…Österreich und Deutschland aufgeteilt werden; gegen eine Aufteilung der Bezüge nach der zeitlichen Aufenthaltsdauer in den beiden Staaten bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken. Sollte die französische Firma in Österreich ein Repräsentanzbüro eröffnen, dem gemäß dem DBA-Ö/Frankreich lediglich Hilfsfunktion und damit…
…aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt" (siehe EAS 1466). In dem der Verständigungsvereinbarung zu Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an 74 Tagen in Österreich gearbeitet. Dies…
…die die gesamte Dienstzeit betreffen, im Vorhinein sachgerecht aufzuteilen und dass nachträgliche Berichtigungen auf Grund der tatsächlichen Aufenthaltszeiten in den verschiedenen Ländern ebenfalls zu einem kaum zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen, könnte es sich empfehlen, diese Aufteilung in Österreich auf der Grundlage von § 184 BAO im…
…Grund von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in Österreich keine berufliche Arbeit verrichtet, unterliegt gemäß Artikel 15 des österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens der gesamte Arbeitslohn der Besteuerung in Russland und ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Aufteilung…
Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so…
Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Lizenzvertrag, auf Grund dessen ein von der niederländischen Gesellschaft entwickeltes und urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm (betr. Inkasso von Kundenforderungen) dieser zur Nutzung überlassen wird, dann unterliegen die hiefür in angemessener Höhe an die niederländische Muttergesellschaft zu zahlenden…
…auf Grund dessen dieser Dienstnehmer künftig für eine ausländische Konzerngesellschaft tätig werden soll (mit der er allerdings zu diesem Zweck einen gesonderten Dienstvertrag abschließt) und geht die inländische Gesellschaft in ihrem Vertrag neben der Einräumung einer Rückkehroption die Verpflichtung zur Leistung von Differenzzahlungen zu den…
…7 bzw. 14 OECD-MA) und einen auf die Know-How-Überlassung (Art. 12 OECD-MA) entfallenden Teil aufgespalten werden. Wird mit einer niederländischen (nicht nahestehenden) Kapitalgesellschaft von einem österreichischen Unternehmen eine derartige Vereinbarung eingegangen, dann ist im allgemeinen eine derartige Aufteilung nicht erforderlich. Denn…
…Sollten solche Gegebenheiten vorliegen, müßte eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte vorgenommen werden und der auf die Tage der Berufsausübung in der Schweiz entfallende Einkünfteteil wäre folglich gemäß Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Fragen zur praktischen Vorgangsweise bei der Einkünfteaufteilung sollten…
…und 14. Monatsbezug, Weihnachts-, Urlaubsvergütungen) hätte sodann eine Aufteilung im Verhältnis der in Österreich und in Deutschland erbrachten Arbeitstage zu erfolgen. Wird auf Grund des Entsendevertrags dem Dienstnehmer aus privaten Gründen das Recht eingeräumt, seine Wochenenden bei seiner Familie in Wien zu verbringen und erklärt…
…vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich anerkennungsfähig sind (siehe Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, Erläuterungen des Warenverkehrs, W 46 und Brezing/Krabbe/Lempenau/Mössner/Runge, Außensteuerrecht…
…die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Werden daher nach den Berechnungen des österreichischen Unternehmens von einem Mitarbeiter anlässlich der Optionsausübung Einkünfte von 100.000 Euro lukriert, die zu 60% die Arbeitsleistung in Großbritannien betreffen, und kann kein Besteuerungsnachweis in…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
…Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere…
…Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…als Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer umfangreiche landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wege einer dort eingetragenen Kapitalgesellschaft (Kft), welche über zahlreiche Anlagen, Maschinen sowie Grundstücke und Mitarbeiter verfügt. Die Beteiligung steht im Privatvermögen des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige eröffnete darüber hinaus einen in Ungarn eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb in Form eines Einzelunternehmens…
…dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbsthergestellten Gebäudes resultieren…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer französischen Kapitalgesellschaft zu 15% beteiligt, deren Aktivvermögen sich hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen in Frankreich zusammensetzt, so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu…
Vermietet der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar…