…für gerechtfertigt, in diesem Verfahren (auf Basis der Reziprozität) der Regelung des Artikel 25 Abs. 2 letzter Satz des OECD-Musterabkommens, derzufolge Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die…
…werden oder nicht. Überschreiten die Dienstreiseaufenthalte in den einzelnen Staaten nicht die jeweils maßgebenden Fristen, dann werden die Klauseln im Allgemeinen wirksam und belassen Österreich in seiner Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den genannten Staaten von der Besteuerung freigestellt werden. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der deutsche Arbeitgeber in Italien oder Argentinien Betriebstätten unterhält und eine Entsendung in diese Betriebstätten erfolgt. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden, als sie auf Beschäftigungszeiten entfallen, die auf deutschem Staatsgebiet verbracht wurden. Für diese Bezugsteile tritt in Österreich gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) ein. Bezugsteile, die auf Beschäftigungszeiten in Italien entfallen, unterliegen gem. Art. 23…
…dass nämlich Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechtes umzusetzen sind (Art. 25 Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des BM für Finanzen wird es daher der deutschen Konzernmutter freizustellen sein…
…Für diese Bezugsteile tritt in Österreich gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) ein. Deutschland ist nach dem Abkommenswortlaut bei der steuerlichen Erfassung der auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile als bloßer Nichtwohnsitzstaat gemäß Artikel 15 Abs…