Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2905
Christbaumverkauf aus einer in Dänemark betriebenen Christbaumplantage
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1820-IV/4/2007vom 23.11.2007
Wortlaut laut Findok
Pachtet ein in Österreich
ansässiger Abgabepflichtiger landwirtschaftliche Flächen in
Dänemark, um dort eine Christbaumplantage zu betreiben, wobei die
Christbäume auf den Parkplätzen einer großen Einzelhandelskette
in Österreich verkauft werden, dann ist für die Frage der
Steuerpflicht in Österreich unerheblich, ob der 4 Wochen vor Weihnachten
stattfindende Christbaumverkauf zur Begründung inländischer
Betriebstätten führt (eine Frage, die auf der Grundlage des
BFH-Urteils vom 17.9.2003, I R 12/02, verneint werden müsste).
Kraft unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen
sämtliche Einkünfte der inländischen Besteuerung; das
DBA-Dänemark gebietet in Artikel 19 (Methodenartikel) lediglich jene
Einkünfteteile aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage
auszuscheiden, die nach Maßgabe des Artikels 4 aus einer
Wertschöpfung im dänischen unbeweglichen Vermögen stammen.
Hierbei wird auf eine bilateral korrespondierende Gewinnzuordnung Bedacht zu
nehmen sein, die auf dem "Fremdverhaltensgrundsatz" beruhen sollte; dh. der
dänischen Besteuerung sollte jener Gewinnteil zukommen, den ein fremder
dänischer Unternehmer durch den Betrieb der Christbaumplantage erzielt
hätte.
Auch wenn in Anwendung des österreichischen
Steuerrechts Betriebseinheit zwischen der dänischen Plantage und der
österreichischen Vertriebstätigkeit angenommen wird und daher die
Gesamteinkünfte jenen aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, ist
aber eine Anwendung der Pauschalierungsverordnung nicht möglich, weil in
Österreich kein forstwirtschaftlicher Einheitswert existiert.
Bundesministerium für Finanzen, 23. November
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 19 DBA DK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 126/1962
- Art. 4 DBA DK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 126/1962
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1820-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32587
- Gültig
- 23.11.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF