…einen erhöhten Anteil an den KG-Einkünften, falls sie durch ihr Management bestimmte Erfolgsziele erreicht ("carried interest"), so mindert eine solche Gewinnverteilungsabrede wohl die Gewinnanteile der übrigen Gesellschafter, kann aber nicht in "Aufwendungen" dieser übrigen Gesellschafter umqualifiziert werden. Denn in dem höheren KG-Gewinnanteil kann…
…österreichischen Personengesellschaft entsprechen, steuerlich auch dann als transparente Personengesellschaften zu werten sind, wenn sie im ausländischen Staat als Kapitalgesellschaft besteuert werden. Gewinnverteilungen an den österreichischen Kommanditisten sind im Fall aller drei KGs als Entnahmen zu werten und sind keiner Einkommensbesteuerung in Österreich zugänglich (siehe zB…
…EStG 1988) beschränkt Steuerpflichtigen zufließen. Zahlungen, die einer Personengesellschaft zugehen, werden in der Regel entsprechend den Gewinnverteilungsgrundsätzen den Gesellschaftern zuzurechnen sein. Hat der zu 100% am Kapital beteiligte Kommanditist in Österreich seinen Lebensmittelpunkt und ist er sonach unbeschränkt steuerpflichtig, dann könnte wohl noch ein (Zwerg-…
…daher eine ausländische Kapitalgesellschaft Aktien einer österreichischen Gesellschaft am 27. Juni cum Dividende an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft und wird am 28. Juni der Gewinnverteilungsbeschluss mit Dividendenfälligkeit am 29. Juni gefasst, dann wird die Vermutung dafür sprechen, dass die Einkünfte der österreichischen Käufergesellschaft zuzurechnen sind…
…die EG-Mutter-Tochter-Richtlinie und auf ihrer Grundlage durch § 94a EStG vor einer österreichischen Quellenbesteuerung abgeschirmt. Der bloße Umstand, dass der Gewinntransfer wegen der bereits im EAV eingegangenen Ausschüttungsverpflichtung keines Gewinnverteilungsbeschlusses bedarf, lässt keine Umgehungsverdachtsgründe aufkommen, die es rechtfertigen könnten, diese Ausschüttungen als "offenkundige…
…welchen Gründen auch immer - der neue Eigentümer eine Dividendenauszahlung an den Veräußerer wünscht. Nur dann, wenn eine Anteilsabtretung nach Zustandekommen eines Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgt ist, wird die von diesem Gewinnverteilungsbeschluss betroffene Dividendenausschüttung noch dem Veräußerer zugerechnet (und dies selbst dann, wenn der Veräußerer die Gesellschaft anweist…
…insoweit einer Besteuerung in Österreich zu unterziehen, als sie später ausgeschüttet werden. Gewinnerzielung und Gewinnverteilung sind zwei unterschiedliche Steuertatbestände, die keiner Vermischung zugänglich sind. Sind in Anwendung der Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 179 ff) Kapitalvermögen und Immaterialgüter mit Erträgnissen aus Drittstaaten (Dividenden, Zinsen…
…die Einordnung der Erträge auf der Ebene des DBA-Deutschland enthält Artikel 10A Abs. 3 des Abkommens die Anordnung, dass Gewinnverteilungen auf Grund von Genussrechten dann als "Dividenden" im Sinn des Abkommens zu werten sind, wenn es sich bei diesen Genussrechten nicht um Forderungen handelt…
…Typenbild einer Kapitalgesellschaft wesentlich, dass es für die Gewinnzuteilung eines Gewinnverteilungsbeschlusses in der Gesellschafterversammlung bedarf und daher der Gesellschafter ohne einen derartigen Beschluss nicht - wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen kann. Für die Typenzuordnung ist auch von Bedeutung, ob die Entstehung der…
…Typenbild einer Kapitalgesellschaft wesentlich, dass es für die Gewinnzuteilung eines Gewinnverteilungsbeschlusses in der Gesellschafterversammlung bedarf und daher der Gesellschafter ohne einen derartigen Beschluss nicht - wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen kann. Für die Typenzuordnung ist auch von Bedeutung, ob die Entstehung der…
…in Österreich steuerpflichtig sind, gleichgültig, ob sie aus Gewinnen stammen, die die Kapitalgesellschaft in Jahren vor der Hauptwohnsitzverlegung erzielt hat und ob der Gewinnverteilungsbeschluss vor oder nach der Hauptwohnsitzverlegung erfolgt ist. 26. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird die deutsche Mutter-GmbH einer österreichischen GmbH in eine gewerblich tätige deutsche GmbH&CoKG umgegründet (sie selbst wird die Komplementärin, eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die…
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…
Erfolgt bei einer inländischen GesmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, so führt die damit verbundene Zuteilung von Freianteilen für die Gesellschafter zu steuerbaren, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern…
Schüttet eine österreichische GmbH ihren Gewinn an ihre zu 100% beteiligte und operativ tätige inländische Mutter-KG aus, die ihrerseits zu 100% einer US-Kapitalgesellschaft gehört, dann ist diese Gewinnausschüttung bei der Gewinnfeststellung der KG steuerfrei zu stellen. Denn die US-Kapitalgesellschaft hat gemäß Artikel…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
Wählt ein ausländischer Konzern Österreich als Standort für eine Kapitalgesellschaft, die in der Schweiz eine Betriebstätte unterhält, die Finanzdienstleistungen für die (nicht in Österreich ansässigen) Konzerngesellschaften erbringt, dann hat die Gewinnaufteilung zwischen der inländischen Betriebstätte des Stammhauses und der Betriebstätte der schweizerischen Niederlassung gemäß Artikel…
Auch wenn eine deutsche GmbH & Co KG nach Handelsrecht bezüglich der Rechnungslegung den Kapitalgesellschaften gleichgestellt wird, ist bei ihrer Besteuerung in Österreich nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" vorzugehen und daher eine von ihrer österreichischen Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung als Einkünfte der hinter der deutschen KG…
Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH als Mehrheitsgesellschafterin von einer estnischen Aktiengesellschaft (Aktiaselts; AS) bezieht, sind nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor…
Fließen Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft einer österreichischen gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft zu und gehen sie damit in den Betriebstättengewinn der österreichischen Personengesellschaft ein, so steht an diesen Gewinnausschüttungen Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu; und zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist…