…wenn Zweifel bestehen, gegen welchen Bescheid sich ein Rechtsmittel richtet, ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041). Im vorliegenden Fall wurde Unklarheit geschaffen, indem zum Einen die in Rede stehenden Wiederaufnahmebescheide und die Sachbescheide…
…solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (vgl. VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046 m.w.N.; 20.9.2023, Ra 2023/13/0063). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. wiederum VwGH…
…Voraussetzung des Art. 239 ZK unterlaufen werden könnte. Indes vermag der UFS im vorliegenden Fall - zumindest mit dem gegebenen Akteninhalt - eine grobe Fahrlässigkeit nirgends zu erblicken. Zwar stellt Art. 239 ZK eine Begünstigungsbestimmung dar, für deren Anwendbarkeit die Partei die Beweislast bzw. eine erhöhte Mitwirkungspflicht…
…3 Mio. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Parteien in dem als Mietwohnhaus einzustufenden Gebäude wohnhaft (s. AB Bl. 126ff). Im Laufe des Jahres 1988 gelang es dem Bw. - zum Teil nach Gerichtsverfahren mit den Altparteien - die Liegenschaft bestandfrei zu machen und hat der Bw. seine…
…sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Gemäß § 915 ABGB wird bei einseitig verbindlichen Verträgen im Zweifel angenommen, dass sich der Verpflichtete eher die geringere als die schwerere Last auflegen wollte…
…wenn keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt. Unter dieser Voraussetzung werden gemäß Artikel 900 Abs.1 Buchstabe o ZK-DVO Einfuhrabgaben erstattet, wenn die Zollschuld auf andere als auf die in Artikel 201 des Zollkodex beschriebene Weise entsteht und der Beteiligte durch…
…im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer insbesondere von Rechtsgeschäften, von wesentlicher Bedeutung. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen…
…im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer insbesondere von Rechtsgeschäften, von wesentlicher Bedeutung. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen…
…im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer insbesondere von Rechtsgeschäften, von wesentlicher Bedeutung. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen…
…im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer insbesondere von Rechtsgeschäften, von wesentlicher Bedeutung. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen…
…und behält sich der Ö das Fruchtgenussrecht an diesen Aktien auf unbestimmte Zeit vor, wobei auf das beiderseitige jährliche Kündigungsrecht auf die Dauer von 20 Jahren verzichtet wird. Beide Parteien dürfen das Fruchtgenussrecht aber jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen…
…erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl…
…die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. wiederum VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046 m.w.N.). Mit der Frage der Qualifizierung eines über FinanzOnline eingelangten Parteianbringens hatte sich das Bundesfinanzgericht - zuletzt - im Erkenntnis vom 10.7.2025, RV/4100142…
…die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. wiederum VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046 m.w.N.). Mit der Frage der Qualifizierung eines über FinanzOnline eingelangten Parteianbringens hatte sich das Bundesfinanzgericht etwa im Erkenntnis vom 21.11.2025, RV/4100142…
…sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlasst sei (unter Hinweis auf VwGH 25.4.2001, 96/13/0031). Auf Grund dieser rechtlichen Beurteilung könne es auch dahingestellt bleiben, ob § 1 Abs. 1 oder § 1 Abs. 2 Liebhaberei vorliege. Lediglich der Vollständigkeit halber sei…
…Angaben in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit gemacht worden wären, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Im Rahmen der Ermessensentscheidung würde sich die Frage stellen, wo für die Abgabenbehörde die Abgrenzung zu sinn- und aussichtslosen Verfahren liegt. Vielfach werden von Parteienvertretern im Rahmen der Berufungen…
…der Folge zu einer überhöhten Abschreibung (AfA) führte. Das Finanzamt begründet seine Auffassung zusammengefasst damit, dass man im Kaufvertrag aufgrund des bestehenden Naheverhältnisses vom -den Parteien einzig objektiv bekannten- Wert laut dem selbst angeforderten Gutachten nach oben abgewichen sei. Dies könne nur in der Absicht…
…Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229, und die dort zitierte Judikatur). In Anbetracht der vom Höchstgericht vertretenen Auffassung hätte die Abgabenbehörde im vorliegenden Fall die Absicht…
…nach zutreffend. Ausführungen zur Ermessensübung durch das Finanzamt erübrigen sich, sind doch die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides für 2004 vom 1. September 2006 und des Einkommensteuerbescheides für 2004 vom 1. September 2006 über Antrag der Partei nicht gegeben. Linz, am 26. Mai 2009
…Willen der Vertragsparteien (vgl Rummel in Rummel/Lukas, ABGB4 § 859 ABGB Rz 32; vgl auch VwGH 24.3.1994, 92/16/0129). Gemäß § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen "nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien…