…in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht bereits dadurch entstehen, dass daran irgend eine liechtensteinische Stiftung beteiligt ist. Vielmehr müsste es sich hiebei um eine…
Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…
…wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder öffentliche Einrichtungen beteiligt oder begünstigt sind. Der Grund für den DBA-Ausschluss der steuerfreien liechtensteinischen Domizilgesellschaften ist u.a. darin zu…
…Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7. Juni 1991 ist im österreichisch-deutschen Abkommensverhältnis Übereinstimmung erzielt worden, dass Domizilgesellschaften nicht als abkommensberechtigt anerkannt werden, wenn auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem Drittstaat deren Einkünfte dem Drittstaat zur Besteuerung zu überlassen sind. Es sind gegenwärtig keine Umstände…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich…
…sie bloß buchmäßig bei einer ihm gehörenden funktionslosen liechtensteinischen Aktiengesellschaft erfasst worden sind. Es liegen geradezu erdrückende Indizien dafür vor, dass eine funktionslose liechtensteinische Domizilgesellschaft eingeschaltet wurde, wenn im Betriebsprüfungsverfahren festgestellt wird, dass im zeitlichen Zusammenhang mit den Verkaufsoperationen Dr. X sämtliche Anteile der die…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger als Präsident des Verwaltungsrates Vergütungen von einer in Zug errichteten Domizilgesellschaft, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Verwaltungsratsvergütungen auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 31.7.1996, 92/13/0172, ÖStZB 1997, 235, der Besteuerung in…
Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. a DBA-Barbados ist die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft einer auf Barbados errichteten Muttergesellschaft auf 5% zu ermäßigen, wenn die barbadische Gesellschaft der "Nutzungsberechtigte" der Gewinnausschüttung ist; dies ist der Fall, wenn die Einkünfte dieser barbadischen Gesellschaft…
…sich auf Bereitstellung von Personal und Lagerkapazitäten für fremde Versandhändler spezialisiert hat) richten, sodann von dort die Ware ausgeliefert erhalten und schließlich die formal von der irischen Gesellschaft in Rechnung gestellten Beträge auf ein schweizerisches Bankkonto der irischen Domizilgesellschaft einzahlen, dann wird zu prüfen sein…
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7…
Schüttet eine "inländische Kapitalgesellschaft" (die T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung…
Hat eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebstochtergesellschaft gegründet, die jedoch nach Insolvenz des österreichischen Hauptkunden ihren Betrieb Ende 1995 eingestellt hat, wobei sich in Österreich nur mehr eine Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige…
Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…
Wird festgestellt, dass sich die Geschäftsleitung einer im Ausland errichteten Kapitalgesellschaft im Inland befindet, dann unterliegt das Einkommen dieser Kapitalgesellschaft der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht. Handelt es sich bei dieser Gesellschaft um eine Gesellschaft, die an ihrem satzungsgemäßen Sitz keine Betriebstätte unterhält (Briefkastengesellschaft), dann entzieht ein…
Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…
Wird in Österreich eine GmbH gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese…
Nimmt eine operative österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor, dann ist zu prüfen, ob diese Gewinnausschüttung dieser Holdinggesellschaft für steuerliche Belange zuzurechnen ist. Die bloße Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft könnte nicht bewirken, dass die Einkünfte für steuerliche Belange ihr und nicht dem…
Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…
Sind vier nach Österreich zugewanderte deutsche Staatsbürger an einer deutschen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht beteiligt, die sich - gemeinsam mit einem fünften in Deutschland verbliebenen Gesellschafter - mit der Verwaltung von deutschem Liegenschaftsvermögen und mit Kapitalvermögen befasst, dann steht hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an…
Wird von russischen und rumänischen Investorengruppen in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, an der in untergeordnetem Ausmaß auch in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, und besteht die Funktion dieser Holdinggesellschaft in der Verwaltung einer 100-prozentigen Beteiligung an einer zypriotischen Gesellschaft, die ihrerseits internationale…