…verwertet worden sind. § 69 Abs. 2 EStG 1988 verpflichtet die Träger der österreichischen Sozialversicherung, bei der Auszahlung von Krankengeldern einen (vorläufigen) Lohnsteuerabzug in Höhe von 22% vorzunehmen; diese Verpflichtung wird den Sozialversicherungsträgern in § 69 EStG 1988 zwar unabhängig davon aufgetragen, ob der Empfänger der Krankengeldzahlungen…
…Subauftragnehmer einen Bauauftrag an einer inländischen Baustelle ohne dort eine Betriebstätte zu begründen und sind dessen in der Schweiz ansässige Bauarbeiter nicht länger als 183 Tage im Sinn von Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich tätig, verpflichtet Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz…
…Daher kommt auch der Steuerzuteilungsregel des Artikels 18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu…
…1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955, BGBl. Nr. 214/1956. Die im zeitlichen Geltungsbereich des alten DBA ergangene Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 23.6.1970, 1593/69, ÖStZB 1971…
…Die Aufwendungen sind daher nicht nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 (iSv Rz 319 zweiter Satz LStR 2002) von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Es ist wohl richtig, dass die weißrussischen Aktivbezüge auf Grund des DBA-Weißrussland von der österreichischen Besteuerung freizustellen waren und dass daher die…
…zu. Wäre die LLP vermögensverwaltend tätig, dann wären ihre aus in Kasachstan gelegenem Liegenschaftsvermögen resultierenden Einkünfte gemäß Art. 6 und Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Juli 2007
…Bestimmung der ESt-RL ohne Bedeutung sein, ob sie vom Schuldner oder von einem Dritten entrichtet werden. Diese Regelung gilt gemäß Abschn. 67 Abs. 2 der ESt-RL im übrigen auch für die kalkulatorischen Zinsen im Fall von Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen, Festgeldern und Nullanleihen. 12…
…Workshops teilzunehmen, so ist - mangels Überschreitens der 183 Tage-Grenze und mangels eines österreichischen Arbeitgebers - für Zwecke eines österreichischen Besteuerungsrechts ausschlaggebend, ob die Vergütungen gemäß Art. 15 Abs. 2 lit. c DBA Deutschland von der österreichischen Zweigniederlassung getragen werden. Dies wäre dann der Fall, wenn…
…Gesellschaft gehalten werden (vgl. zu Art. 13 Abs. 4 OECD-MA Loukota - Jirousek; Kommentar Internationales Steuerrecht Rz 69). Kann Art. 13 DBA Australien mangels "ausschließlich oder hauptsächlich" aus "unmittelbaren" Anteilsrechten iSd Abs. 2 lit. a (iii) bestehenden Vermögens nicht zur Anwendung gelangen, so käme Art…
…Fehlens einer inländischen Betriebstätte kommt auf Grund der "isolierenden Betrachtungsweise" der für vortragende Tätigkeiten maßgebende Ausübungstatbestand des § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zur Anwendung. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sieht demzufolge eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Abzugssteuer vor. Auf Grund des…
…5 Abs. 4 lit d DBA Deutschland gelten. Den Ausführungen im OECD-Musterkommentar folgend bezieht sich diese Ausnahme in erster Linie auf Informationen, die ein Unternehmen benötigt, um über die Art und den Umfang von Haupttätigkeiten auf einem bestimmten Markt entscheiden zu können (Rz 69…
…Einkünfte der in Österreich beschränkt Steuerpflichtigen den Jahresgrenzwert von 2.000 Euro überschreiten werden, käme die für ausländische Gastlehrer an österreichischen Bildungseinrichtungen in Abs. 10 des sog. "Gastlehrererlasses", BMF-010221/0789-IV/4/2005, AÖF Nr. 69/2006, vorgesehene Befreiung von der Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…0084 und BFH 26.2.1992, BStBl II 1992, 937) würde dieser durch Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 15 DBA-Deutschland beseitigt: Deutschland erlangt auch dann das Besteuerungsrecht, wenn Deutschland die GMBH-Beteiligung dem österreichischen KG-Betriebsvermögen der Kommanditisten zurechnen sollte. 2…
Im Rahmen einer 1985 ergangenen Einzelerledigung ist festgestellt worden, dass die österreichischen Urheberrechtsverwertungsgesellschaften eine bloße Treuhandfunktion ausüben (B 2230/2-IV/4/85 v. 23.12.85). Die von den Verwertungsgesellschaften bezogenen Einkünfte sind daher nicht ihnen, sondern den einzelnen Urhebern zuzurechnen. Im damaligen Fall…
…dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…vom VwGH bereits nachvollzogen worden (VwGH 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer). Die in Rede stehende Einkünftezuordnung beruht auf dem in Artikel 3 Abs. 2 OECD-MA festgehaltenen Auslegungsgrundsatz, dass immer dann, wenn weder der Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes…
Zahlt ein österreichisches Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei…
…zwar nach inländischem Recht als durch inländische Tätigkeitsausübung (gegebenenfalls auch durch inländische Verwertung) erzielte Einkünfte gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 der inländischen Besteuerung unterliegen, dass aber auf Grund von Artikel 14 DBA-Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren ist (wenn den Aufsichtsräten keine Verfügungsmacht…