Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative niederländische Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese niederländische Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…
Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…
Behauptet der Bezieher einer österreichischen ASVG-Pension und einer Firmenpension, seine Ansässigkeit nach Zypern verlegt zu haben, dann kann eine Steuerfreistellung in Österreich für die Pensionszahlungen ab 1. Juli 2005 nur mehr nach den Regeln der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, erfolgen. Den…
In Deutschland ansässige Bezieher österreichischer Zinsen aus Forderungswertpapieren unterliegen bei Aufrechterhaltung eines inländischen Zweitwohnsitzes der österreichischen Kapitalertragsteuer, wobei allerdings gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Anspruch auf steuerliche Vollentlastung in Österreich besteht. Dieser Anspruch geht nicht dadurch verloren, dass die Forderungswertpapiere von einem inländischen Miteigentums…
…sich die Rechtslage insoferne, als bei den inländischen Sparzinsen der deutschen Zweitwohnsitzer kein österreichisches Besteuerungsrecht mehr besteht. Ab 2003 ist daher eine allenfalls erhobene österreichische KESt an die in Deutschland ansässigen Bezieher der österreichischen Sparzinsen zurückzuzahlen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…der Umstand, dass in dieser Bestimmung von "Arbeitnehmern" gesprochen wird, bedeutet, dass auf alle Bezieher von "Arbeitslohn" im Sinn von § 25 EStG 1988 abgestellt wird, sonach auch auf die Bezieher von Ruhegenüssen). Nach Auffassung des BM für Finanzen wird der Betriebsausgabenbegriff in § 4 Abs. 4…
…aus nichtselbständiger Arbeit nach dem DBA-Liechtenstein das Freistellungssystem und nicht das Anrechnungssystem anzuwenden ist. In Österreich ansässige Bezieher von liechtensteinischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen daher im Rahmen des Steueranrechnungssystems auch mit jenen Bezugsteilen der österreichischen Besteuerung, an denen Liechtenstein das Besteuerungsrecht nach Art…
… 94 Z 9 EStG von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Befreiung berührt allerdings nicht die Einkommensteuerpflicht der Kapitalerträge in den Händen der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bezieher der Kapitalerträge. "Internationale Finanzinstitutionen" im Sinn der genannten Gesetzesstelle sind Institutionen, die auf völkerrechtlicher Basis - wenn auch als Gesellschaft…
…dann spricht viel dafür, daß bei einer Weitergabe dieses Konzeptes an österreichische Errichter von Wohnhausanlagen Erfahrungswissen (Know-How) mitgeteilt wird, das den österreichischen Bezieher solchen Wissens zum Steuerabzug nach § 99 EStG verpflichtet, wobei gemäß Artikel 12 des DBA-Liechtenstein eine steuerliche Entlastung auf 10% erwirkt…
…Wohnsitz zurückkehren; dem Artikel 8 ist eine Grenzgängerregelung, wie sie in Art. 9 Abs. 3 für die Bezieher von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vorgesehen ist, fremd (AÖFV. Nr. 31/1987). In der erwähnten Verständigungsregelung aus dem Jahre 1987 wird die Übung der beiden Staaten sichtbar, …
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…