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EAS 1348Dienstgeberbeitragspflicht bei inländischen Seminarveranstaltungen durch ausländische Rechtsträger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9812.10.1998

Veranstaltet eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…

EAS 3103Stock Options bei Entsendung nach Serbien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3089-IV/4/200925.11.2009

…15%-Grenze übersteigenden Besteuerung unterzogen worden sind. Wurde eine zur Steuerfreistellung in Österreich berechtigende serbische Besteuerung vorgenommen, dann wird die in EAS 2243 aufgezeigte Aliquotierung vorgenommen werden können, die sich an der Dauer der während der Sperrfrist in Österreich und in Serbien ausgeübten Tätigkeit orientiert.…

EAS 2994Aufteilung der Aktienoptionsgewinne bei grenzüberschreitender Arbeitsausübung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1926-IV/4/200823.07.2008

…wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde…

EAS 514Schwedischer Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1272/1/1-IV/4/9427.10.1994

…Abs. 1 DBA-Schweden grundsätzlich Schweden zu. Zu beachten ist allerdings, dass jene Bezugsteile (tageweise Aliquotierung ist erforderlich), die auf dienstliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet entfallen, von Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens erfasst werden und folglich in Österreich dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen sind. Es…

EAS 939Dienstvertrag mit indischem Repräsentanten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/2-IV/4/9610.09.1996

…1 DBA-Indien insoweit inländische Steuerpflicht ein. Die tageweise Aliquotierung der Bezüge stellt eine durchaus sachgerechte Methode für die Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen inländischen Bezüge dar. Soweit Indien das Besteuerungsrecht an den gegenständlichen Lohnbezügen besitzt, sind diese in Österreich (ohne Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. 10…

EAS 2947KESt-Entlastung für britische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0479-IV/4/200822.02.2008

…unvereinbaren unbesteuerten Durchfluss in die Hände der Fondsteilhaber führt, wird von einer Aliquotierung der Rückerstattung nach Maßgabe der Ansässigkeit der Fondsinvestoren Abstand genommen. Im Zuge einer Verständigung mit der britischen Steuerverwaltung wurde von britischer Seite erläutert, dass nachstehende britische Investmenteinrichtungen als solche der britischen Körperschaftsbesteuerung…

EAS 1987Argentinisches Non-Profit-Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0228.01.2002

…dann werden nur jene Teile des Arbeitslohnes maßgebend sein, die bei tageweiser Aliquotierung auf die in Österreich beruflich verbrachten Anwesenheitstage entfallen. Der bei den freiberuflich Tätigen entwickelte Grundsatz, dass die Gastspielgage nicht in einen steuerpflichtigen (inländischen) Auftrittsteil und einen nicht steuerpflichtigen (ausländischen) Probenteil aufgeteilt werden…