…das kein professionelles Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ist, Mitarbeiter mit freier Arbeitskapazität vorübergehend an ein anderes deutsches Unternehmen zwecks Einsatzes auf österreichischen Baustellen überläßt. Die österreichisch-deutsche Vereinbarung deckt allerdings - wegen grundsätzlicher Auffassungunterschiede - nicht den Fall ab, daß die Baustelle wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist zur Betriebstätte des…
…eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
…könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn es auch österreichische Kunden anwirbt. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch in Österreich ansässige freie Mitarbeiter gewinnt, die als "ständige Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn…
…der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die Anstellung eines Geschäftsführers jene eines Dienstvertrages gesehen; doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen…
…da dies eine umfassende Erhebung aller im konkreten Fall vorliegenden Sachverhaltsgegebenheiten sowie den Einsatz der "freien Beweiswürdigung" voraussetzt; Ermittlungsverfahren dieser Art, müssen dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden. Der bloße Umstand alleine, dass die Mitarbeiter die begünstigt erworbenen Aktien durch fünf Jahre hindurch nicht veräußern dürfen…
…eigene Mitarbeiter an der Baustelle präsent sein sollte, würde keine Betriebstätte im Ausland begründet werden. Die Annahme derartiger Gegebenheiten dürfte aber eher unrealistisch sein. Der Umstand, dass den an die Baustelle entsandten Bauleitern kein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sondern dass sie stets wechselnd freie…
…ein US-amerikanischer Verlag, der auf die Publikation und den Vertrieb von wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Fachbüchern spezialisiert ist, in Österreich ein Kontaktbüro mit zwei Mitarbeiterinnen eröffnet, so hat die in den USA ansässige Kapitalgesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO begründet…
…das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre gemäß Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland der Umstand, dass der Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügt. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar zum OECD-Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist…
…behält aber gemäß Artikel 14 Abs. 3 DBA-TR immer noch ein mit 10% der Bruttobeträge beschränktes Quellenbesteuerungsrecht. Der Begriff der "Vergütungen ... aus einem freien Beruf" ist im Abkommen nicht näher definiert. Werden österreichische Unternehmensberater in der Türkei tätig, dann erzielen diese nach österreichischer Rechtslage…
…denn dies setzt eine eingehendere Auseinandersetzung mit allen im konkreten Fall maßgebenden Gegebenheiten voraus, wie dies nur im Rahmen eines auf der Grundlage der freien Beweiswürdigung von den Abgabenbehörden zu führenden Ermittlungsverfahrens möglich ist. Dennoch verdient festgehalten zu werden, dass eine Umqualifizierung des vertraglich Vereinbarten…
…aber nach § 29 BAO als Betriebstätte eines ausländischen Unternehmens zu werten sein, wenn sie von diesem Unternehmen - im Wege seiner Mitarbeiter - als Stützpunkt der Auftragserfüllung genutzt wird (EAS 2754). Ein büromäßig eingerichteter Arbeitsplatz in der Wohnung kann zu einer Betriebstätte führen (EAS 2450). Gleiches gilt…
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
Ein in Österreich ansässiger Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite…