Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…
Innerhalb der OECD-Staatengemeinschaft geht die herrschende Auffassung nunmehr dahin, dass Änderungen im innerstaatlichen Recht auch Rückwirkungen auf die Abkommensanwendung entfalten können. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist in diesem Sinn eine geänderte innerstaatliche Rechtslage für die Abkommensanwendung insoweit maßgebend, als hiedurch der Inhalt…
…neuen DBA-Frankreich ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten…
…anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den…
…In jenen Fällen, in denen der österreichische Begünstigte zugleich der Stifter des US-Trusts ist (in denen sonach ein "grantor trust" vorliegen dürfte) und außerdem in der Trustdeklaration ein jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des Trusts vorgesehen sind, werden auch die…
…anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den…
…317 ff aufgelistet. Im Verhältnis zu Großbritannien und Frankreich, sind allerdings mittlerweile Änderungen ausgehandelt worden, die im Fall Großbritanniens möglicherweise sogar rückwirkend ab 1992 wirksam werden könnten. Die ausländische Künstleragentur darf nicht als "Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl…
…Arbeit) richtet. Dies deshalb, weil nach Abschluss eines DBA vorgenommene Änderungen des innerstaatlichen Rechts nicht gegen den Willen des DBA-Partners zu einer Veränderung der im Abkommen festgelegten Abgrenzung der Besteuerungsrechte führen darf. Das DBA-Italien ist - wie das DBA-Schweiz - ausgehandelt worden, bevor die…
…Zusammenhang derartige Mietentgelte aus dem Lizenzgebührenbegriff eliminiert wurde ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich. Denn Änderungen in den Bestimmungen des OECD-Musterabkommens sind als solche - anders als Änderungen im OECD-Kommentar zu Bestimmungen des Musterabkommens, die in bilaterale österreichische DBAs aufgenommen worden sind - ohne rechtliche Auswirkung…
…Es kann hiezu nur soviel ausgesagt werden, dass die von der OECD mittlerweile öffentlich zugänglich gemachten Pläne für einschlägige Änderungen des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen von der österreichischen Finanzverwaltung bereits jetzt angewendet werden (siehe z.B. die mit diesen Grundsätzen im Wesentlichen übereinstimmende EAS…
…bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen. DBA-motivierte Änderungen des Wirtschaftsjahres sind bei dieser Auslegung entbehrlich. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…BMF-010221/0362-VI/8/2014, Abs. 2, zu Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen; vgl. zur Unterscheidung auch die im Anhang 1 zum Erlass angeführten Beispiele), bei denen das Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers verbleibt. Im Allgemeinen läge eine solche Aktivleistung dann…
…Steuerentlastung tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Ein solcher jährlicher Abschlussbeleg wird dem ausländischen Einkünfteempfänger aber auch tatsächlich zu übermitteln sein (ohne dass dies einer Beibringung eines neuerlichen Vordruckes für diesen Jahreszeitraum bedarf). Durch EAS 3097 sind in dieser Hinsicht keine Änderungen oder "Verschärfungen" erfolgt…
…die für die Betriebsstätteneigenschaft maßgebende Verfügungsmacht zu begründen (vgl. EAS 3261 und EAS 3089 mit weiteren Nachweisen zur BFH-Rechtsprechung und zuletzt EAS 3367). Da die seit Oktober 2012 geplanten Änderungen im OECD-Musterkommentar zu Art. 5 OECD-MA nun aber in im Wesentlichen unveränderter…