…A. (die laut Firmenbuch auch Gesellschafterin des Verbandes ist), nach sich gezogen hat. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe ein zwischenzeitiges Wohlverhalten des belangten Verbandes und das lange Zurückliegen der Taten der Entscheidungsträgerin, die zwischenzeitig erfolgte vollständige Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z 4…
…2 2. Satz FinStrG gehandelt hat. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe ein zwischenzeitiges Wohlverhalten des belangten Verbandes und die vom belangten Verband nicht zu vertretende überlange Verfahrensdauer, die laut Rechtsprechung des EuGH auch hier mit einem Abschlag von € 500,00 zu…
…Vorgehen des Beschuldigten bei der Tatbegehung gewertet. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten bzw. das zwischenzeitige Wohlverhalten. Für die überlange Verfahrensdauer wird im Sinne der EuGH-Judikatur ein Abschlag von € 1.000,00 berücksichtigt. Als weiterer Milderungsgrund…
…bewusster Umleitung von Einnahmen auf das Privatkonto und Nichtaufnahme von beruflichen Einnahmen in die Buchhaltung keinesfalls geringfügig. Als weiterer Milderungsgrund ist jedoch das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit der Tatsache, dass die Taten schon vor längerer Zeit begangen wurden und sich die Beschuldigte seither wohlverhalten hat (…
…ich mir das nicht verbieten". Für die vom Beschuldigten als Lapalie bezeichnete Tat hat er dafür eine sehr hohe kriminelle Energie aufgewendet. Als zusätzliche Milderungsgründe sind von amtswegen die lange Verfahrensdauer und das zwischenzeitige Wohlverhalten seit der Tat zu werten, sodass trotz des hohen Verschuldensgrades…
…für einen bestimmten Zeitraum liegt, daher bei drei Taten von einem mehrfachen Tatentschluss auszugehen ist. Als weiterer Milderungsgrund ist jedoch das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit der Tatsache, dass die Taten schon vor längerer Zeit begangen wurden und sich der Beschuldigte seither wohlverhalten hat (§ 34 Abs…
…ist, erschwerend: das Zusammentreffen von Finanzvergehen und die Tatwiederholung. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten bzw. das zwischenzeitige Wohlverhalten, was vom Spruchsenat bereits als Verhalten nach der Tat beachtet wurde. Auch wenn im Vorlagebericht der Finanzstrafbehörde vom 24…
…wertete der Spruchsenat mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und die teilweise Schadensgutmachung, erschwerend: keinen Umstand. Als weiterer Milderungsgrund ist das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit dem langen Zurückliegen der Taten sowie der Umstand zu werten, dass es sich bei den Einkommensteuerhinterziehungen jeweils um einen Versuch gehandelt…
…Rechtsprechung des EuGHs mit einem Abschlag von € 1.000,00 berücksichtigt. Zudem war als mildernd das aktenkundige zwischenzeitige Wohlverhalten zu berücksichtigen. Bei den Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich aufgrund des Konkurses um keine vorübergehende Verkürzung, weil diese Abgaben uneinbringlich sind. Ausgehend von einem neuen verringerten…
…vor einem längeren Zeitraum begangen wurden und sich der Beschuldigte seither wohlverhalten hat. Da der Milderungsgrund des faktischen Geständnisses weggefallen ist und der Erschwerungsgrund des wiederholten Tatentschlusses hinzugekommen ist, war selbst unter Berücksichtigung des zwischenzeitigen Wohlverhaltens für eine selbst teilweise Reduzierung der Geldstrafe kein Raum.…
…Zwischenzeitig ist von einer überlangen Verfahrensdauer - die zugegeben durch die länger dauernde Verhinderung der zunächst zuständigen Gerichtsabteilungen mit zu verantworten ist - auszugehen, für die laut Judikatur des EuGH im gegenständlichen Fall ein Abschlag von € 400,00 festgesetzt wird. Zudem ist von einem zwischenzeitigen Wohlverhalten…
…dass gemäß § 15 FinStrG auch Freiheitsstrafen (hier bis zu drei Jahren) ausgesprochen wurden.] Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Tat, das zwischenzeitige Wohlverhalten und der Wegfall der Spezialprävention, da die Beschuldigten nicht mehr unternehmerisch tätig sein werden, sowie die…
…der Tatentschluss über einen längeren Zeitraum als erschwerend zu werten, sodass insoweit bei den Erschwerungsgründen gesamt keine Änderung eintritt. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten sowie das zwischenzeitige Wohlverhalten bzw. die überlange Verfahrensdauer (wobei die Dauer teilweise vom…
…berücksichtigt – nicht mehr als einschlägige Vorstrafen zu werten, sodass vom Milderungsgrund der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit auszugehen ist. Als mildernd ist zusätzlich das längere Zurückliegen der Taten und das zwischenzeitige Wohlverhalten sowie die bisher nicht berücksichtigte überlange Verfahrensdauer zu werten, datiert doch der erste Einleitungsbescheid der Finanzstrafbehörde…
…Ausgehend von den getroffenen Feststellungen zum Verschulden des Bf. und den neu hinzugekommenen Milderungsgründen (Handeln aufgrund wirtschaftlicher Notlage, langes Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, Maßnahmen zur Schadensgutmachung) und der aktuell sehr eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bf. unter Berücksichtigung der bestehenden Sorgepflichten wäre der erkennende…
…Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Ausgehend von einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bf. sah der Spruchsenat zu Recht als mildernd seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie das längere Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Zu…
… zwischenzeitig sind diese Strafen jedoch getilgt, sodass dieser Milderungsgrund nun auch tatsächlich zutrifft. An der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Beschuldigten hat sich seit der Spruchsenatsentscheidung nichts geändert. Als weiterer Milderungsgrund ist aus dem Akt das zwischenzeitige Wohlverhalten des Beschuldigten zu ersehen. Ausgehend vom neuen Strafrahmen…
…2 2. Satz FinStrG gehandelt hat zu berücksichtigen. Ebenso als Milderungsgrund zu beachten sind das zwischenzeitige Wohlverhalten des Beschuldigten, das lange Zurückliegen der Taten und der teilweise Beitrag zur Aufklärung der Taten durch die Selbstanzeige. Der Strafrahmen neu errechnet sich wir folgt: € 2.181…
…wenn sie vorbringt, dass die zugrunde liegenden Tathandlungen schon längere Zeit zurückliegen und sich die Bf. zwischenzeitig wohlverhalten hat, war doch die Abgabenhinterziehung an Körperschaftsteuer 2008 mit der Zustellung des Körperschaftsteuerbescheides 2008 vom 26. August 2009 vollendet und liegt daher mittlerweile schon mehr als fünf…
…sah das Bundesfinanzgericht als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bf., die zwischenzeitig erfolgte volle Schadensgutmachung sowie das längere Zurückliegen der Tat bei zwischenzeitigem Wohlverhalten des Bf., als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Berücksichtigung einer derzeit sehr eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des seit längerer Zeit krankheitsbedingt…