…hergestellt, dann wird der steuerliche Vorteil des Stifters (25%ige Endbesteuerung anstelle einer Vollversteuerung, wie sie bei direkter Darlehensvergabe an seine GmbH eingetreten wäre) vermutlich noch als Ausfluss der dem österreichischen Steuerrecht eigentümlichen Gestaltungsfreiheit zu werten sein. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…eine brasilianische Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20% der Gesamttätigkeit des österreichischen Geschäftsführers betragen wird andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage jährlich nicht übersteigen werden, dann wird es unter diesen Gegebenheiten im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegen, darüber zu entscheiden, ob diese Tätigkeit…
…Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform zu wählen (siehe auch EAS 1314). Es…
Es liegt im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung…
Es liegt im Rahmen der von der österreichischen Rechtsordnung garantierten Gestaltungsfreiheit, dass auch ausländische Unternehmer, die ihre weltweite Geschäftstätigkeit unter Einschaltung von Steueroasengesellschaften abwickeln, bestimmte Funktionen in einer österreichischen Konzerngesellschaft ausüben, vorausgesetzt, dass die österreichische Konzerngesellschaft durch sachgerechte Anwendung der internationalen Verrechnungspreisgrundsätze einen funktionsgerechten Gewinnanteil…
In EAS 969 wurde ausgeführt, dass es im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegt, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch…
…für zwei Jahre nach Ungarn, damit dieser dort als Geschäftsführer der ungarischen Tochtergesellschaft die Organisations- und Vertriebsstruktur aufbaut, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Entsendung eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform zu wählen. Es kann zu diesem Zweck…
Beabsichtigt eine ausländische Investorengruppe über eine Bahamas-Gesellschaft und deren österreichische Tochtergesellschaft im europaweiten Metallhandel tätig zu werden, dann liegt es im Rahmen der von der Rechtsordnung nicht angetasteten Gestaltungsfreiheit darüber zu entscheiden, welche Funktionen in der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommen werden. Es ist daher durchaus…
…87/1993, hat ebenfalls nicht zum Ziel, in diese Prinzipien der Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Seine wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der…
…Z 2 KStG zu Teilwertabschreibungen führen. Der Umstand, dass durch eine solche Gestaltung die deutschen Betriebsverluste in Österreich steuerlich verwertbar werden, ist das Ergebnis der von der Rechtsordnung zugestandenen Gestaltungsfreiheit. Das Ergebnis ist aber auch sachgerecht; denn echte Verluste, die ein österreichisches Unternehmen aus der…
…Beträge mehr enthalten sind, verliert Artikel 17 des Abkommens seine Anwendungsvoraussetzung und es kommt Artikel 7 des Abkommens mit der Rechtsfolge einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich zur Anwendung. Es muss der Produktionsgesellschaft als Ausfluss der steuerlich anzuerkennenden Gestaltungsfreiheit zugebilligt werden, darüber zu entscheiden, ob die auftretenden…
…87/1993, hat ebenfalls nicht zum Ziel, in diese Prinzipien der Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Seine wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der…