…gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 (LStR 2002 Rz 1074). Rz 1471: Ist ein Geschäftsführer Dienstnehmer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG oder GmbH & atypische stille Gesellschaft, wird dieses Dienstverhältnis durch einen Zusammenschluss der Personengesellschaft mit dieser Person nicht berührt. 4.5.2. Äquivalenzverletzung…
…Wiederaufnahmebescheide des Finanzamtes X unter St.Nr. a zu den Einkünftefeststellungsverfahren und gegen Einkünftefeststellungsbescheide des Finanzamtes X unter St.Nr. a , jeweils hinsichtlich A GmbH & atypisch stille Gesellschafter sowie jeweils datiert mit 13.12.2011, beschlossen: I.) Die Beitrittserklärung wird gemäß § 258 Abs. 2 lit…
…3. Auflage zu § 191 BAO). Nach der festgestellten Aktenlage zu den betreffenden Grundlagenbescheiden (St.Nr. ***XY***) sind diese an die ehemaligen Gesellschafter der ***xy*** GmbH&Atypisch Stille Ges. und somit auch an den Bf. rechtswirksam ergangen, sodass dem Beschwerdeeinwand der unrichtigen Adressierung der Feststellungsbescheide an…
…2 BAO hinreichend Rechnung getragen wurde. Der Bescheid richtet sich unter Nennung des jeweiligen Namens im Adressfeld an sämtliche Mitgesellschafter der "XY GmbH & atypische stille Gesellschafter". Solcherart sind diese namentlich genannten Mitgesellschafter (und nicht etwa nur eine von diesen gebildete Mitunternehmerschaft) als Bescheidadressaten des (einheitlichen…
…am kaufmännischen Unternehmen. Bei Bedarf weiterer Finanzmittel ist der stille Gesellschafter über schriftliche Aufforderung (der GmbH) zur Leistung einer weiteren Einlage bis höchstens zum zweifachen Betrag seiner atypischen stillen Beteiligung verpflichtet. Für den Nachschuss gelten dieselben Bestimmungen wie für die ursprünglich geleistete stille Gesellschaftereinlage; eine…
…GmbH eine atypische stille Gesellschaft errichtet zu haben. In ihrem Bericht zum Jahresabschluss 31. Dezember 1993 bemerkte die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 18. Mai 1994 (WP- Bericht, Seite 3), dass seitens der A. GmbH aus Mitteln der Gesellschafterin eine Gesellschaftseinlage in Höhe von S 10.000…
…auch der atypisch still beteiligten Kommanditgesellschaft eine Ergebnistangente zuzuweisen. Im zweiten, nachgelagerten Feststellungsverfahren betreffend die SUB 3 ist sodann die Ergebnisverteilung (inkl der Ergebnistangente aus den mitunternehmerischen Beteiligungen der KG) auf die Mitunternehmer der KG festzustellen. Wäre die ***X*** GmbH und atypische stille Gesellschaft also…
… 190 Abs. 1 BAO festgestellt wird, dass die Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO hinsichtlich ehemalige X GmbH und atypische stille Gesellschafter für das Jahr 2004 unterbleibt, beschlossen: Die Beschwerde wird - soweit sie sich gegen den Feststellungsbescheid für 2004 vom 21. September 2012 richtet - gemäß § 260 Abs…
…gemäß § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO festgestellt wird, dass die Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO hinsichtlich ehemalige Y GmbH und atypische stille Gesellschafter für die Jahre 2003, 2004, 2009 und 2010 unterbleibt, beschlossen: Die Beschwerde wird - soweit sie gegen die Feststellungsbescheide für 2003, 2004, 2009…
…Mai 1991 wurden dem Bw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer atypisch stillen Beteiligung an der X GmbH und atypische stille Gesellschafter (Rechtsnachfolgerin YAG, nunmehr XY-GmbH) zugerechnet. Auf Grund einer bei der genannten Gesellschaft durchgeführten, die Jahre 1989 bis 1991 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das…
…der Berufung vom 3. Oktober 2008 bestritt der Berufungswerber den Eintritt der Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989. Am 27. September 1990 sei eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung der XX GmbH und atypische stille Gesellschafter abgegeben worden, über die am 24. Mai 1991 erklärungsgemäß abgesprochen…
…weiterhin darauf, dass seinem Wiederaufnahmeantrag die Verjährung aus folgenden Gründen nicht entgegen stünde. Am 4. September 1990 sei eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung der KAG(RNFdK Unternehmensbeteiligung und Leasing GmbH und atypische Stille Gesellschafter) abgegeben worden, über die am 28. März 1991 erklärungsgemäß abgesprochen worden…
…aus folgenden Gründen nicht entgegenstünde. Am 4. September 1990 sei eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung der K.AG(RNF.d.K. Unternehmensbeteiligung und Leasing GmbH und atypische Stille Gesellschafter) abgegeben worden, über die am 28. März 1991 erklärungsgemäß abgesprochen worden sei. Nach Durchführung einer Wiederaufnahme…
…2009 (eingelangt am 8. Jänner 2009) bestritt der Berufungswerber den Eintritt der Verjährung hinsichtlich Einkommensteuer für 1989. Am 27. September 1990 sei eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung der M Leasing Beteiligungs GmbH und atypische Stille Gesellschafter abgegeben worden, über die am 24. Mai 1991 erklärungsgemäß…
…2. Februar 2011 am Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt in Wiener Neustadt durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Sämtliche Berufungswerber (Bw.) waren atypisch Stille Gesellschafter der GH GmbH und bezogen als solche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufgrund…
…September 1990 sei eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung der Mitunternehmerschaft (der B. AG Rechtsnachfolger der C. Leasing Beteiligungs GmbH und ehemalige atypische stille Gesellschafter) abgegeben worden, über die am 24. Mai 1991 erklärungsgemäß abgesprochen worden sei. Nach Durchführung einer Wiederaufnahme des Verfahrens sei dieser Bescheid…
…September 1990 sei eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung der Mitunternehmerschaft (der B. AG Rechtsnachfolger der C. Leasing Beteiligungs GmbH und ehemalige atypische stille Gesellschafter) abgegeben worden, über die am 24. Mai 1991 erklärungsgemäß abgesprochen worden sei. Nach Durchführung einer Wiederaufnahme des Verfahrens sei dieser Bescheid…
…erlassen wurde. Dagegen wurde wiederum eine Berufung eingebracht. Das Berufungsverfahren endete infolge formeller Unrichtigkeit mit einer Gegenstandsloserklärung. Sohin wurden die Einkünfte der E-GmbH u ehemals atypische stille Gesellschafter mit Bescheid vom 12.8.2005 neuerlich festgestellt. Nach Ansicht der Abgabenbehörde ist eine Bescheidänderung gem. §…
…Abgabe bereits Verjährung eingetreten ist, vom früheren Bescheid nicht abgewichen werden.“ Aufgrund des Berufungsvorbringens ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Bw hat sich im Jahr 1989 an der A Aktiengesellschaft (Rechtsnachfolger der AA Leasing Beteiligungs GmbH und ehemalige atypische stille Gesellschafter, in der Folge kurz…
…GmbH noch. nicht einmal eine Woche bestanden, weder Überschuldung noch Sanierungsbedürftigkeit habe zu diesem Zeitpunkt vorliegen können. Da also das zugeführte Kapital im Sinne des Richtlinientextes nicht unbedingt erforderlich für die Erfüllung des Unternehmenszweckes gewesen sei, könne eine weitere Prüfung entfallen, die atypisch stille Gesellschaft…