…Argentinien, dann bilden die in Argentinien gelegenen land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Betriebsteile Betriebstätten für den österreichischen Mitunternehmer. § 1 Abs. 1 lit. b der Doppelbesteuerungsverordnung gestattet die Anwendung des Freistellungssystems allerdings nur für "Einkünfte aus Gewerbebetrieb", nicht aber für solche aus "Land- und Forstwirtschaft". Die…
…australische Limited Partnership (einer österreichischen KG vergleichbar) mit den erzielten landwirtschaftlichen Einkünften als betrieblich tätig beurteilt wird, dann erzielen die österreichischen Anleger insoweit australische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, als diese nach den Grundsätzen des AOA (zum Begriff des AOA siehe EAS 3010) gemäß Artikel…
…in Anwendung des österreichischen Steuerrechts Betriebseinheit zwischen der dänischen Plantage und der österreichischen Vertriebstätigkeit angenommen wird und daher die Gesamteinkünfte jenen aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, ist aber eine Anwendung der Pauschalierungsverordnung nicht möglich, weil in Österreich kein forstwirtschaftlicher Einheitswert existiert. Bundesministerium für Finanzen…
…handelt und ob später bei Wohnsitzwechsel in ein anderes EU-Land ein Kontotransfer in das Ausland stattfindet oder nicht. Ob Personen, denen Zinsen aus inländischen Sparbüchern und Bankkonten zufließen, zu dem begünstigten Personenkreis der "Bediensteten des Zentrums" zählen, müsste im Zweifelsfall vom Bundesministerium für Auswärtige…
…der Gemeinde integriert ist oder sonst als eigenständiger öffentlich-rechtlicher Rechtsträger anzusehen ist. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, richtet sich gemäß Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens nach den schweizerischen Gesetzen und müsste daher auf schweizerischer Seite geklärt werden. Bundesministerium für Finanzen, 19. Februar 2013
…DBA auf den vorbeschriebenen Durchführungsweg zurückgedrängt werden. Das Revisionsprotokoll zum DBA steht im Übrigen einem Verlangen der Abgabenbehörde nach Sicherung dieses Besteuerungsanspruches nicht entgegen, da die Schweiz - anders als die EU-Staaten - in den gegenständlichen Fällen keine Vollstreckungsamtshilfe gewährt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juli 2006
…zu Deutschland Artikel 10 Abs. 3 DBA-D Anwendung findet. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der deutschen Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht von seiten des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…zu prüfen. Die Kriterien des Typenvergleichs sind in den KStR 2013 Rz 133 f ausführlich dargelegt. Dabei sprechen überzeugende Argumente im Allgemeinen für die Subsumtion eines Trusts unter die nichtrechtsfähigen Zweckvermögen des § 1 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 1 lit. b KStG…
…other personnel engaged by the enterprise for such purpose, but only where activities of that nature continue in the territory of the other Contracting State for a period or periods exceeding in the aggregate six months within any twelve-month period." Bundesministerium für Finanzen, 20…
…23A und 23B des OECD-Musterabkommens vorgesehenen Lösungsmechanismus im Methodenartikel vermieden werden kann, stünde zur Lösung eines solchen Steuerkonflikts ein Verständigungsverfahren nach Art. 25 DBA-Deutschland zur Verfügung, das auf Grund des deutschen Wohnsitzes der Abgabenpflichtigen von deutscher Seite aus einzuleiten wäre. Bundesministerium für…
…Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt für…
…dann steht gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden Aussagen, die in Bezug auf gleichgelagerte Fälle zu…
Ist die Errichtung einer Holdinggesellschaft in einem zurzeit noch unbekannten Land geplant, die 100% der Anteile einer slowakischen Holzproduktionsgesellschaft und 100% der Anteile an einer österreichischen Einkaufs- und Vertriebsgesellschaft halten soll, dann kann zu dieser geplanten Gestaltung nur soviel ausgesagt werden, dass die österreichische Gesellschaft…
…und der österreichischen Vermarktung andererseits ergeben. In Bezug auf die umsatzsteuerlichen Fragen muss bedauernd mitgeteilt werden, dass hiezu derzeit nicht im EAS-Verfahren Stellung genommen werden kann; die diesbezügliche Anfrage ist an die zuständige Fachabteilung im BM für Finanzen weitergeleitet worden. 10. Februar 1997 Für…
…an ein und demselben Ort für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erfolgt, wäre eine vorhergehende Abstimmung in der Betriebstättenfrage mit dem zuständigen Finanzamt erforderlich. Der in Österreich eingesetzte Arbeiter der ausländischen Gesellschaften könnte nur dann als "ständiger Vertreter" des ausländischen Unternehmens und damit…
…und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu eigen. Ein Jagdpachtrevier wird daher als Betriebstätte anzusehen sein. Für den in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom ausländischen Arbeitgeber der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…werden. Sollte sich auf Grund dieser Sichtweise bei einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz ergeben, stünde es dem betroffenen Abgabepflichtigen frei, ein Verständigungsverfahren nach Art. 25 Abs. 1 DBA-Schweiz beim BMF zu beantragen. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juni 2015
…von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gelten müssen. Der als Zinselement zu beurteilende Teil des Kaufpreises unterliegt daher der österreichischen beschränkten Steuerpflicht, wobei die Steuer gemäß Artikel 11 DBA mit 5% des Zinsen-Bruttobetrages begrenzt ist. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
… Führt ein italienisches Unternehmen in Österreich in einem Forstrevier Holzschlägerungs- und Holzbringungsarbeiten durch, dann wird diese Aktivität nicht als "Bauausführung" anzusprechen sein, sodass aus dem Umstand einer 12 Monate überschreitenden Arbeit allein keine Betriebstättenbegründung in Österreich abzuleiten ist. Allerdings lässt sich zurzeit kein klares Bild…