…ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfaßt jedoch nicht eine Person, deren Nachlaß oder Schenkung in diesem Staat nur mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist." Die Geschenkgeberin hat somit aufgrund ihres Wohnsitzes iSd § 26…
…des Auftraggebers nach Fertigstellung einer Bauausführung oder Montage in der Bedienung der errichteten Anlage geschult (OECD Komm. Art. 5, Rz 55, vorletzter Satz; vgl. auch EAS 1259), so sind diese Tätigkeiten nicht in die für die Entstehung der Baustellenbetriebsstätte maßgebliche Frist einzubeziehen. Wenn daher ein…
…in einem der Folgejahre eine Saldierung mit anderen positiven Einkünften möglich war, gilt gleiches auch für ausländische Unternehmen. Die Vortragsfähigkeit von Inlandsverlusten eines deutschen Unternehmens hängt allerdings nach § 102 EStG nicht von der Gewinnsituation des deutschen Unternehmens in den Jahren vor der Entstehung der österreichischen…
…Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister, Firmenbuch oder sonstige Bestätigung der Durchführbarkeit des Gesellschaftervertrages durch eine "öffentliche Instanz" - BFH vom 23.6.1992, BStBl…
…auch von Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister, Firmenbuch oder sonstige Bestätigung der Durchführbarkeit des Gesellschaftervertrages durch eine "öffentliche Instanz" - BFH v. 23.6…
…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…
…auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften …
…der "besonderen Vorauszahlung" (Sonder-VZ) zu entrichten; die kanadische Steuer ist nach Maßgabe des Art. 23 Abs. 2 DBA-Kanada auf diese österreichische Steuer anzurechnen. Nach geltender Rechtslage besteht im gegebenen Zusammenhang keine Vorschrift, die es untersagt, die DBA-Anrechnungsverpflichtung bereits unmittelbar bei Berechnung der…
…wäre daher stets Österreich hinsichtlich der Gewinne des Verkehrsunternehmens besteuerungsberechtigt. Da im vorliegenden Fall lediglich in Italien ein Hangar des österreichischen Unternehmens als potentieller Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung besteht, wird sich das Risiko der Entstehung eines Steuerkonflikts bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne des österreichischen Luftfahrtunternehmens…
…keine "Entstehung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich" im Sinne von § 27 Abs. 6 Z 1 lit. e erster Satz EStG 1988 vor. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung für den "Wiederzuzug" aus der Schweiz und wegen der Tatsache, dass im Rahmen des Wegzuges 2018 eine Besteuerung der…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann wird sich im Hinblick…
…13 OECD-MA bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt zu berechnen. Artikel 13 unterscheidet nicht anhand des Ursprungs des Veräußerungsgewinns, welcher über längere Zeit anwachsen oder in relativ kurzer Zeit entstehen kann, und überlässt es dem nationalen Recht, ob die jeweiligen Gewinne besteuert werden sollen oder nicht…
…dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden; auch dann nicht, wenn der Erblasser in Deutschland ansässig war. Denn das Abkommen teilt lediglich die Besteuerungsrechte zwischen den…
…die zwar in einem Zusammenhang mit der Bauführung stehen, nicht aber unmittelbar der Bauwerkserrichtung selbst dienen, zur Entstehung einer Baubetriebstätte führen (trotz Zusammenhanges mit der Bauführung werden beispielsweise auch laufende Materialanlieferungen oder dauerhafte Gerätevermietungen nicht als betriebstättenbegründende Mitwirkung an der Bauausführung gewertet). Bundesministerium für Finanzen…
…Bedeutung besitzt. Damit würde selbst dann, wenn im gegebenen Zusammenhang eine zur Entstehung einer griechischen Betriebstätte führende Gestaltung gewählt wird, die inländische Steuerpflicht durch das DBA-Griechenland nicht eingeschränkt. Das Vorliegen einer Betriebstätte in Griechenland könnte indessen für umsatzsteuerliche Belange von Bedeutung sein. Die Vermietung…
…geht es um die vertraglich nachweisbare Entstehung einer ungewissen Verpflichtung für die zu erwartende künftige Inanspruchnahme durch die US-Konzerngesellschaft. Es liegt sonach kein Fall einer (steuerlich unzulässigen) bloßen Aufwandrückstellung vor. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in Deutschland - die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 30. Juli 2025
Nach Art. 13 Abs. 1 DBA Tschechien dürfen Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von im anderen Vertragsstaat gelegenen unbeweglichen Vermögen im Sinne des Art. 6 DBA Tschechien (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) bezieht, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Veräußert daher…
…aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere Steuerbegünstigung vorgesehen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens ist der österreichische Grundstücksveräußerungsgewinn von der schweizerischen…