…EStG) kommt hierbei keine zu einer anderslautenden Auffassung führende Relevanz zu. Dem Umstand, dass Superädifikate im bürgerlichen Recht als bewegliche Wirtschaftsgüter eingestuft werden, kommt im gegebenen Zusammenhang (bei in solider Bauweise errichteten Superädifikaten) keine steuerrechtliche Bedeutung zu. Denn die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder…
…dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…3 Abs. 2 des Abkommens von der deutschen Besteuerung freizustellen ist. War der deutsche Erblasser als Treugeber außerdem über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG beteiligt, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft war, dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten…
…Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist der entsprechende Börsenkurs am Tag der Optionseinräumung für die Bewertung heranzuziehen." Wenn nun in einem derartigen Fall auf US-Seite nicht in der Zuteilung der Optionsscheine, sondern erst in der…
…gesetzlichen Anordnung, dass eine Bewertung mit dem Fremdpreis zu erfolgen hat, bezieht die Gesetzesvorschrift allerdings ausdrücklich auch Fremdpreise für "sonstigen Leistungen" mit ein. Die "sonstige Leistung" einer Darlehensgewährung wird demnach gem. § 6 Z 6 EStG durch Ansatz von fremdüblichen Zinsen zu bewerten sein. Wollte man §…
…Wohnhausanlagen in Österreich bestimmte Funktionen (Objektsuche und Bewertung, Verhandlungen und Vertragserstellung betreffend Objektankauf, Kontakte zu Rechtsanwälten, Behörden und Kunden während der Bauphase, Neuparifizierung, Projektentwicklung, Planung und Kostenkalkulation, Bauleitung und Überwachung, Verkaufsverhandlungen, Bauabnahmen, Endabrechnungskontrolle inkl. Buchhaltung) und wird die Bauausführung einem österreichischen Bauunternehmen als Generalunternehmer übertragen…
…erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist der entsprechende Börsenkurs am Tag der Optionseinräumung für die Bewertung heranzuziehen. Eine Optionseinräumung kann auch im Rahmen der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1…
…dies bei der Gewährung von Stock-Options der Regelfall ist, dann kommt damit der Aussage in den vorgenannten EAS-Fällen nur mehr für jene Fälle Bedeutung zu, in denen die Zuteilung von Optionsrechten einen kommerziell messbaren Wert besitzt. 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich keine Besteuerungsrechte an italienischem Liegenschaftsbesitz wahrnehmen darf. Unter diesen Umständen erübrigt es sich, besondere Überlegungen bezüglich der Bewertung des italienischen Liegenschaftsbesitzes anzustellen. 9. April 1992 Für den Bundesminister:…
…welcher in diesem Zusammenhang seitens des BMF auch für den Anwendungsbereich des DBA Deutschland Bedeutung beigemessen würde, das Vorliegen einer Betriebsstätte in Österreich zu verneinen. Wegen der besonderen Sachverhaltsabhängigkeit muss die endgültige Entscheidung dieser Frage in konkreten Besteuerungsfällen allerdings der Abgabenbehörde erster Instanz vorbehalten werden…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
…demnach kein typischer Gebäudecharakter und demzufolge keine Unbeweglichkeit beizumessen sein, wenn es zB wie eine Silo zerlegbar ist; und zwar auch dann nicht, wenn es als "Superädifikat" bezeichnet oder auf der Grundlage eines Baurechtes errichtet worden ist. Allerdings handelt es sich hiebei um eine Frage…
…ordnet an, dass - soferne der Abkommenszusammenhang nichts anderes erfordert - Österreich als Anwenderstaat des Abkommens dem Ausdruck die Bedeutung zuzuschreiben hat, die ihm nach dem österreichischen innerstaatlichen Steuerrecht zukommt. Nach österreichischem Steuerrecht zählen zu den Kapitalanteilen einer Gesellschaft neben Aktien "auch solche aus anderen Beteiligungsformen, die…
…Z 10, Tz 10-151). Im vorliegenden Fall liegt allerdings kein Fall des den zuvor angeführten Fundstellen zugrunde liegenden Betriebstättenvorbehalts vor. Zum einem ist der Betriebstättenvorbehalt auf Grund des Wortlauts von Art. 10 Abs. 4 DBA-Liechtenstein nur auf den Anwendungsbereich des Art. 7 beschränkt…
…im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu…
…auf Anteile an einem Investmentvermögen" im Sinn von Artikel 10 Abs. 3 des Abkommens vorliegen. Selbst wenn die Ausschüttungen der Gewinnanteile an der deutschen Investment-KG auf deutscher Seite derart aufgefasst würden, dass auch sie von dem Begriff "Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen" erfasst…
…Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind…
…an eine deutsche Kapitalgesellschaft, wobei dieses Gebäude gleichzeitig von der deutschen Gesellschaft angemietet wird, dann kann in Fällen dieser Art im ministeriellen EAS-Verfahren keine Entscheidung darüber getroffen werden, ob diese Gestaltung als solche steuerlich anerkannt wird oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise darin eine bloße…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…