…90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Darunter sind all jene zu…
…ob sich tatsächlich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in das Ausland verlagert hat, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Beurteilung vom Gesamtbild der maßgebenden Sachgegebenheiten abhängt. Würden etwa die Umstände darauf hindeuten, dass von vornherein nur eine interimistische Wohnsitznahme in Großbritannien für die Dauer der in der Verordnung…
…Das Gesamtbild dieser Verhältnisse deutet auf einen fehlenden Schädlichkeitscharakter hin. Würde die M-Holding identitätswahrend mit Satzungssitz und Geschäftsleitung nach Italien verlegt (dies ist nach vorliegenden Informationen nach dem Recht beider Staaten möglich) würde dies nach österreichischem Steuerrecht nicht in eine fiktive Liquidation mit gleichzeitig…
…die nach dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles zu prüfen ist und die sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einem einheitlichen Maßstab beurteilen lässt (EStR 2000 Rz 5424 und die dort zitierte Judikatur). Damit kann aber das nur auf Rechtsfragen ausgerichtete ministerielle EAS-Verfahren nicht als…
…Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien an der Ansässigkeitsbeurteilung etwas ändert, kann ohne genaueren Einblick in das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der…
…loan"). Es soll weiters erwirkt werden, dass die von der GesmbH aus Portugal bezogenen Zinsen durch Refinanzierungszinsen in gleicher Höhe zu keiner österreichischen Körperschaftsteuerleistung führen. Das Gesamtbild des zu beurteilenden Sachverhaltes lässt vermuten, dass die Kreditdurchleitung durch die österreichische GesmbH dazu dient, den ausländischen Investoren…
…Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Entspricht daher eine in Ungarn errichtete GesmbH & Co KG nach dem Gesamtbild ihrer Verhältnisse einer vergleichbaren österreichischen Mitunternehmerschaft, dann lösen Vorgänge zwischen der ungarischen KG und dem österreichischen Kommanditisten im…
…werden. Allerdings muß aus dem vorstehenden Sachverhaltsbild die Vermutung abgeleitet werden, daß ein solcher Ansässigkeitswechsel nicht stattfindet. Denn entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…
…Art. 7 Rz 50). Bei der Beurteilung wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktionen aber auch auf die korrespondierende Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat Bedacht zu nehmen sein (EAS 3317). Die Kriterien für die Zurechnung der Beteiligung sind im Einzelfall zu prüfen…
…1, Rz 51 mwN). Der Ort der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen Gestaltung und den wirtschaftlichen Umständen des konkreten Einzelfalls. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht, wobei der Ort der kaufmännischen Oberleitung jenem der technischen Oberleitung vorgeht (vgl. nochmals Hohenwarter-Mayr…
…durch Mitarbeiter ausgeübter, Betriebstättenfunktionen ist. Hierbei wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktionen aber auch auf die korrespondierende Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat Bedacht zu nehmen sein. Denn eine auf dem AOA beruhende DBA-Anwendung soll weder eine doppelte Besteuerung noch eine…
…ob eine Leistungsbeziehung zu dem inländischen Unternehmen als unmittelbares Dienstverhältnis zu werten ist, sind nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit. Dieser auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 BAO beruhende und in LStR 2002 Rz 931 unter Berufung auf…
…so intensive Etablierung auf dem tschechischen Staatsgebiet darstellt, dass ihm Betriebstätteneigenschaft zuzumessen ist, wird vom Gesamtbild der Verhältnisse abhängen. Nach Auffassung des BMF wird - wie sich aus dem OECD-Beispiel erschließen lässt - der jährliche Wiederholungszeitraum umso länger sein müssen, je kürzer die jährliche Standortnutzung ausfällt…
…begründet, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, weil dies unter den gegebenen Umständen (bei Überziehen der 70-Tage-Frist der Zweitwohnsitzverordnung durch behauptetes Auswärtswohnen) vom Gesamtbild der Sachverhaltsgegebenheiten abhängt und daher als Sachverhaltsfrage von der zuständigen Abgabenbehörde zu entscheiden ist. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…Ausübung ihrer Tätigkeit in Österreich zur Verfügung stellen kann, so ist nicht auszuschließen, dass hiedurch - je nach dem Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse - eine Betriebstätte in Österreich eingerichtet wird. Dies nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen selbst dann, wenn sich die deutschen Vertreter die Nutzung dieser…
…mit echter wirtschaftlicher Funktion ausgestatteten österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen schematisch die Arbeitgebereigenschaft abzuerkennen. Wenn daher ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen Arbeitskräfte für die Dauer von drei Monaten an ein englisches Unternehmen verleiht und wenn nach dem Gesamtbild der wirtschaftlich bedeutsamen Gegebenheiten die Arbeitgebereigenschaft dieses österreichischen Unternehmens außer Zweifel steht…
…einem mit echter wirtschaftlicher Funktion ausgestatteten österreichischen Arbeitgeber schematisch die Arbeitgebereigenschaft abzuerkennen. Wenn daher ein österreichisches Unternehmen eine Arbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum zu einem englischen Unternehmen entsendet und wenn nach dem Gesamtbild der wirtschaftlich bedeutsamen Gegebenheiten die Arbeitgebereigenschaft dieses österreichischen Unternehmens außer Zweifel steht…
…gegenüber der Ö-GmbH erbringen konnte. Dabei handelt es sich zwar um eine Sachverhaltsfrage, die nur unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine…
…Einrichtung" vorliegt und sich daher aus dem DBA eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich ergibt, wird unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der maßgebenden Verhältnisse im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das zuständige Finanzamt zu beurteilen sein. Hierbei wird allerdings auch auf eine korrespondierende Beurteilung durch die israelische Steuerverwaltung…