…15 DBA-USA zu 3/4 von der österreichischen Besteuerung freizustellen ist, weil Österreich nur in Bezug auf 1/4 der Vertragslaufzeit die Qualifikation des Ansässigkeitsstaates innehat. Für die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, ob die abkommensrechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechtes an der gegenständlichen Pauschalvergütung nach…
…VwGH-Erkenntnis vom 19.9.1998, 89/14/0107, wonach eine Entschädigung nur dann steuerpflichtig ist, wenn sie für den Verlust steuerpflichtiger Einnahmen geleistet wird, kann im gegebenen Zusammenhang keine Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Verloren gingen deutsche Arbeitseinkünfte, an denen Deutschland das Besteuerungsrecht zugestanden…
…sein. Sollte Deutschland allerdings an dieser Entschädigung Besteuerungsansprüche geltend machen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Denn es wäre nicht auszuschließen, das Abkommen auf reziproker Basis so zu interpretieren, dass Zahlungen für die Nichtausübung einer Tätigkeit nicht unter Artikel 9…
…DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für die Grundstücksübertragung maßgebenden Vereinbarung…
…Österreich dann gilt für die ab 1. Februar 1999 zufließenden Einkünfte folgendes: Abfindung: Hinsichtlich der in der Aufhebungs-Vereinbarung vereinbarten Abfindung wäre mit den deutschen Behörden zu klären, ob diese Abfindung als nachträgliche Abgeltung der in Deutschland ausgeübten Berufstätigkeit oder als Entschädigung für den Verzicht…
…ist entgegenzuhalten, dass bereits in einem solchen Verzicht auf eine Entschädigungsklausel eine Fremdunüblichkeit gesetzt wurde. Ob die Entschädigung für die entgehenden Geschäftschancen von der polnischen Schwestergesellschaft oder von der deutschen Muttergesellschaft oder von beiden anteilig gemeinsam zu tragen ist, wird davon abhängen, wem die Konzernreorganisation…
…der österreichischen GmbH gezahlten Bezüge, dann wäre dies jedoch nicht abkommenskonform. Denn solange die Bezüge nach österreichischem Recht beurteilt eine angemessene Entschädigung für den deutschen Geschäftsführer darstellen, kann in der steuerlichen Erfassung dieser Bezüge in Österreich kein Abkommensverstoß erblickt werden. Denn Artikel 8 DBA-Deutschland…
…dies auch insoweit der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, als Untermietzahlungen, also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf…
…Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…
…12/2024, im Fall einer doppelten Nichtbesteuerung bei der Veräußerung von Immobilien in Deutschland anzuwenden ist. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland sieht vor…
…der inländischen Teilwertabschreibung selbst dann nicht entgegen, wenn der Grund für diese Darlehenshingabe die Absorbierung der deutschen Verluste war. Die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung ist bereits in EAS 715 dem Grunde nach bejaht worden. Dass unter den besonderen Gegebenheiten der…
…KG entfällt und sonach gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden ist. Für steuerliche Belange tritt diese (in Österreich steuerlich nicht verwertbare) Wertminderung nach der maßgebenden Spiegelbildtheorie auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge…
…des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich durch das Abkommen nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt (EAS 2195). 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… 27 Abs. 6 Z 1 lit. e erster Satz EStG 1988 vor. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung für den "Wiederzuzug" aus der Schweiz und wegen der Tatsache, dass im Rahmen des Wegzuges 2018 eine Besteuerung der stillen Reserven aufgrund von Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz…