…dass es sich bei den hiefür erzielten Einkünften für alle 4 Personen um Einkünfte aus selbständig ausgeübter künstlerischer Tätigkeit handelt, dann unterliegen sowohl die von dem ausländischen Veranstalter an den Musikbandleader wie auch die von ihm an die drei Mitglieder der Begleitband gezahlten Einkünfte der…
…sondern alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen und auf diese Art und Weise daran mitwirken. Auch ausländische Produktionsfirmen, die komplette Shows "verkaufen", wirken daher an der inländischen Unterhaltungsdarbietung mit. Daraus folgt, dass ein deutscher Veranstalter von Musik- und Tanzaufführungen…
…Werbe- und Assistenzaufgaben) und die irische Gesellschaft dadurch mitwirkt, dass sie die entsprechenden Verträge mit der Rockgruppe über den Gastspielauftritt eingeht, dann unterliegen die an alle diese mitwirkenden ausländischen Gesellschaften gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. In Bezug…
…dass die in § 99 erwähnte abzugspflichtige "Tätigkeit als Sportler" alle Tätigkeiten umfasst, die dem steuerlich relevanten Betrieb des Sportlers zuzurechnen sind, mithin nicht nur die aus den reinen Sportwettkämpfen erzielten Einkünfte, sondern auch alle anderen Vergütungen für Tätigkeiten, die in der betrieblichen Einheit des für…
…Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich auf Ziffer 3…
Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…
In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind…
In EAS 614 wurde folgende Auffassung vertreten: "In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch…
…aus Südtirol engagiert wurden, wobei einerseits die Köche das Rezept zur Verfügung zu stellen und in die Bewerbung der von ihnen zubereiteten Gerichte unter Überlassung ihrer Bild- und Namensrechte einzuwilligen hatten und andererseits der Speisenkonsum in Unterhaltungsdarbietungen mit Live-Musik verpackt war, dann nahmen die…
…Künstlergagen der österreichischen Besteuerung unterliegen. Allerdings könnte dies in einem solchen Fall nicht zum Gegenstand einer Haftungsinanspruchnahme des Veranstalters führen, weil dieser nicht der Arbeitgeber der beim amerikanischen Orchesterträgerverein angestellten Musiker ist (siehe auch Z 40 AÖF Nr. 127/2006). Wird von amerikanischen Orchestermitgliedern die…
…fließenden Gagen den Steuerabzug vornehmen müssen. Da der Erlaß keine Steuerbegünstigung, sondern lediglich die Vermeidung von Verwaltungsaufwand anstrebt, bestehen keine Bedenken, diese Vereinfachungen auch auf alle offenen Fälle der Vergangenheit anzuwenden. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: