…mit Reingewinnmargen) ein Fremdvergleich in Bezug auf die konzerninternen Warenbezugspreise angestellt werden. Soweit hingegen die Tochtergesellschaft ihre eigenen ausländischen Tochtergesellschaften beliefert, soweit sonach auf der Eingangs- und Ausgangsseite ein konzerninternes Naheverhältnis besteht, könnte geprüft werden, ob möglicherweise mit Anpassungsrechnungen ein (indirekter) innerer Preisvergleich mit den…
Erhält ein Österreicher anlässlich seines Dienstantrittes bei einer österreichischen Tochtergesellschaft eines US-Konzerns von der US-Konzerngesellschaft eine einmalige Einstiegsprämie in Höhe von 20.000 $ wobei sich dieser Betrag als eine Vorwegvergütung für die der österreichischen Gesellschaft zu erbringenden Arbeitsleistungen darstellt, dann unterliegt diese…
…dürfen. Das eingangs geschilderte Sachverhaltsbild, in dem niemand ein Vervielfältigungsrecht erlangt, deutet damit darauf hin, dass weder den Zahlungen der Endverbraucher an die österreichische Gesellschaft, noch jenen, die die österreichische Untervertriebsgesellschaft an die schweizerische Hauptvertriebsgesellschaft weitergibt, der Charakter von Lizenzgebühren zuzumessen ist; und zwar weder…
…anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens zur Folge haben. In einem solchen Fall unterliegen daher die Arbeitslöhne, die an die nach England entsandten Arbeitnehmer gezahlt werden, weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug und sind von der…
…dass dies so ist, wenn nicht auch zivilrechtlich das Arbeitsverhältnis zur inländischen Gesellschaft gelöst und an dessen Stelle ein solches zur britischen Gesellschaft begründet wird. Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BA0 von einer zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…
…die eingetragenen Geschäftsführer stets und in allen Fällen dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Auf dieser Grundlage wird daher das DBA-Deutschland auf den eingangs geschilderten Fall in der Weise anzuwenden sein, dass das Besteuerungsrecht an sämtlichen Geschäftsführereinkünften Österreich übertragen und sonach insoweit in Deutschland…
…der Folge, daß die Abfindungzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Deutschland entzogen und Österreich als Wohnsitzstaat zur steuerlichen Erfassung zugewiesen wird. Angesichts der gegebenen Auslegungsspielräume kann ohne vorhergehende Abstimmung mit Deutschland nicht bestätigt werden, dass Österreich…
…die eingetragenen Geschäftsführer stets und in allen Fällen dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Auf dieser Grundlage wird daher das DBA-Deutschland auf den eingangs geschilderten Fall in der Weise anzuwenden sein, daß das Besteuerungsrecht an sämtlichen Geschäftsführereinkünften Österreich übertragen und sonach insoweit in Deutschland…
…alle Kosten auch die Lohnkosten für die Tiefenbohrungen und ein angemessener Gewinnaufschlag umfasst)", sich nicht mit dem eingangs gezeichneten Sachverhaltsbild eines mehr oder weniger funktionslosen Büros verträgt. Weitere rechtliche Beurteilungen sind daher erst möglich, wenn ein in sich geschlossenes und in sich widerspruchsloses Sachverhaltsbild vorliegt. …
…Arbeitgeber eine Vereinbarung, derzufolge er sich innerhalb der folgenden 4 Jahre jeglicher wettbewerbsschädigender Aktivitäten enthalten muss, und wird hierbei ein endfälliges Pauschalentgelt vereinbart, das nach einem im Jahr 2013 beabsichtigten Zuzug nach Österreich Mitte des Jahres 2014 vertragsgemäß zur Auszahlung gelangen soll, dann tritt nach…
Beschäftigt ein österreichisches Produktionsunternehmen einen in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit…
…deutschen GmbH und nicht den 90 deutschen Personengesellschaftern zu. Der Umstand, dass die Verluste der inländischen KG, und zwar sowohl jene des Jahres 1997 wie auch jene des Jahres 1998, in Deutschland nach den Vorschriften des § 2a dEStG berücksichtigt worden sind, steht der eingangs aufgezeigten…
…eingangs beschriebenen Fall ein auf § 94a EStG 1988 gestützter Rückerstattungsantrag bei dem für die Veranlagung der österreichischen GmbH zuständigen Finanzamt eingebracht, dann wird nachzuweisen sein, dass die deutsche Holdinggesellschaft aus beachtlichen wirtschaftlichen Gründen und nicht bloß zur Vermeidung der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung errichtet worden ist und…
…mit dem von der Wiener Gesellschaft dem Verkaufsleiter überlassenen PKW beruflich veranlasst und lösen bei der Lohnbesteuerung keine Erfassung als Sachbezugswert im Sinn von § 4 der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001 aus. Unter der Voraussetzung, dass die eingangs abgegebene Sachverhaltsschilderung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht…
…die jährliche Nutzung lediglich 5 Wochen beträgt. Es lässt sich aus diesem Beispiel allerdings keine eindeutige Aussage für die Lösung des eingangs geschilderten Sachverhaltsbildes gewinnen. Ob der Aufstellungsort der Abfallverwertungsanlage daher eine so intensive Etablierung auf dem tschechischen Staatsgebiet darstellt, dass ihm Betriebstätteneigenschaft zuzumessen ist…
…nicht aber an Gewinnteilen geltend machen, die auf Tätigkeiten im österreichischen GmbH-Hauptsitz zurückzuführen sind. Erzielen demgegenüber Architekten aus der Bauplanung und Bauüberwachung Einkünfte aus selbständiger Arbeit, kommt - wie eingangs ausgeführt - Artikel 14 des Abkommens zur Anwendung, der für das Aufleben eines deutschen Besteuerungsanspruches das…
…unmittelbare Auswirkung auf die DBA-Anwendung in dem eingangs beschriebenen Besteuerungsfall. Denn einerseits liegt in Österreich keine Niedrigbesteuerung vor, da das deutsche Außensteuergesetz die maßgebende Einstufungsgrenze von "weniger als 30%" auf "weniger als 25%" herabgesetzt hat und die Gewinnausschüttung in Österreich einer 25%igen Besteuerung…
…nicht dadurch zu einer DBA-relevanten Betriebstätte, dass die auszuliefernde Ware nicht aus Schweden sondern aus Österreich stammt, und von dem österreichischen verbundenen Unternehmen erzeugt wird. Schließlich erscheint - wieder isoliert gesehen - auch der Umstand unschädlich, dass das schwedische Unternehmen, entsprechend den ihm gegenüber geäußerten Kundenwünschen…
…eingangs erwähnt - auch nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten eines Vertragspartners selbst dann nicht für die Annahme einer betriebstättenbegründenden Verfügungsmacht ausreicht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird. Wenn in dem deutschen Judikat dem Vorhandensein eines Pausen- und…
…nur dann einen Besteuerungsverzicht auszusprechen, wenn dieser "zum Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Wenn eine in Bregenz ansässige Privatperson einen VW-Bus im Kleinwalsertal unter Anlastung einer 16%igen österreichischen Umsatzsteuer und einer 20%igen österreichischen Einfuhrumsatzsteuer erwirbt, so kann daher diese…