Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…
…und dass die Geschäftsführertätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wurde. Eine andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies ist aber regelmäßig bei 6 Monate nicht überschreitenden örtlichen Einrichtungen nicht der Fall. …
…carried interest" ist daher gemäß Artikel 10 bzw. 11 DBA-Deutschland in Österreich steuerpflichtig und kann nicht unter Artikel 14 subsumiert werden; die Unterhaltung eines deutschen Büroraumes als feste Einrichtung kann somit nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006
…Informationsmanagement, Rechnungswesen, Inkassosystem, Druckverfahren, Human Resources) und der zu diesem Zweck der notwendige Büroraum samt der erforderlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird, begründet hiedurch in diesen Büroräumen eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, die zugleich eine Betriebstätte im Sinn von Artikel II Abs…
…einen Teil seiner Aktivitäten, nämlich die Erstellung der Kompositionen und Liedtexte in eine feste Einrichtung in Spanien (Anmietung eines Stockwerkes in einem spanischen Gebäude zur Unterbringung eines Tonstudios mit Aufnahme- und Technikraum, eines Büroraumes, eines Besprechungszimmers und Aufenthalte in Spanien von ca. 4 bis 5…
…sind; in diesem Fall könnte Lohnsteuerabzugspflicht der deutschen Muttergesellschaft in Österreich gegeben sein, falls die österreichischen Büroräume der beiden ausschließlich im dienstlichen Auftrag der deutschen Muttergesellschaft tätig werdenden Geschäftsführer als inländische Betriebstätten der deutschen Muttergesellschaft zu werten sind. Reichen hingegen die tatsächlichen Gegebenheiten nicht aus…
…Abs 2 DBA-Tschechien unerheblich, ob die Aufenthalte in Tschechien innerhalb der maßgebenden 12-Monatszeiträume unter oder über 183 Tagen liegen. Liegt hingegen ein Werkvertrag vor und steht in dem Krankenhaus ein Büroraum (= Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Tschechien) zur…
…sollte, würde dies nichts daran ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird: denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art…
…Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat zu benutzen sowie die Büroserviceleistungen der Gesellschaft (z.B. Korrespondenzabwicklung in mehreren Sprachen, Terminkoordinierung, Nutzung von Konferenzräumen…