…Verwertung in der Baustelle aber Leistungserbringung im deutschen Stammhaus). Unter diesen Gegebenheiten kann daher von Parteienseite nur verlangt werden, daß die Beurteilung auf deutscher und österreichischer Seite übereinstimmen muß. Von österreichischer Seite wird - solange in dieser Frage keine international abgestimmte Auffassung vorliegt -, der deutschen Beurteilung…
…solcher Zusammenhang aber nicht nur bei Refinanzierungsaufwendungen für die in der Absicht der Weitergabe in das Ausland aufgenommenen Mittel; ein erkennbarer Aufwandzusammenhang ist z.B. auch bei den den italienischen Zinsenertrag belastenden Zuführungen zur Gewerbesteuerrückstellung gegeben. Allgemeine Kosten der Geschäftsleitung ("Overheads") lassen indessen idR keinen…
…Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. Es ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint…
…Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen zugänglich, wird jener Auslegungsvariante der Vorzug zu geben sein, durch die im internationalen Verhältnis keine Besteuerungslücken erzeugt werden; denn es kann dem Gesetzgeber nicht die Absicht unterstellt werden, solche Besteuerungslücken herbeiführen zu wollen. In EAS 2681…
…auf Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980. Denn dort ist als geradezu selbstverständliche Auslegungsrichtschnur festgeschrieben, dass jeder internationale Vertrag, sonach auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, "...im Lichte seines Ziels und Zweckes..." auszulegen ist. Es kann den Unterhändlern eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht die Absicht unterstellt werden…
…Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften im Wege einer zypriotischen Tochter-Holdinggesellschaft und besteht die Absicht, dass die zypriotische Tochtergesellschaft die polnischen Beteiligungen (mindestens 10-prozentige Beteiligungen) 2004 gewinnbringend veräußert, um in der weiteren Folge den solcherart lukrierten Gewinn an die österreichische Bank-Mutterkapitalgesellschaft auszuschütten…
…weil das deutsche Ehepaar die Absicht einer Betriebsveräußerung aufgab und an Stelle dessen in eine Betriebsüberlassung an die Belegschaftsmitglieder (unter Gründung der erwähnten inländischen GmbH) einwilligte. Damit dürfte die Aufgabe eines inländischen Teilbetriebes der deutschen GmbH und das Erfordernis der steuerlichen Erfassung eines Aufgabegewinnes vorliegen…
…verantwortlichen Managern der Gesellschaft die Absicht bekundet wird, in Österreich nicht mehr erwerbstätig werden zu wollen und dass dies möglicherweise noch mit dem Argument untermauert wird, dass man gerade durch die Geschäftsleitungsverlegung der österreichischen MIKÖ ausweichen wollte, bietet keine Gewähr, dass in der Zukunft nicht…