GmbH Beteiligte mit bulgarischen Betriebstättengewinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/0211.11.2002

Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…

EAS 1601Errichtung und Vermarktung von inländischen Eigentumswohnungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/2-IV/4/0014.02.2000

…Verhältnis 50:50 mit dieser deutschen GmbH (die sich in ihrem deutschen Stammhaus um die Vermarktung der Wohnungen in Deutschland und Holland gekümmert hat) geteilt, dann ist zunächst festzustellen, ob diese deutsche Mitunternehmergemeinschaft (KG-Gesellschafter und atypisch still beteiligte GMBH) durch die Bautätigkeit in Österreich…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde…

EAS 2792Italienischer stiller Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/200620.11.2006

Hat eine italienische Kapitalgesellschaft eine (echte) stille Beteiligung an einer österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung…

EAS 220Stille Beteiligung an inländischer GesmbH über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1/1-IV/4/9218.12.1992

  Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens). Für die österreichische Finanzverwaltung könnte sich allerdings im Rahmen eines vom ausländischen Staat eingeleiteten individuellen Amtshilfeverfahrens das Erfordernis für eine Bekanntgabe der österreichischen Gewinnteile der ausländischen atypischen stillen Gesellschafter ergeben. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…

EAS 3153Atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der VAE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1332-IV/4/201026.05.2010

…Vereinigten Arabischen Emiraten besteuert werden dürfen. Dies würde nur zutreffen, wenn auch die VAE bei Qualifizierung nach ihrem Recht den Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft als Errichtung einer Personengesellschaft werten, sodass sie durch das Abkommen das Recht erlangen, die daraus abreifenden Einkünfte …

EAS 1849Deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 814/1-IV/4/0107.06.2001

…gemacht, sondern es wird der Gesellschaftstyp im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft". Bezieht daher eine deutsche KGaA, an der in Deutschland ansässige natürliche Personen zu 40% als Komplementäre und zu 60% als Kommanditisten beteiligt sind, von einer österreichischen Tochter-GmbH Gewinnausschüttungen…

EAS 2381Beteiligung einer österreichischen Privatstiftung an einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 646/1-IV/4/0309.12.2003

Ist eine österreichische Privatstiftung an einer deutschen GmbH beteiligt, dann unterliegt sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftsbesteuerung, wenn sie auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still…

EAS 2783Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH an eine slowakische K.S. mit österreichischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0543-IV/4/200623.10.2006

…2762 vertretenen Auffassungen. Werden die Anteile an der österreichischen GmbH von der slowakischen Mutter-K.S. verkauft, dann ist der hierbei in den slowakischen Betriebstätten der K.S. von den in Österreich ansässigen Gesellschaftern erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-CSSR ebenfalls in Österreich von…

EAS 277Vermögensteuerpflicht des Gewinnanspruches eines ausländischen stillen Gesellschafters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/9323.06.1993

…1593/69, ÖStZB 1971, 9), wonach eine an einer inländischen GmbH als stiller Gesellschafter beteiligte liechtensteinische AG nicht nur mit der geleisteten Einlage, sondern auch mit dem abgereiften Gewinnanspruch der inländischen Vermögensbesteuerung unterliegt, gilt daher auch im zeitlichen Geltungsbereich des neuen DBA. 23. Juni 1993…

EAS 1236Steuerliche Probleme mit deutschen Kommanditgesellschaften auf Aktien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/9-IV/4/9823.03.1998

Wurden die Anteile an einer österreichischen AG in eine denselben Gesellschaftern gehörende deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen Betriebstätten der…