Der Umstand, dass Dividenden, die von einer inländischen GesmbH nach Erwerb der Anteile einer französischen Gesellschaft aus Frankreich bezogen werden; infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17…
…vorzunehmen. Behält die österreichische Tochtergesellschaft allerdings die Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 5% ein, trägt sie die Verantwortung, die DBA-Anspruchsberechtigung der deutschen Gesellschaft nachweisen zu können (mittels einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung). 24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Beibringung einer spanischen Ansässigkeitsbescheinigung der genannten Gesellschaft voraus, aus der sich die Anspruchsberechtigung der Gesellschaft auf die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens ergibt. Diese Steuerbefreiung gilt auch für die von dem Festivalveranstalter unmittelbar an die Künstler und Techniker gezahlten Tagesdiäten, wenn diese unmittelbare Auszahlung über Auftrag des…
…des Steuerabzuges setzt aber die Beibringung einer französischen Ansässigkeitsbescheinigung der genannten Institution voraus, aus der sich die Anspruchsberechtigung der Institution auf die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens ergibt. Diese Steuerbefreiung gilt auch für die von dem Festivalveranstalter unmittelbar an die Künstler und Techniker gezahlten Beträge, wie Hotel-…
… 94a EStG die Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug ausschließlich deshalb statuiert, um einer missbräuchlichen Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie zu begegnen. Sobald die Anspruchsberechtigung einer EU-Gesellschaft der Finanzverwaltung gegenüber nachgewiesen ist, kann daher die Steuerentlastung richtlinienkonform vorgenommen werden. Der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung…
…spanischen Rückerstattungswerber Belege darüber verlangt, dass die Arbeitsgestellungsvergütungen als Betriebseinnahmen in den in Spanien zur Versteuerung gelangenden Gewinn des Unternehmen einbezogen worden sind. Sollte dieses Amt die Anspruchsberechtigung nach dem DBA-Spanien aber schließlich anerkennen, könnte dies als Rechtfertigung dafür gewertet werden, in der Folge …
Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des…