Unternimmt ein österreichischer Orchesterverein ausländische Konzerttourneen, wobei nach den Feststellungen des zuständigen Finanzamtes die einzelnen Musiker für ihre Mitwirkung daran Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, dann ist Folgendes zu beachten: DBAs mit Freistellungsmethode: Bei Konzerten in jenen Staaten, mit denen ein OECD-konformes Doppelbesteuerungsabkommen mit…
Der geschilderte Sachverhalt entspricht fast vollständig jenem, der EAS 829 zugrunde liegt, so dass die dort getroffenen Feststellungen mutatis mutandis auch im gegenständlichen Fall anwendbar sind. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen DBA um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Ihre Einkünfte sind - mangels…
…der Besteuerung befreit. Allerdings steht diese Befreiung unter dem - international üblichen - Vorbehalt, dass das Abkommen keine bindenden Feststellungen darüber trifft, ob die Steuerentlastung unmittelbar bei Dividendenzahlung (Quellenentlastungssystem) oder im Wege eines Rückerstattungsverfahrens (Rückzahlungssystem) erfolgt (Artikel 28 DBA CH). Aus der Durchführungsvereinbarung zum Abkommen, BGBl. Nr…
…erhöht, kann auf österreichischer Seite auch ohne internationalem Verständigungsverfahren eine Gegenberichtigung vorgenommen werden, wenn die Feststellungen der osteuropäischen Steuerverwaltungen unter Anwendung der einschlägigen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze sich als berechtigt herausstellen sollten. Rechtsgrundlage für eine solche Gegenberichtigung wäre das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
…besteht keine Möglichkeit, die auf deutscher Seite erhobene Kapitalertragsteuer auf eine österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Sollte den deutschen BP-Feststellungen hingegen auf österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher die betreffenden Beträge mit österreichischer Körperschaftsteuer belastet bleiben, müsste zur Vermeidung einer sonst eintretenden Doppelbesteuerung…
…eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung, dass die Feststellungen der ungarischen Verwaltung mit den Fremdverhaltensgrundsätzen des Artikels 9 des DBA-Ungarn im Einklang stehen. Stützen sich die ungarischen Feststellungen lediglich auf Formalmängel (z.B. unleserlische Unterschriften) dann wäre dies jedenfalls nicht ausreichend…
…Produkte anfallen, grundsätzlich vom Produzenten zu tragen sind (denn ein fremder Händler hätte sich von der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2. Doch selbst wenn die erste Frage im Sinn der Feststellungen der deutschen Betriebsprüfung zu beantworten ist, stellt sich die weitere Frage, ob dem…
…und Steuerpflicht in Österreich eintreten würde. Die Vermutung spricht für derartige Gegebenheiten; Feststellungen hiezu können allerdings nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens getroffen werden, sondern es müsste diese Frage gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt einer Klärung zugeführt werden. Hierbei wird auch auf die…
…des BM für Finanzen nicht nur in den der EAS 910 zugrunde liegenden Fällen, sondern auch in Fällen in denen die Mindestbeteiligungsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist. Besteht daher für das über den Rückerstattungsantrag entscheidende Finanzamt nach seinen eigenen Feststellungen kein Anlass mehr…
…werden, wird die österreichische Finanzverwaltung primär das ihr bei Auslandsbeziehungen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht zustehende Ermittlungspotential auszuschöpfen haben; reicht dieses trotz ausreichender Mitwirkung von Parteienseite nicht aus, um die maßgebenden Feststellungen zu treffen, kann sich die österreichische Finanzverwaltung auf dem Amtshilfeweg (§ 2 EG-Amtshilfegesetz…
…war, könnte auf deutscher Seite auf der Grundlage von Artikel 8 des Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Besteuerung erhoben werden. Sollte dies zutreffen - diesbezüglich wären entsprechende Feststellungen auf deutscher Seite zu treffen - dann wäre Österreich bereit, diese Rente (unter Progressionsvorbehalt) korrespondierend von der Besteuerung freizustellen. 09. Oktober…
…und Wartung der vertriebenen Produkte betraut ist. Dies bedarf jedoch behördlicher Überprüfungen. Diese überwiegend sachverhaltsbezogenen Feststellungen können aber nicht im Rahmen einer ministeriellen EAS-Auskunft verbindlich getroffen werden. Dass es sich bei Gewährleistungsarbeiten, die nicht im Rahmen eines Montageauftrags, sondern bei einem reinen Liefergeschäft anfallen…