…Nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 gelten Umstände, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, als Veräußerung der Beteiligung. Durch die Schenkung liegt keine steuerpflichtige Veräußerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 vor…
Hält eine österreichische Aktiengesellschaft (die A-AG) 100% der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter…
…27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die im Hinblick auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS…
… 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 führt der Eintritt von Umständen, welche das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, zu einer Realisierung der Wertsteigerungen an Kapitalvermögen (Wegzugsbesteuerung). Davon sind auch rechtliche Vorgänge wie etwa der Abschluss eines DBA umfasst (siehe…
…weshalb diese letztlich nur mehr in Japan steuerbar wären und das österreichische Besteuerungsrecht potentiell eingeschränkt würde (ähnlich auch UmgrStR 2002 Rz 72). Dennoch ist es aufgrund desr Neuabschlusses des DBA-Japan insofern zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs in Hinblick auf das japanische Betriebsstättenvermögen gekommen…
…27 Abs. 3 iVm § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führt der Eintritt von Umständen, welche das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, zu einer Realisierung der Wertsteigerungen an Kapitalvermögen (Wegzugsbesteuerung). Der Tatbestand des § 27 Abs. 6…
…inländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Großbritannien, dann stellt nach neuer Rechtslage bereits dieser Ansässigkeitswechsel einen Umstand dar, der zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führt. So wird nach dem DBA…
Seit dem VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217, gilt nunmehr ohne jegliche Einschränkung die Grundregel, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte begründen kann, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher…
…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…
…und werden der österreichischen Muttergesellschaft zusätzlich 2/3 der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben, so bilden auch die unter dem Titel "Körperschaftsteuergutschrift" tatsächlich zufließenden Beträge einen Teil der aus der Beteiligung erzielten Einkünfte; wenn die Einschränkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG nicht zur Anwendung gelangen…
…1965). Für eine Einschränkung des Quellensteuerrechtes auf unmittelbare Beteiligungen - wie es beispielsweise im Verhältnis zu Griechenland der Fall ist (siehe EAS 2666 und EAS 2701) - bedürfte es einer entsprechenden Verständigung mit dem DBA-Partnerstaat Italien. Sollte es aufgrund dieser Auffassung zu einer abkommenswidrigen Besteuerung kommen…
…als steuerpflichtige Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach auch Umstände, die zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts diesbezüglich führen. Sofern aufgrund eines inländischen Wohnsitzes weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht, wird das österreichische Besteuerungsrecht hinsichtlich des Kapitalvermögens durch innerstaatliche Bestimmungen nicht eingeschränkt…
…eingetretenen Wertzuwachses nur bedingt verloren gehe. Mit dem AbgÄG 2015 erfolgte jedoch eine Änderung des Konzepts der Wegzugsbesteuerung, sodass der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts verwirklicht wird (vgl. EAS 3372). Diese Bestimmung findet jedoch auf Wegzüge…
…dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im…
…dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im…
…österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens anzurechnen ist - Deckung findet. Es mag sein, dass sich Italien in Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber anderen EG-Staaten bei der Besteuerung von Künstlern zu einer Einschränkung der Quellenbesteuerung verpflichtet hat. Doch weder die bevorstehende Errichtung des EWR noch auch ein österreichischer Beitritt zur EG…
…sind die Grenzgängervoraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall würden jene Bezugsteile, die auf die auf österreichischem Staatsgebiet tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entfallen, ohne DBA-Einschränkung der inländischen Besteuerung unterliegen. Bezugsteile, die auf in der Schweiz für die österreichische GmbH ausgeübte Tätigkeiten entfallen, sind von der österreichischen…
…3 DBA-Russland keine andere Beurteilung ergeben, so dass (angesichts der Steuerausländereigenschaft des bzw. der bauführenden Unternehmen) nicht zu prüfen ist, ob die Einschränkung des Art. 11 Abs. 3 DBA-Russland zur Anwendung kommen kann. Die in Art. 11 DBA-Russland neben "Arbeitslohn" genannten "anderen…
…einem solchen Fall bei Körperschaften, die in einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, dass § 94 Z 2 EStG 1988 ohne die Einschränkungen für ausländische Gesellschaften zur Anwendung gelangt, dh. insbesondere unabhängig von der einjährigen Behaltefrist und den zusätzlichen Dokumentationsvorschriften nach der VO zu § 94a Abs…
…1968, I R 56/67). Über diese Abgrenzung der Steuerhoheit durch Zuteilung der Steuergüter gehen die durch die DBAs bewirkten Einschränkungen der nationalen Steuerrechte grundsätzlich nicht hinaus (VfGH 11.3.1965, B 210,211/1964). Daher greifen Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich auch nicht in verfahrensrechtliche Fragen ein…