…Steuerverwaltung besteht allerdings bei Ermittlung der Höhe des österreichischen KG-Gewinnanteiles keine Bindung an die Feststellungsergebnisse des österreichischen Gewinnfeststellungsverfahrens. Sollten daher die Verhältnisse aus der Sicht des französischen Rechtes so gestaltet sein, dass die endbesteuerte Beteiligung an der österreichischen Kapitalgesellschaft nicht dem Betriebsvermögen der KG…
…für den Erwerb von Aktien an der US-Muttergesellschaft eingeräumt und bewirkt diese Rechtseinräumung nach RZ 212 und 213 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 einen Einkünftezufluß erst im Zeitpunkt der Optionsausübung (fehlende unbeschränkte Verfügbarkeit über das eingeräumte Optionsrecht insb. wegen Bindung an eine höchstpersönliche Rechtsausübung würden dies…
…kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die positive, nicht aber an die negative Qualifikation des Quellenstaates. Bundesministerium für Finanzen, 25. September 2012
…von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde zu würdigen sind. Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung an bereits vorgenommene Beurteilungen durch die deutsche Steuerverwaltung. Die Parteiansicht, dass sich der Geschäftsleitungsort in Österreich befindet, wird entsprechend zu würdigen…
…Umstand, dass sich seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten, spricht für eine starke persönliche Bindung an den spanischen Wohnsitz; doch auch wenn der VwGH die Bedeutung der persönlichen Beziehungen über jene der wirtschaftlichen stellt (VwGH 22.3.1991, 90…
Hat ein österreichisches Stahlbauunternehmen im Rahmen eines Wasserkraftwerkbauvorhabens auf schweizerischem Staatsgebiet Segmente für die Wehranlage errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von…
…Schuldaufnahmen des Spanischen Staates verstanden. Dies setzt nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen eine entsprechende mittel- oder langfristige Bindung des Investors voraus. Ist diese infolge einer jederzeit ausübbaren Kündigungsoption nicht gegeben, fehlt es an der erforderlichen Dauerwidmung des Kapitals. Es bestehen daher ernstliche Zweifel daran…
…Revisionsprotokolls: 15%) erhoben, dann ist Österreich gemäß Artikel 10 Abs. 3 des DBA an diese schweizerische Qualifikation gebunden. Diese Bindung hat allerdings lediglich auf der Ebene des Abkommens rechtliche Bedeutung (EAS 1670); Artikel 10 entzieht Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern verpflichtet gemäß Artikel 23…
Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht…
…Die Umgehung wird im allgemeinen dadurch bewirkt, dass durch verschiedenste Transaktionen eine Zahlung der Wertpapiererträge an andere Personen als den wirtschaftlich Nutzungsberechtigten konstruiert wird, um auf diese Weise für den Wertpapierertrag DBA-Vorteile eines bestimmten Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen zu können ("Treaty Shopping") oder andere…
…Zum anderen wäre selbst bei Anwendung des Betriebstättenvorbehalts auf unter Art. 14 fallende Einkünfte die Anwendung dieser Bestimmung auf die aus der Beteiligung an der CH-AG resultierenden Dividenden schon deshalb verwehrt, weil in Bezug auf diese Einkünfte die ausschüttende Gesellschaft in einem Drittstaat (nämlich…
…5 OECD-MA). Werden die Informationen hingegen durch die Betriebsstätte ausgewertet und erfolgt wie im vorliegenden Fall eine Empfehlung zu einer Ablehnung oder Weiterverarbeitung des Versicherungsantrags an das Stammhaus, so kann nicht mehr von einer reinen Informationsbeschaffung ausgegangen werden. Die Betreuung des Vertriebsnetzwerks in Österreich…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…
…im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens für nötig erachtet, ihre Erhebungen im Amtshilfeweg gemäß Artikel 26 DBA-Schweiz auf die Schweiz auszuweiten und folglich das BM für Finanzen ersucht, an die Schweiz ein Amtshilfeersuchen zu richten. In einem derartigen Fall, wird das Betriebprüfungsverfahren erst dann abgeschlossen werden…
Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…
…eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu betreuen…
…Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind…
…EAS 2900 in Bezug auf die Einbringung einer deutschen Kapitalbeteiligung angestellten Überlegungen müssen zwangsläufig in gleicher Weise gelten, wenn in die deutsche KG eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft eingebracht wurde. Wohl liegt in einem solchen Fall - anders als im Fall einer eingebrachten deutschen Kapitalbeteiligung …
…in weiterer Folge jedoch die Frage, wie die Bezüge des Mitglieds der Beratungs- und Entscheidungsgremien des Hongkong-Trusts und - falls dies der Fall sein sollte - Zuwendungen an das Mitglied als Begünstigten des Trusts zu behandeln sind. Was diese Bezüge betrifft, könnte aus der Sicht des…
…mit einigen Prozenten österreichischen Bau-ARGEN bei, an denen sich in erster Linie ihre österreichische Tochtergesellschaft beteiligt und besteht ihre Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach Auffassung des BM für…