Im Rahmen von österreichisch-deutschen Verhandlungen über einer Revision des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist Einvernehmen darüber hergestellt worden, dass für Verluste, die ab 1998 in inländischen Betriebstätten deutscher Unternehmen anfallen, die Verlustvortragsfähigkeit grundsätzlich auch dann in Österreich gegeben sein soll, wenn die Welteinkünfte des deutschen…
…bereits vor dem Zuzug 2021 in Österreich steuerpflichtig war (zunächst im Rahmen der unbeschränkten und dann der beschränkten Steuerpflicht) und mit dem Zuzug 2021 daher nicht das österreichische Besteuerungsrecht als solches entsteht, liegt keine "Entstehung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich" im Sinne von § 27 Abs…
…einem Zusammenhang mit der Bauführung stehen, nicht aber unmittelbar der Bauwerkserrichtung selbst dienen, zur Entstehung einer Baubetriebstätte führen (trotz Zusammenhanges mit der Bauführung werden beispielsweise auch laufende Materialanlieferungen oder dauerhafte Gerätevermietungen nicht als betriebstättenbegründende Mitwirkung an der Bauausführung gewertet). Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2010
…Bedeutung besitzt. Damit würde selbst dann, wenn im gegebenen Zusammenhang eine zur Entstehung einer griechischen Betriebstätte führende Gestaltung gewählt wird, die inländische Steuerpflicht durch das DBA-Griechenland nicht eingeschränkt. Das Vorliegen einer Betriebstätte in Griechenland könnte indessen für umsatzsteuerliche Belange von Bedeutung sein. Die Vermietung…
…so sind diese Tätigkeiten nicht in die für die Entstehung der Baustellenbetriebsstätte maßgebliche Frist einzubeziehen. Wenn daher ein italienisches Unternehmen lediglich fünf Monate für die Errichtung eines betriebsfertigen und voll funktionstüchtigen Daches benötigt und danach nur noch Schulungstätigkeiten ausführt und an einem Wochenende pro Monat…
…ein Hangar des österreichischen Unternehmens als potentieller Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung besteht, wird sich das Risiko der Entstehung eines Steuerkonflikts bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne des österreichischen Luftfahrtunternehmens wohl nur auf Italien beschränken, sodass in der Folge auch nur auf das Vertragsverhältnis zwischen Österreich und…
…Beschluss nicht - wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen kann. Für die Typenzuordnung ist auch von Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister…
…Beschluss nicht - wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen kann. Für die Typenzuordnung ist auch von Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister…
…auch für ausländische Unternehmen. Die Vortragsfähigkeit von Inlandsverlusten eines deutschen Unternehmens hängt allerdings nach § 102 EStG nicht von der Gewinnsituation des deutschen Unternehmens in den Jahren vor der Entstehung der österreichischen Verluste ab. Sollte daher Deutschland - ohne Berücksichtigung der Rechtslage in Österreich - einen Rücktrag der…
…Berücksichtigung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im handelsrechtlich gebotenen Ausmaß nicht entgegen. Im vorliegenden Fall geht es um die vertraglich nachweisbare Entstehung einer ungewissen Verpflichtung für die zu erwartende künftige Inanspruchnahme durch die US-Konzerngesellschaft. Es liegt sonach kein Fall einer (steuerlich unzulässigen) bloßen Aufwandrückstellung…
…Corporations ergangenen EAS 273 und EAS 1793). Die Gewinne der italienischen S.R.L können daher im Entstehungsjahr nach Artikel 7 in Italien und im Jahr der Ausschüttung nach Artikel 10 DBA Italien in Österreich besteuert werden. Allerdings kommt dadurch nur jene wirtschaftliche Doppelbesteuerung zum…
…273 und EAS 1793). Es ist richtig, dass damit die Gewinne der S-Corporation in den USA im Entstehungsjahr nach Artikel 7 DBA-USA und in Österreich im Ausschüttungsjahr nach Artikel 10 DBA-USA besteuert werden. Allerdings kommt dadurch nur jene wirtschaftliche Doppelbesteuerung zum Ausdruck…