…die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitenden Deutschland-Tätigkeit kein Verlust der deutschen Besteuerungsberechtigung eintreten…
…dass jeder, der an der Unterhaltungsdarbietung beteiligt ist, die Mitwirkendeneigenschaft erfüllt. Sogar der Gewerbebetrieb einer Theater AG wird in diesem Erkenntnis noch als solcher "Beteiligter" gewertet; dies lässt den Schluss zu, dass jeder, der unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung nimmt, als Mitwirkender daran…
…Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und daher die Grenzgängerregelung für die dafür bezogenen Einkünfte nicht anwendbar ist, hat dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft im Rahmen weiterer Arbeitsverhältnisse. Bundesministerium für Finanzen, 22…
…außer Streit, dass der Vorgang auf tschechischer Seite unter Artikel 13 Abs. 1 DBA fällt und dass das DBA sonach Tschechien kein Besteuerungsrecht entzieht, dann führt die Steuerbefreiung durch tschechisches Umgründungssteuerrecht nicht zum Aufleben eines österreichischen Besteuerungsanspruches. Das Doppelbesteuerungsabkommen nimmt keinen Einfluss darauf, mit welchem…
…die Einkaufs- und Verkaufspreise der Vertriebstochtergesellschaft im Wege eines verpflichtend abzuschließenden Rahmenvertrages von der Muttergesellschaft "diktiert" werden, so ist dies allein noch kein Grund für eine steuerliche Nichtanerkennung. Denn wenn eine Tochtergesellschaft keinen eigenen Einfluss auf die Festsetzung der Verrechnungspreise genommen und sich insoweit dem…
…dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 außer Wirksamkeit. 21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG außer Wirksamkeit (EAS 1474); und zwar auch dann nicht, wenn es sich um griechische Staatsanleihen handelt, die gemäß dem DBA in den Händen der die…
…Beteiligung" eines Gewerbebetriebes an der Unterhaltungsdarbietung nach Auffassung des Gerichtshofes darin liegen könnte, dass dieser Betrieb auf die inhaltliche Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nimmt. Denn dies ist bei einer Theater-AG der Fall, dies wird auch bei einer Trägervereinigung eines Orchesters der Fall sein…
…Der Umstand, dass eine ungarische KG in Ungarn der Körperschaftsbesteuerung unterliegt und zum Verlustvortrag berechtigt ist, hat keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Behandlung der positiven bzw. negativen Beteiligungsergebnisse im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung. 9. April 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Arbeit zuzuordnen, aber nicht steuerpflichtig, so hat dies auf die Befreiung von der Steuerpflicht in Österreich keinen Einfluss. Art. 24 Abs. 2 lit. a DBA-Polen enthält nämlich keine subject-to-tax-Klausel. Der Umstand, dass Polen das ihm übertragene Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt, kann daher…
…Trusttyp, bei dem der Begünstigte in der Lage ist, Einfluss auf die Trustgestion in Bezug auf seinen Einkünfteteil zu nehmen, spricht dies für Transparenz der Trustkonstruktion und für unmittelbare aliquote Zurechnung der in den Trust einfließenden Einkünfte an den Begünstigten (siehe auch EAS 2799). Handelt…
…Steuerpflicht der anteiligen Geschäftsführerbezüge ergeben, die diesfalls im Lohnsteuerabzugsweg (von der tschechischen Muttergesellschaft, nicht von der österreichischen Tochtergesellschaft) kraft Bestandes einer inländischen "Lohnsteuerbetriebstätte" nach § 81 EStG 1988 wahrzunehmen ist. Denn auch wenn abkommensrechtlich keine inländische Betriebstätte angenommen werden darf, vermag das Abkommen keinen Einfluss darauf…
…das bei konzerninternen Finanzierungen anzutreffen ist. Durch Steuerung der Konzernstrategie kann innerhalb eines Konzerns auf die Rückzahlungskraft und die Bonität der konzernintern finanzierten Gliedunternehmen Einfluss genommen werden und es kann dieser Bonität entsprechend der Kredit vergeben werden, was bei einer fremden Kommerzbank in vergleichbarer Form…
…werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger der bei Festspielen auftretenden Chöre und Ballette unter den Begriff der "Mitwirkenden"…
…GmbH lediglich der erwähnten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Daraus folgt, dass Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn - was nach dem zu Grunde gelegten Sachverhaltsbild nicht der Fall…
…wird - wenn ihnen dieser bestimmende Einfluss auf die Gestion der KG nicht zukommt - keine anteilige beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der an die deutsche KG fließenden und zur Gänze in Deutschland besteuerten Zinsen eintreten, sodass die Investitionen der deutschen KG in Österreich hierdurch keiner Doppelbesteuerung ausgesetzt sein…
…auf die Ausschüttungspolitik der Gesellschaften nach ihren Intentionen Einfluss zu nehmen (weil keine Mehrheitsbeteiligungen vorliegen oder weil ein wesentlicher Grund für die Aktienübertragungen darin gelegen war, dem Sohn durch Vereinigung der übertragenen Aktien mit seinen eigenen Beständen eine Einflussnahme auf die Ausschüttungspolitik nach seinen Intentionen…
…hält, dann sind die aus Zypern nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 KStG 1988 von der Körperschaftsbesteuerung freizustellen; wird die Gewinnausschüttung auf zypriotischer Seite im Ergebnis von der zypriotischen Besteuerung entlastet, hat dies auf die Steuerfreistellung in Österreich keinen Einfluss…
…noch besteuert oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abkommensrechtliche Freistellungsverpflichtung in Österreich, da das DBA-Schweden keine "subject-to-tax-Klausel" enthält, die im Fall der Nichtbesteuerung in Schweden das österreichische Besteuerungsrecht aufleben ließe. Unter diesen Umständen ist es auch richtig, dass die schwedische…
…deutschem Steuerrecht untergeht, dann hat dies auf die Vortragsfähigkeit in Österreich keinen Einfluss. Denn sowohl die Höhe wie auch die Vortragsfähigkeit von Auslandsverlusten ist stets nach österreichischem Recht zu bestimmen. 8. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: