…jene Bezugsteile, die auf die in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten entfallen in Österreich nicht der Besteuerung (sie sind lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet). Die so genannte "183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei…
…Serbien ist damit als eine "Ausdehnung" der 183-Tage-Regel auf den Zeitraum von zwölf Monaten zu verstehen, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommt, wenn nämlich auch die Bauausführung oder Montage, für die der Steuerpflichtige tätig ist, (noch) keine Betriebstätte iSd Art. 5 Abs…
…verfügt), und wird diese Tätigkeit überwiegend in verschiedenen europäischen Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge grundsätzlich der österreichischen Einkommensbesteuerung. Der Umstand, dass sich die betroffenen Dienstnehmer in Österreich nicht länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten…
…die durch ihre Muttergesellschaft entwickelten Dienstleistungsprodukte am österreichischen Markt zu vertreiben. Werden ferner deutsche Arbeitnehmer von der D-GmbH an ihre österreichische Tochtergesellschaft für einen 183 Tage nicht überschreitenden Zeitraum überlassen, dann kommt es für Zwecke der abkommensrechtlichen Behandlung dieser deutschen Arbeitnehmer im Rahmen des…
…Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage aufhält. Absatz 6 des Protokolls zum DBA Deutschland stellt ausdrücklich klar, dass bei der in Art. 15 Abs. 3 erwähnten Arbeitnehmerüberlassung die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung kommt. Die Wirkung der "183-Tage-Regelung" geht nur dann verloren…
…Die Regelung der Z 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA betr. die Fristenberechnung im Fall von Baustellenbetriebstätten wird daher im Fall von Dienstleistungsbetriebstätten nicht analog angewendet. Allerdings folgt die tageweise Berechnung jenen Regelungen, die für die 183-Tage-Frist des Artikels 14…
… 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 entlastet werden. Wird hierbei Lohnsteuerbefreiung der überlassenen Arbeitskräfte in Österreich geltend gemacht, weil auf Grund der "183-Tage-Klausel" des mit dem Ansässigkeitsstaat der Arbeitskräfte abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich das Besteuerungsrecht an ihren Löhnen entzogen ist, dann muss unter…
…29 BAO vorliegt. Denn ein Büro, das nicht einmal einer geringfügigen betrieblichen Nutzung dient, wird - zumindest im Regelfall - aufgegeben, da es sonst nur mehr einen ertragslosen Kostenfaktor für das Unternehmen darstellt. Solche Fragen der Sachverhaltswürdigung können aber nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden, sondern müssen…
…DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen Fassung des…
…die 183-Tage-Frist einzurechnen. Denn erst ab Überfliegen der Landesgrenze des Einsatzlandes ist "Physische Anwesenheit" in diesem Land gegeben. Angesichts der im OECD-Kommentar getroffenen Regelung bleibt für eine Interpretation auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 1992 kein Raum; die in RZ 51 getroffene Regelung…
…5 OECD-MA). Wird die Assistenzleistung der ausländischen Muttergesellschaft innerhalb kürzerer Zeiträume erbracht, dann werden die zur Verfügung gestellten Arbeitsräume in der Regel nicht als Betriebstätten im Sinn der DBA anzusehen sein. Dies hat zur Folge, dass für das unter 183 Tage nach Österreich entsandte…
Übernimmt eine Wiener GMBH von der Tiroler Tochtergesellschaft eines deutschen Produzenten auf Kommissionsbasis nach den Regeln eines Franchising-Vertrages den regionalen Vertrieb von Erzeugnissen verschiedenster Art für werdende Mütter, Babys und Kinder und werden 2 Mitarbeiterinnen des deutschen Produzenten für die Zeit vom 16.4…
…zuletzt unter dem Titel "Revised proposals concerning the interpretation and application of Article 5 (Permanent Establishment) ergangenen Begutachtungsentwurf der OECD, http://www.oecd.org/ctp/treaties/PermanentEstablishment.pdf]. Angesichts der international noch nicht final harmonisierten Auslegung kann in der Regel jedoch weiterhin daran festgehalten werden…
…die auf indischem Staatsgebiet ausgeführt worden sind. Es wird daher hinsichtlich aller unter Ziffer 1 bis 5 und 7 genannten Leistungen eine diesbezügliche Untersuchung anzustellen sein, und demzufolge eine Aufteilung der Erträge und Aufwendungen vorzunehmen sein (diese Untersuchung wird aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen…
…Application of Article 5 of the OECD Model Tax Convention veröffentlicht wurde (http://www.oecd.org/dataoecd/23/7/48836726.pdf). Angesichts der gegenwärtig international nach wie vor noch nicht final harmonisierten Auslegung wird bei Auswärtsaktivitäten österreichischer Unternehmen aber in der Regel daran festzuhalten sein…
Entsendet eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft einen ihrer Mitarbeiter für einen 183 Tage überschreitenden Zeitraum nach Finnland, um ein dort übernommenes Projekt auszuführen, unterliegen die auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitslöhne sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer…
…inländische Aufenthaltsdauer der einzelnen Artisten tatsächlich die 6 Monatsgrenze überschritten hat. Ein vorübergehender (zB 7 Tage dauernder) Zwischenauslandsaufenthalt während einer von Mitte März bis Mitte November (sonach 8 Monate) andauernden Inlandstournee würde die 6-Monatsfrist lediglich hemmen, nicht aber unterbrechen (vgl. VwGH 5.7.1983…
…geringfügiger Nichterfüllung von Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage im Jahr) die Grenzgängereigenschaft nicht verloren gehen soll. An dieser Regelung wird sich auch mit Wirksamkeitsbeginn des EWR nichts ändern, da der EWR-Vertrag die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. 5. November 1992 Für den Bundesminister…
…474/2002, in Anspruch genommen werden. Wird für die Dauer von mindestens 5 Jahren der Lebensmittelpunkt des Ehepaares nach Mauritius verlagert und die inländische Wohnung nicht länger als 70 Tage jährlich benutzt (Verzeichnisführung ist erforderlich), dann beschränkt sich die Steuerpflicht der beiden Eheleute auf die…
…das Besteuerungsrecht Maltas auf Grundlage von Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta bestehen, da diesfalls das maltesische Luftfahrtunternehmen in der Regel weiterhin als Luftfahrtunternehmen iSd Art. 8 DBA-Malta gilt (OECD-MK Art. 8 Z 5; vgl. auch EAS 696, EAS 2156) und der Pilot…