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12 Treffer1094 msnur geltende Fassungen
EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…hergestellt, dann wird der steuerliche Vorteil des Stifters (25%ige Endbesteuerung anstelle einer Vollversteuerung, wie sie bei direkter Darlehensvergabe an seine GmbH eingetreten wäre) vermutlich noch als Ausfluss der dem österreichischen Steuerrecht eigentümlichen Gestaltungsfreiheit zu werten sein. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 1927Untergeordnete Geschäftsführertätigkeit für eine brasilianische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/37-IV/4/0104.09.2001

…eine brasilianische Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20% der Gesamttätigkeit des österreichischen Geschäftsführers betragen wird andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage jährlich nicht übersteigen werden, dann wird es unter diesen Gegebenheiten im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegen, darüber zu entscheiden, ob diese Tätigkeit…

EAS 2084Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft als Verkaufsleiter der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/2-IV/4/0217.06.2002

…Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform zu wählen (siehe auch EAS 1314). Es…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

Es liegt im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung…

EAS 1290Funktionsverlagerung nach Österreich im Rahmen internationaler Lizenzvergaben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/15-IV/4/9806.07.1998

Es liegt im Rahmen der von der österreichischen Rechtsordnung garantierten Gestaltungsfreiheit, dass auch ausländische Unternehmer, die ihre weltweite Geschäftstätigkeit unter Einschaltung von Steueroasengesellschaften abwickeln, bestimmte Funktionen in einer österreichischen Konzerngesellschaft ausüben, vorausgesetzt, dass die österreichische Konzerngesellschaft durch sachgerechte Anwendung der internationalen Verrechnungspreisgrundsätze einen funktionsgerechten Gewinnanteil…

EAS 1160Konzernentsendungsvertrag nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/9731.10.1997

In EAS 969 wurde ausgeführt, dass es im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegt, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch…

EAS 1314Geschäftsführerentsendung zur ungarischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 376/1-IV/4/9824.08.1998

…für zwei Jahre nach Ungarn, damit dieser dort als Geschäftsführer der ungarischen Tochtergesellschaft die Organisations- und Vertriebsstruktur aufbaut, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Entsendung eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform zu wählen. Es kann zu diesem Zweck…

EAS 1288Internationaler Metallhandel durch eine inländische Tochtergesellschaft einer Bahamas-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/9807.06.1998

Beabsichtigt eine ausländische Investorengruppe über eine Bahamas-Gesellschaft und deren österreichische Tochtergesellschaft im europaweiten Metallhandel tätig zu werden, dann liegt es im Rahmen der von der Rechtsordnung nicht angetasteten Gestaltungsfreiheit darüber zu entscheiden, welche Funktionen in der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommen werden. Es ist daher durchaus…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

…87/1993, hat ebenfalls nicht zum Ziel, in diese Prinzipien der Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Seine wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der…

EAS 1505Teilwertabschreibung einer deutschen GmbH-Beteiligung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9913.09.1999

…Z 2 KStG zu Teilwertabschreibungen führen. Der Umstand, dass durch eine solche Gestaltung die deutschen Betriebsverluste in Österreich steuerlich verwertbar werden, ist das Ergebnis der von der Rechtsordnung zugestandenen Gestaltungsfreiheit. Das Ergebnis ist aber auch sachgerecht; denn echte Verluste, die ein österreichisches Unternehmen aus der…

EAS 2053Steuerlich wirksames Künstler-Kontraktsplitting
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/9-IV/4/0221.05.2002

…Beträge mehr enthalten sind, verliert Artikel 17 des Abkommens seine Anwendungsvoraussetzung und es kommt Artikel 7 des Abkommens mit der Rechtsfolge einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich zur Anwendung. Es muss der Produktionsgesellschaft als Ausfluss der steuerlich anzuerkennenden Gestaltungsfreiheit zugebilligt werden, darüber zu entscheiden, ob die auftretenden…

EAS 567Dienstnehmerentsendung zu britischer Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1054/3/1-IV/4/9507.02.1995

…87/1993, hat ebenfalls nicht zum Ziel, in diese Prinzipien der Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Seine wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der…