…dann sind die italienischen Einkünfte damit im Ergebnis in Österreich von der Besteuerung freigestellt; soweit die italienische Steuer in der österreichischen Körperschaftsteuer keine Deckung findet (98.000) ist sie "verloren". Körperschaftsteuervorauszahlungen und damit auch die mit einer solchen Wirkung ausgestattete Mindestkörperschaftsteuer können und sollen die…
…innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Zuteilung der Gratisanteile darf bis…
…daher in der Zukunft jederzeit zum Anfall von in Österreich steuerpflichtigen Gewinnen kommen. Das DBA enthält keinerlei Anweisung, zu welchem Zeitpunkt abkommenskonform Österreich zugeteilte Besteuerungsrechte in Österreich wahrzunehmen sind; dies richtet sich allein nach inländischem Recht. Das DBA steht daher auch der Erhebung von Vorauszahlungen…
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von österreichischen Portfoliodividenden im Steuerabzugsweg mit 15% erhobene österreichische Körperschaftsteuer auf die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 eine vergleichbare ausländische Besteuerung zur Folge hat…
…widerspricht und die folglich nicht mit den Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, vereinbar wäre. Wurden daher seitens der österreichischen Betriebsprüfung die ab 1996 gezahlten Know-How-Vergütungen als sachgerecht anerkannt und wird diese Beurteilung…
…DBA-Deutschland der Erhebung der Mindest-KÖSt entgegensteht, könnte nur im Rahmen eines - von Deutschland aus einzuleitenden - Verständigungsverfahrens geklärt werden (im Wesentlichen gleichlautend mit EAS 1185 betr. eine Geschäftsleitungsverlegung in die Niederlande). 21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1…
Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…
…DBA-Deutschland auf 15% herabzusetzen sein. Dieses Änderungsabkommen, das einen rückwirkenden Anwendungsbeginn per 1.1.1992 vorsieht, steht derzeit allerdings noch nicht in Geltung, da das Ratifikationsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. 23. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge ein Rückerstattungsantrag gestellt…
…steuerlich gleichgestellt sind"; die Rückzahlung fällt damit unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 10a DBA-Deutschland, sodass die in Deutschland ansässigen Gesellschafter demzufolge Anrecht auf Herabsetzung des österreichischen Kapitalertragsteuerabzuges auf 15% erlangen. 14. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keine Niedrigbesteuerung vor, da das deutsche Außensteuergesetz die maßgebende Einstufungsgrenze von "weniger als 30%" auf "weniger als 25%" herabgesetzt hat und die Gewinnausschüttung in Österreich einer 25%igen Besteuerung unterliegt. Andererseits hat sich der Gerichtshof nur mit der Gemeinschaftsrechtsverträglichkeit des § 20 Abs. 2 deutsches Außensteuergesetz…
…Quellenbesteuerung unterzogen werden, dann ist gemäß Artikel 23 DBA-CSSR diese tschechische Quellensteuer auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die tschechischen Gewinnausschüttungen entfällt. Fällt im Jahr des Bezuges der Gewinnausschüttung bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis diesen - an sich nach § 10…
…Andernfalls müsste dies durch Erhöhung des Gewinnaufschlagssatzes kompensiert werden, vor allem, wenn der Gewinnaufschlagssatz am untersten Ende der denkbaren Bandbreite angesetzt wurde. DBA-konforme Gewinnerhöhungen auf österreichischer Seite zur Anpassung an eine den OECD-VPG entsprechenden Dienstleistungsvergütung müsste auf deutscher Seite zu einer korrespondierenden gewinnmindernden…
Der Veräußerungsgewinn, den eine unter Gerichtsaufsicht stehende koreanische Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
…die auf diese tschechischen Mieten entfällt; die Anrechnung der tschechischen Steuernachforderung muss somit aliquot verteilt auf die österreichischen Steuern der Jahre 2001 bis 2003 vorgenommen werden, in denen die tschechischen Mieteinnahmen in Österreich als gewinnerhöhende Betriebseinnahmen besteuert worden sind. Mit dem EU-Beitritt Tschechiens wird…