…III Nr. 22/2007, die Steuerentlastung durch Steuerbefreiung höchstens bis Ende 2006 vorgesehen war (dies unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmung des Art. IX des Abänderungsprotokolls). Durch die DBA-Änderung wurde in der Folge die Steuerentlastung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auf das Anrechnungsverfahren umgestellt. In EAS…
…III Nr. 23/2011, über die Einrichtung eines österreichischen Verbindungsbüros, vereinbart worden ist, dass für die Angestellten nicht nur eine Steuerbefreiung für ihre Aktiv- und Ruhegenüsse, sondern auch hinsichtlich ihrer aus ausländischen Quellen stammenden Einkünfte zu gewähren ist. Dieses Abkommen gilt indessen nur für die…
…Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Der Ansatz für Progressionszwecke ist deshalb erforderlich, weil sich die Steuerbefreiungsbestimmungen…
…im Feber 1996 endet. Wird jedoch die erwähnte Forschungstätigkeit im Sommer 1996 wieder aufgenommen und länger als 1/2 Jahr in Österreich fortgeführt, dann wird hiedurch die Zweijahresfrist überschritten. Die Einhaltung der Zweijahresfrist ist gemäß Art. 20 DBA-Italien Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lehraufträge…
…auch bei diesen Staaten würde für jene Zeiträume, in denen diese Einkünfte in Anwendung der Gastprofessorenklausel in Österreich steuerfrei zu stellen sind, die abkommensrechtliche Steuerbefreiungsverpflichtung außer Wirksamkeit treten und es müsste daher eine Besteuerung stattfinden. Dies deshalb, weil die Steuerfreistellungsverpflichtung des Ansässigkeitsstaates gemäß Artikel 23A…
…endet ab diesem Zeitpunkt die derzeitige Steuerbefreiung für die amerikanischen Lehrbeauftragten (es sei denn, der US-Lehrbeauftragte optiert gemäß Artikel 28 Abs. 3 DBA-USA für eine Weitergeltung des alten Abkommens für ihn um weitere 12 Monate). 12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang übereinstimmend als unter Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland subsumieren und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt…
Gemäß Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr. 21/1995, endet die Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien für alle derartigen Zinsen, die auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 entfallen. Zinsen, die zB am 1…
…sondern von Art. 13 Abs. 5 DBA-Deutschland erfasst wäre, der das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat der Anteilseigner zuweist. Ob eine "Immogesellschaft" vorliegt, bestimmt sich gemäß Abs. 4 des Protokolls zum DBA-Deutschland nach den Verhältnissen des letzten Bilanzstichtags vor der Veräußerung, wobei konkret die…
…sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet auch im Jahr 2 in keinem der beiden Staaten eine Besteuerung statt. Wenn schließlich im Jahr 3 infolge Verkaufes der deutschen Betriebstätte in Deutschland ein Gewinn von S…
…Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung gestundet, hindert dies auf österreichischer Seite nicht, gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ebenfalls einen Steueraufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Gesellschaftsbeteiligung zu beantragen. Bundesministerium für Finanzen, 20. Oktober 2010
…im Zeitpunkt seines Todes in Österreich, findet gemäß Art. 1 lit. a das DBA(Erb)-FRA Anwendung. Die StiftESt stellt eine Steuer "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" zur abgeschafften österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer dar (Art. 2 Abs. 2 iVm Art. 2 Abs. 1 lit…
…Gewerbebetrieb "aufgegeben" und die einzelnen Vermögensgegenstände an einen Übernehmer verkauft, und hat er sodann seinen österreichischen Wohnsitz in die USA verlegt (ohne dort allerdings im Sinne des DBA-USA "ansässig" zu werden) und zahlt ihm in der Folge der Übernehmer der "Vermögensgegenstände" eine Prämie dafür…
Veräußert ein seit 25 Jahren in der Türkei ansässiger deutscher Staatsbürger 70% seiner im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer österreichischen Organträgergesellschaft (GesmbH), so ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann…
…diese im Ansässigkeitsstaat nicht steuermindernd geltend gemacht werden können (weil dem Ansässigkeitsstaat kein ausreichendes Steuersubstrat zur Verfügung steht), dann werden die im Ansässigkeitsstaat auf Grund einer dortigen Steuerbefreiung nicht erfassbaren Einkünfte auszublenden sein. In diesem Sinn hat der EuGH in der Rs Wallentin (EuGH v…
…im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu…
…den Ruhestand ebenfalls beim IWF angestellt war, eine Witwerpension aus dem UN Joint Staff Pension Fund (UNJSPF), ist zu prüfen, ob die Witwerpension einer steuerlichen Privilegierung unterliegt. Abschn. 26 UN-Amtssitzabkommen kann per se nicht zu einer Steuerbefreiung führen (EAS 3453). Die Rechtsgrundlage für (ehemaligen)…
…8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der…
Verlegt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, dem 100% der Anteile an einer deutschen GmbH gehören (Anschaffungskosten 100), seinen Wohnsitz in die Schweiz, tritt damit ein Umstand ein, der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt…
… Wird von einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht…