Hat eine in Österreich ansässige Abgabepflichtige von ihren in Deutschland ansässigen Eltern einen 20-prozentigen Anteil an einer deutschen Bau-GmbH im Schenkungsweg erhalten und wurde dieser Anteil in der Folge von der Geschenknehmerin veräußert, wobei laut erklärungsgemäßer Veranlagung in Österreich der Veräußerungserlös insgesamt (ohne…
…zählt daher nicht zum beweglichen Vermögen im Sinn von Artikel 7 des Abkommens. Wird daher von einem in Frankreich ansässigen Geschenkgeber ein in einem österreichischen Bankschließfach befindliches Sparbuch einem in Österreich lebenden Geschenknehmer übertragen, fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 7, sondern unter Artikel 8…
…Wenn in Deutschland ansässige Personen, die in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügen, deutsches Vermögen an in Deutschland ansässige Geschenknehmer übertragen, so wären Steuerausländer die Nutznießer einer österreichischen Steuerbefreiung dieses Vorganges; es ist in der gegenwärtigen Lage darüber hinaus nicht erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in…
…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als…
…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als…
…anzurechnen. Eine abschließende Aussage über die zu treffende Steuerentlastungsmaßnahme kann erst nach Mitbefassung des zuständigen österreichischen Finanzamtes gemacht werden. Dieses Amt kann aber erst nach Bekanntgabe von Namen und Anschrift des österreichischen Geschenknehmers in das Verfahren eingeschaltet werden. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…veräußern sollten (EStR 2000 Rz 6683d). In diesem Fall steht aber das DBA der Steuererhebung nicht entgegen, weil die mit der Beendigung des Besteuerungsaufschubes einzuhebende Steuerschuld nicht eine der Kinder als Geschenknehmer, sondern eine des Geschenkgebers ist, die in der juristischen Sekunde vor dem Wegzug…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…
Werden Anteile an einer deutschen KG von dem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht…
Wenn im Ausland ansässige Personen mit inländischem Zweitwohnsitz ausländisches Vermögen an ihre im Ausland ansässigen Familienangehörigen übertragen, so ist Österreich grundsätzlich nur im Fall einer Reziprozitätserklärung des ausländischen Staates bereit, durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS…
Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…
Überläßt eine in Deutschland ansässige Staatsbürgerin ihrer in Österreich lebenden Tochter schenkungsweise einen Bargeldbetrag von 100.000 DEM, dann kann auf die schenkungssteuerliche Erfassung in Österreich nicht durch eine Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner…